Hallo,
leider ist dein Beitrag SO nicht richtig.
Darüber müssen wir nicht streiten. Auch hier gilt der Grundsatz. Drei Anwälte, drei Meinungen. Nicht nur, aber gerade auch, wenn es um das Thema GEMA geht.
Thema GEMA:
Diese Verwertungsgesellschaft vertritt und verwaltet die AUFFÜHRUNGSRECHTE an einem Song…(wenn der Künstler, dessen Song gespielt wird, der Gema beigetreten ist)
Hm, GEMA steht ja für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Aber so eine Name muss naturgemäß nicht bedeuten, dass hier auch heute noch neben den Aufführungsrechten auch die für die mechanische Vervielfältigung vertreten und verwaltet werden.
Dieses hat NICHTS mit den URHERBERRECHTEN an einem Song / Text etc. zutun.
Hat auch niemand behauptet.
Das wird aber sehr oft verwechselt und somit ist deine Meinung fast schon gängig…
Kann sein. Ich habe sie aber nicht vertreten.
Schau mal bei „Klaus Kauker“ auf seinem YoutubeChannel nach.
Dieser Musiker hat ein sehr interessantes Interview mit dem Pressvertreter der GEMA geführt.
Es gibt bestimmt viele interessante Interviews mit der GEMA. Ist es auch relavant?
Im Gegenzug heißt das aber auch: Eine Coverversion eines anderen Künstlers ist von Urheber / Verlag zu genehmigen.
Was im hier diskutierten Fall die GEMA tut, da dies vom Urheber an die GEMA übertragen wurde und die GEMA dieses Recht eben gegen einen geringen Unkostenbeitrag einräumt.
Die Verwechselung liegt nun darin, das ja eine beliebige Liveaufführung eines Song auch schon eine Coverversion darstellt. Aber eben eine „vergängliche“, da sie nicht in irgendeiner Weise gespeichert und gar verkauft wird (so wie
bei Heino).
Das steht wo so geschrieben und trifft auf die hier gecoverten Lieder zu?
Und für diese LIVEaufführung, da ist dann die GEMA zuständig.
Nicht nur.
Zugegebenermaßen ein schwieriges Thema.
Offenkundig. Die Frage hier ist allein, ob Heino, die Lieder soweit umgestaltet hat, dass dies einer Genehmigung der Urheber bedarf. Hier sind die Grenzen zweifellos fließend und der o.g. Grundsatz kommt somit erst recht zur Geltung.
Grüße