Hallo,
folgendes Problem: mein ehemaliger Vermieter hat von der Courtage erstmal 400,-- Euro einbehalten und dann noch mal 180,-- für die nächstes Jahr zu erfolgende Nebenkostenabrechnung…die wären ja OK
Die 400,-- will er erst bezahlen wenn in der Küche Warmwasser fliesst.
Historie: Beim Einzug hat der Vermieter die bestehende Küche mit Warmwasserboiler und ohne Spülautomat komplett (bis auf den Boiler) ausgebaut, weil wir unsere eigene Küche mitgebracht haben. Er hat sich ausbedungen, daß unsere Küche nach dem Auszug dann in sein Eigentum übergeht. Für den Warmwasserboiler braucht man einen Niederdruckwasserhahn…und zu unserer Küche gehörte ein normaler Hahn. Also haben wir unseren behalten und den Boiler im Keller aufbewahrt und ohne Warmwasser gelebt.
Nun sind wir ausgezogen und der Vermieter möchte, daß in der Küche wieder Warmwasser fliesst…soweit kein Problem für uns…nur die Nachmieterin hatte 4 Wochen keine Zeit für einen Installationstermin und da wir da nicht ewig hinterher telefonieren wollten, haben wir ihr die Telefonnummer unseres Installateurs gegeben, damit Sie dann einen Termin mit ihm vereinbaren kann.
Hat sie auch gemacht, und ihn eine halbe Stunde-die wir natürlich auch bezahlen- beschäftigt, mit dem Ergebnis, daß sie den von uns mitgebrachten Niederdruckwasserhahn nicht möchte. Sie möchte sich selbst einen aussuchen, damit der zu der neuen Arbeitsplatte passt. Unsere Granitarbeitsplatte ist ihr zu kalt…auch OK…haben wir gesagt…bezahlen wir ihr 80,-- Euro für den Wasserhahn und die Kosten für den Handwerker tragen wir ja auch(der rechnet direkt mit uns ab). Sie soll ihn anrufen, wenn alles zur Installation bereit ist.
Den Vermieter habe ich schriftlich und mit Fristsetzung zur Rückzahlung über diesen Sachverhalt informiert. Da kam nur lapidar…er zahlt erst die 400,-- wenn in der Küche Warmwasser fliesst und der Spülautomat angeschlossen ist…der ist übrigens angeschlossen…darf er das Geld einbehalten obwohl die Verzögerung bzgl. der Installation nicht von uns zu vertreten ???
Liebe Grüsse
Sunnyhexe