Courtage wird einbehalten

Hallo,

folgendes Problem: mein ehemaliger Vermieter hat von der Courtage erstmal 400,-- Euro einbehalten und dann noch mal 180,-- für die nächstes Jahr zu erfolgende Nebenkostenabrechnung…die wären ja OK

Die 400,-- will er erst bezahlen wenn in der Küche Warmwasser fliesst.

Historie: Beim Einzug hat der Vermieter die bestehende Küche mit Warmwasserboiler und ohne Spülautomat komplett (bis auf den Boiler) ausgebaut, weil wir unsere eigene Küche mitgebracht haben. Er hat sich ausbedungen, daß unsere Küche nach dem Auszug dann in sein Eigentum übergeht. Für den Warmwasserboiler braucht man einen Niederdruckwasserhahn…und zu unserer Küche gehörte ein normaler Hahn. Also haben wir unseren behalten und den Boiler im Keller aufbewahrt und ohne Warmwasser gelebt.

Nun sind wir ausgezogen und der Vermieter möchte, daß in der Küche wieder Warmwasser fliesst…soweit kein Problem für uns…nur die Nachmieterin hatte 4 Wochen keine Zeit für einen Installationstermin und da wir da nicht ewig hinterher telefonieren wollten, haben wir ihr die Telefonnummer unseres Installateurs gegeben, damit Sie dann einen Termin mit ihm vereinbaren kann.

Hat sie auch gemacht, und ihn eine halbe Stunde-die wir natürlich auch bezahlen- beschäftigt, mit dem Ergebnis, daß sie den von uns mitgebrachten Niederdruckwasserhahn nicht möchte. Sie möchte sich selbst einen aussuchen, damit der zu der neuen Arbeitsplatte passt. Unsere Granitarbeitsplatte ist ihr zu kalt…auch OK…haben wir gesagt…bezahlen wir ihr 80,-- Euro für den Wasserhahn und die Kosten für den Handwerker tragen wir ja auch(der rechnet direkt mit uns ab). Sie soll ihn anrufen, wenn alles zur Installation bereit ist.

Den Vermieter habe ich schriftlich und mit Fristsetzung zur Rückzahlung über diesen Sachverhalt informiert. Da kam nur lapidar…er zahlt erst die 400,-- wenn in der Küche Warmwasser fliesst und der Spülautomat angeschlossen ist…der ist übrigens angeschlossen…darf er das Geld einbehalten obwohl die Verzögerung bzgl. der Installation nicht von uns zu vertreten ???

Liebe Grüsse

Sunnyhexe

Hi, bin leider kein Mietexperte, aber seit wann können sich Mieter Wasserhähne nach ihrem Geschmack und Preisvorstellungen aussuchen? Wäre in dieem Fall Hahn nicht irgendwie Hahn? Wichtig ist doch, dass der Vermieter diesen bzw. die Funktion akzeptiert?

Abgesehen davon, warum kämpfst du um die 400 Euro? So wie es aussieht gehen die ja eh für den Hahn drauf ;-(

…und so aus dem Bauch: Ja, darf er wohl, wenn ihr eine funktionale Küche bei Übergabe vereinbart habt. Ander zahlen bis zur nächsten NK Abrechnung gar nichts zurück (o.k., hilft euch nicht).

Danke erstmal…

Hallo und entschuldige die Zeitspanne,

das Thema ist sehr komplex und im Detail fast unverständlich, der Vermieter nutzt seine mÖglichkeiten (aus) . Da er tatsächliche eine monatelange Zeietspanne nutzen darf, wirst Du fast keine Möglichkeit haben ihn zur sofortigen Auszahlung zu drängen. Wichtig wäre allerdings, das das alles was geschildert wurde auch schriftlich festgehalten ist sonst fällt ihm später noch was ein.
Er hat doch eure Küche, was will er noch, zu eurer Küche gehörte doch keine Nierderdruckarmatur oder habt ihr vereinbart, daß ihr eine kauft, steht das irgendwo, schlielich mußt du ja kein Warmwasser aus der Küche nutzen ? Wenn wir uns auf das Rechtgebiet begeben, wird es wörtlich, und eure Küche hatte nunmal keine Niederdruckarmatur, Wenn die neue Miéterin so weitermacht, ist eure Kaution bald aufgebraucht.
Also wichtig ist wie ist die VB über den Küchenübergang genau formuliert, welche Verbindlilchkeiten bist du eingegegangen:

Im Streitfall kannst du zum Mieterbund gehen und er muß zum Anwalt und außerdem seine Kosten immer selbst tragen, meines Erachtens hast du die besseren Karten.
Schade um so einen Kleinkrieg.

Wenns noch was zu sagen gibt schreib nochmal.

viele Grüße

Jo da hast Du Recht danke…

Liebe Grüsse

Sunnyhexe