Hallo liebe Wissenden,
ist es rechtens, wenn ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines ETW-Verkaufs vom Käufer und vom Verkäufer Courtage einfordert?
Muss der Käufer dazu eine eindeutige schriftliche Erklärung abgeben oder ist es einfach generell nicht rechtens, wenn man beiden die Provision/Courtage in Rechnung stellt?
Hab ein Urteil vom OLG aus 2001 dazu gefunden*, weiß jemand ob das aktuell ist, bzw. ob es eine allgemeine Rechtssprechung hierzu gibt?
* http://www.sueddeutsche.de/immobilien/kaufenbauen/ar… oder http://www.sattler-kollegen.de/rechtsinformationen/i…
danke im Voraus
Julian
Hallo Julian,
ist es rechtens, wenn ein Immobilienmakler für die
erfolgreiche Vermittlung eines ETW-Verkaufs vom Käufer und vom
Verkäufer Courtage einfordert?
ja.
Wenn der Verkäufer nichts zahlen möchte, muß er das vorher! mit dem Makler vertraglich regeln.
Wenn der nicht spurt, gehe ich eben zu einem anderen.
So hat das mein Schwiegervater gemacht als er das Haus seiner Eltern verkaufte. Ein Makler wollte auch von ihm Provosion. Als er sagte er könne ihm mal im Mondschein begegnen und seine Unterlagen wieder zusammenpackte, gings plötzlich auch ohne.
Gandalf
Hallo
in der REgel zahlt immer der Käufer.
Kann aber auch eine Vereinbarung geben, dass Verkäufer und Käufer je die Hälfte zahlen - das liegt aber am Verkäufer, wenn der das nicht will, muss er nicht.
ist ja richtig schön was ihr für einen primitv arroganten tonfall in eurer familie pflegt. wünsche mir, falls ihr angestellt seid, daß euer chef euch mit äönlichen worten aus heiterem himmel auf die straße setzt. da habt ihr aber nal gezeigt was ihr draufhabt. ja so ist es, den charakter von leuten erkennt man erst, wenn sie nicht auf andere angewiesen sind. bei euch gibts ja da an charakter und umgangsformen nicht viel zu erkennen. beruf holzhacker? jeden falls benehmt ihr euch so dumpf.
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Ohje, was ist denn hier los? Bin neu in diesem Forum und wundere mich gerade über die zwischenmenschlichen Animositäten, die hier ausgelebt werden. Kann man denn nicht einfach sachlich die gestellte Frage beantworten? Ich versuchs mal:
Es ist durchaus erlaubt, zweimal Provision für eine Immobilienvermittlung zu kassieren, es gibt hier mehrere Versionen (z.B. nur Käuferprovision, nur Verkäuferprovision in Höhe von 3 oder 6 %, Käufer- und Verkäuferprovision). Entscheidend ist, was vorher (!) vereinbart war. Seriöse Makler haben einen schriftlichen Verkaufs- oder Vermietungsauftrag mit dem Verkäufer bzw. Vermieter abgeschlossen, in dessen Rahmen auch die Provision zwischen diesen beiden geregelt wurde. Das ist verbindlich. Für den Käufer ist lediglich interessant, wie das Objekt in den einschlägigen Medien (Tageszeitung, Internet-Immobilienportal, etc.) angeboten wurde. Wird hier nicht ausdrücklich auf die Fälligkeit einer Courtage bei Vertragsabschluß hingewiesen, kann der Makler später Schwierigkeiten bekommen, seine Forderung durchzusetzen.
Es kommt auch ein wenig darauf an, in welchem Teil Deutschlands man sich befindet. Im Süden, wo die Immobilien knapper und auch teurer sind, ist es eher üblich, Innen- und Außenprovisionen zu nehmen. Im Ruhrgebiet oder anderen Bereichen Deutschlands, wo wir einen Käufermarkt haben, nimmt man meistens nur eine Käuferprovision von 3 % zuzüglich MwSt. Einige Makler gehen inzwischen dazu über, die Objekte für den Käufer provisionsfrei anzubieten und die Courtage vom Verkäufer zu kassieren, da der „Anschaffungswiderstand“ für den Käufer so etwas niedriger wird.
Ich hoffe, ich konnte mit meinem Beitrag helfen.
Viele Grüße
Diana