Hallo,
wir haben vor einiger Zeit mit einem Makler ein Haus angesehen, uns dann aber dagegen entschieden. Er erhielt keinen Auftrag von uns, weiter nach Objekten zu suchen, sendete uns dann aber ein Exposé eines anderen Hauses zu. Wir vereinbarten einen Besichtigungstermin. Anschließend besprach ich mich mit der Verkäuferin des Hauses, die mir sagte, sie hätte den Verkauf des Hauses nie bei der Bank in Auftrag gegeben. Sie hätte nur „unverbindlich“ nachgefragt, ob es in unserem Bereich Interessenten gebe. Der Makler nannte ihr gleich meinen Namen und stand am nächsten Tag mit mir vor der Tür. Aber wie gesagt, sie hat keinen Vertrag mit ihm abgeschlossen.
Auch das Exposé hat der Makler nicht von ihr erhalten, sondern es aus dem Fundus der Bank genommen, die die Grundrisse betreffender Reihenhäuser aus anderen Verkäufen besaßen.
Kann der Makler wirklich die Courtage verlangen? Und falls ja, wie lange gilt ein Maklervertrag? Wir überlegen, das Haus erst in 1,5 Jahren und auf jeden Fall privat zu kaufen, wie die Verkäuferin es auch vorhatte. (Sie wusste nichteinmal darüber Bescheid, welchen Verkaufspreis die Bank veranschlagt, weil sie eigene Preisvorstellungen nie genannt hatte!)Können wir von beiden Seiten sagen, dass es nicht zu einem Kauf kommen wird und dann das Geschäft doch privat abwickeln?
Vielen Dank für Ratschläge!
Guten Tag, haben Sie einen Vertrag abgeschlossen?
Ich kann Ihnen nur den Rat geben, ein Anwalt aufzusuchen. Ich habe eine Fachanwältin für Vertragsrecht bei mir im Team, wenn Sie wollen kann ich Ihnen den Kontakt herstellen?
Mit freundlichen Grüßen
Chevalier
Zunächst eines: Dies ist keine Rechtsberatung und 2.) ich würde hier zur Vorsicht mahnen, ein Anspruch sähe ich nicht gänzlich für ausgeschlossen - wenns dumm läuft.
Fakt ist, der Makler hat gegenüber beiden Parteien (Käufer/Verkäufer) einen Nachweis über die Gelegenheit eines Verkaufsabschlusses erbracht. Dies allein könnte ihn berechtigen.
Was die Vertragszustände angeht, wäre dies vor einer qualifizierten Aussage in jedem Fall zu prüfen. Fakt ist hier, er hat Ihnen, der Kaufinteressentin, einen Nachweis erbracht und Sie haben sein „Angebot“ - zumindest konkludent, angenommen. Nun fragt sich allerdings, ob der makler Sie darauf hingewiesen hat, dass er von Ihnen im Erfolgsfall Courtage möchte und wenn, wie hoch diese sein würde.
Ähnliches gilt für die Verkäuferin. Hat Sie mit den Makler keinen Vertrag geschlossen (es gelten auch mündl. Vereinbarungen als Vertrag) und einer möglichen Vereinbarung über eine Provisionszahlung nicht zugestimmt, so wäre eine Forderung aus diesseitiger Sicht nicht gegeben. Allerdings kennt ich den Gesprächsinhalt ja nicht wirklich.
Tatsache ist, der Makler müsste im Zweifel nachweisen, dass er:
- Beauftragt war
- Eine Prov. vereinbart wurde (wer zahlt/Höhe)
- (zumind.) Einen Nachweis zur Gelegenheit eines Verkaufsabschlusse geführt hat, wenn er nicht als Vermittlungsmakler tätig werden sollte (da gelten andere Regeln)
Aber noch einmal, das alles am grünen Tisch zuverlässig zu beurteilen ist schwierig.
Sollte es jedoch so sein, dass das Geschäft ohnehin erst in 18 Monaten laufen soll, dann würde ich sicherheitshalber wie folgt vorgehen:
a) Verkäuferin teilt der Bank/dem Makler schriftl. mit, dass sie zurzeit weder ein konkrete Verkaufsabsicht hat noch ein Vertragsverhältnis mit der Bank eingegangen ist. Soweit dies bankseitig angenommen werden sollte sie vorsorglich darauf verweisen, dass keine Prov.-Vereinbarung getroffen, keine AGB akzeptiert wurden und sie im Zweifelsfall jeder Courtageforderung widersprechen würde. (über den erbrachten nachweis kann auch die Verkäuferin nicht streiten, schließlich hat sie die Besichtigung ja zugelassen)
b) Interessent/in teilt dem Makler mit.
b.a.)Danke für das Angebot, dass derzeit nicht in Frage kommt.
b.b.) Der guten Ordnung halber wird festgestellt, dass für das nachgewiesene Angebot keine Provisionsvereinbarung besteht und Käuferprovision ohnehin grundsätzlich abgelehnt wird, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
b.c.)Bitte keine weiteren Angebote ohne Anfrage.
Der Makler wird wahrscheinlich daraufhin zetern, aber eine andere Version müsste er darstellen, sprich nachweisen, können. Was aufgrund Ihrer Schilderung schwierig sein dürfte. (weder schriftl. noch mündl. Vertragsvereinbarung)
Über so genannte „verlängerte Ansprüche“ von Maklern gibts es unterschiedliche Urteile. Es scheint jedoch regelm. REchtsauffassung zu sein, dass der Makler nach spätestens 12 Monaten nach Nachweis bzw. letzter Tätigkeit in einer Sache seine Ansrpüche verliert (Betonung liegt auf „scheint“ - im Maklerrecht ist alles möglich, da Richterrecht)
Viel Erfolg !
Vielen Dank für die rasche Antwort! Ich denke, das Problem ist wirklich, dass die Verkäuferin die Besichtigung nicht abgelehnt hat.
Ich werde mit dem Makler so verfahren, wie Sie es vorgeschlagen haben und der Verkäuferin sagen, dass sie mit der Bank klären muss, dass sie ihr ausdrücklich keinen Auftrag erteilt hat.
Nein, nur u.U. - ich denke eher, der makler hat voreilig gehandelt, sprich: bevor er konkrete Vereinbarungen hinsichtl. möglicher Courtagen getroffen hat.
Bankenmakler sind und bleiben problematisch, weil diese häufig meinen, für sie gelten andere Gesetzmäßigkeiten und man könnte mit Kunden umspringen wie …
Auf der anderen Seite: Hätte der makler nicht gehandelt, wie er gehandelt hat, Sie hätten das Angebot womöglich nie kennengelernt 