Cover-Bands und Musikrechte

Hallo Musiker,

ich würde schon länger gerne mal wissen, wie es genau genommen um die Musikrechte im Zusammenhang mit Cover-Bands steht. Deutschlands Garagen sind voll mit fleißig nachspielenden Gruppen, die auch v.a. bei Volksfesten zum Zug kommen. Ob deutsche Volksmusik, Folk, Pop, Rock, Raggae, Jazz, … - alles wird gecovert und ich bezweifle, dass überhaupt einer der Komponisten dafür um Erlaubnis gefragt wurde. Es wird einfach gemacht. Was sagt die Gema dazu? Muss der Veranstalter oder die Band die Gebühren entrichten? Was müsste der Veranstalter, der Cover-Bands spielen lässt, beachten? Was müsste die Cover-Band beachten? Darf man überhaupt einfach covern oder ist vorher das Einverständnis des Rechteinhabers einzuholen? Wie sieht es aus, wenn man gecoverte Stücke verändert (geplant oder improvisiert, ohne jedoch das Stück so zum eigenen Stück zu machen)? Wer kennt sich damit aus?

Gruß
Huttatta

Hallo Huttatta,

ich bin zwar kein Musiker, und auch nicht bei der GEMA, :smile: aber ich bin in einem Verein, der jedes Jahr einen sogenannten „Erntetanz“ veranstaltet. Wir engangieren dazu immer eine Band, meist aus unserer Region, die aber keine eigenen Hits spielen (das wär eher was für so Newcomer-Festivals o. Ä.) sondern aktuelle Charhits, alte Schlager, bekannte Rocksongs usw. Einfach alles wozu man tanzen und feiern kann. Wir als Verein, müssen dafür einen Pauschalbetrag, der sich m. W. nach der dauer der Veranstaltung richtet, an die GEMA bezahlen.

Hoffe, deine Frage zumindest im Ansatz beantwortet zu haben.

Gruß
Michaela

Hi, da fällt mir noch ein:

Spielst Du „das Übliche“ nach, so werden die
Tantiemen nach einem Schlüssel der GEMA verteilt.

Spielst Du eigene Arrangements oder gar eigene
Kompositionen, so mußt Du selber GEMA-Mitglied
sein, um mitnaschen zu können.

Willst Du eine eigene CD herausbringen, dann
brauchst Du das Einverständnis des Verlages. Die
Original-Interpreten haben da kein Mitspracherecht.

Gruß
J.

Hallo Jakob,

Willst Du eine eigene CD herausbringen, dann
brauchst Du das Einverständnis des Verlages. Die
Original-Interpreten haben da kein Mitspracherecht.

Diese Aussage ist leider falsch und daher w-w-w-unwürdig!

Richtig ist, daß bei Standardverträgen die Entscheidungsrechte für Coverversionen beim Verlag liegen. Es steht dem Künstler aber grundsätzlich frei, ob er einen solchen Standardvertrag abschließt oder einen mit einer Klausel, in der die Entscheidungsbefugnisse anders vergeben werden. Letzteres ist bei fast allen großen Künstlern der Fall, die nicht über einen von ihnen selbst geleiteten Verlag publizieren.

Außerdem gibt es noch den Sonderfall, daß Künstler ohne zwischengeschalteten Verlag publizieren - auch wenn sie dann mangels GvL-Registrierung und Labelcode kaum Airplay bekommen, behalten diese Künstler das alleinige Entscheidungsrecht.

Von alledem unbenommen bleiben Einspruchsrechte bei stark verändernder oder entstellender, persiflierender Gestaltung des Werkes - wiederum Einverständnis des Rechteinhabers erforderlich.

Grüßken
-R o b.

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Hallo,

alles wird gecovert und ich bezweifle, dass überhaupt einer
der Komponisten dafür um Erlaubnis gefragt wurde. Es wird
einfach gemacht. Was sagt die Gema dazu?

Die GEMA freut sich mit den Autoren, da bei Aufführung die GEMA-Gebühren anfallen. Um Erlaubnis braucht niemand zu fragen, wenn diese Gebühren bezahlt werden.

Muss der Veranstalter
oder die Band die Gebühren entrichten? Was müsste der
Veranstalter, der Cover-Bands spielen lässt, beachten?

Der Veranstalter entrichtet die Gebühren. Die Band sollte darauf achten dass - wenn sie eigene Songs spielt - sie die Anmeldebögen korrekt ausfüllt und die eigenen Titel nicht vergisst!

Was müsste die Cover-Band beachten? Darf man überhaupt einfach
covern oder ist vorher das Einverständnis des Rechteinhabers
einzuholen?

Jeder darf alles, was veröffentlicht ist covern, und zwar in jeder beliebigen Art und Weise. Das Werk darf natürlich nicht zu dessen Nachteil entstellt werden. Entscheidend ist immer, dass die den Rechteinhabern (Autoren und Verlage)zustehenden Gebühren bezahlt werden.

Grüße
Günther