Cover-Version veröffentl., Urheberrecht tangiert?

hallo,

heute habe ich gelesen, dass Heino eine neue CD veröffentlicht hat mit modernen Songs, u. a. von Rammstein oder Westernhagen,
dazu meine Frage:
muss Heino bzw. sein Produzent die Original-Interpreten bzw. ihre Musikverleger um Erlaubnis zum Covern fragen? Oder ist das die Freiheit der Kunst, solche Sachen selbst ohne Nachfrage als Cover-Version zu veröffentlichen?

Aus der Vergangenheit weiß ich, dass einzelne Cover-Versionen ausdrücklich
mit Zustimmung der Original-Sänger veröffentlicht wurden,
z. b. „with a little Help from my Friends“ von Joe Cocker
(Original = The Beatles) oder „on the wings of a Nightingale“ von den Everly-Brothers (Original = Paul Mc Cartney).

Gut, das waren jetzt Internationale Hits, in Deutschland kann die Welt des Urheberrechts schon wieder anders aussehen,

gerade jetzt im Karneval gibt es jede Menge von Ulk-Versionen bekannter Hits, da wird wohl auch keiner um Erlaubnis bitten müssen,
sonst wäre der ganze karneval sehr vierl ärmer…

Danke für jeden Hinweis!!!

Hallo,

heute habe ich gelesen, dass Heino eine neue CD veröffentlicht hat mit modernen Songs, u. a. von Rammstein oder Westernhagen,
dazu meine Frage: muss Heino bzw. sein Produzent die Original-Interpreten bzw. ihre Musikverleger um Erlaubnis zum Covern fragen?

nein.

Oder ist das die Freiheit der Kunst, solche Sachen selbst ohne Nachfrage als Cover-Version zu veröffentlichen?

Auch nicht.

Gut, das waren jetzt Internationale Hits, in Deutschland kann die Welt des Urheberrechts schon wieder anders aussehen,

Nicht grundsätzlich.

gerade jetzt im Karneval gibt es jede Menge von Ulk-Versionen bekannter Hits, da wird wohl auch keiner um Erlaubnis bitten müssen, sonst wäre der ganze karneval sehr vierl ärmer…

So ist es. Die o.g. von Heino gecoverten Interpreten/Gruppen haben ihre diesbezüglichen Rechte an die GEMA abgetreten. Die kümmert sich um die Verwertung. Und die GEMA gewährt jedem, der dafür zahlt, das Verwertungsrecht. Die Gecoverten verdienen da jetzt als auch jedesmal mit, wenn eine CD verkauft oder ein Titel öffentlich gespielt wird. Gilt natürlich auch für alle anderen Ulk-Lieder bei denen die Rechteinhaber, diese von der GEMA verwerten lassen. Wenn also et Trömmelche demnächst wieder jeit, dann klingelt auch wieder bei den Rechteinhabern der Originallieder die Kasse.

Grüße

Guten Tag ELBuffo,

danke für die schnelle und klare Antwort.
Zusatzfrage:

Wie sieht es aus bei Änderungen der Texte,
da kann der ganze Song ja völlig durch den Kakao gezogen werden,
muss der Original-Autor sich das gefallen lassen?

Es gibt ja den Begriff der „Bearbeitung“, wonach durch eine eigenständige Bearbeitung eines Kunstwerks wieder ein neues Kunstwerk mit eigenen Urheberrechten entsteht.

Ganz konkret:

Ich möchte einen Hit covern, indem ich den Text in eine fremde Sprache übersetze und

  • unter Beachtung aller GEMA-Forderungen -
    veröffentliche.

In der Fremdsprache kann dabei ja etwas ganz anderes herauskommen, als der Erstautor sich gedacht hat.
Geht das auch ohne Einverständnis des Erstautors?

Hallo,
leider ist dein Beitrag SO nicht richtig.

Thema GEMA:
Diese Verwertungsgesellschaft vertritt und verwaltet die AUFFÜHRUNGSRECHTE an einem Song…(wenn der Künstler, dessen Song gespielt wird, der Gema beigetreten ist)
Dieses hat NICHTS mit den URHERBERRECHTEN an einem Song / Text etc. zutun.
Das wird aber sehr oft verwechselt und somit ist deine Meinung fast schon gängig…
Schau mal bei „Klaus Kauker“ auf seinem YoutubeChannel nach. Dieser Musiker hat ein sehr interessantes Interview mit dem Pressvertreter der GEMA geführt.

Im Gegenzug heißt das aber auch : Eine Coverversion eines anderen Künstlers ist von Urheber / Verlag zu genehmigen.
Die Verwechselung liegt nun darin, das ja eine beliebige Liveaufführung eines Song auch schon eine Coverversion darstellt. Aber eben eine „vergängliche“, da sie nicht in irgendeiner Weise gespeichert und gar verkauft wird (so wie bei Heino).
Und für diese LIVEaufführung, da ist dann die GEMA zuständig.
Zugegebenermaßen ein schwieriges Thema.

Gruß Jörg

Hallo,

leider ist dein Beitrag SO nicht richtig.

Darüber müssen wir nicht streiten. Auch hier gilt der Grundsatz. Drei Anwälte, drei Meinungen. Nicht nur, aber gerade auch, wenn es um das Thema GEMA geht.

Thema GEMA:
Diese Verwertungsgesellschaft vertritt und verwaltet die AUFFÜHRUNGSRECHTE an einem Song…(wenn der Künstler, dessen Song gespielt wird, der Gema beigetreten ist)

Hm, GEMA steht ja für Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Aber so eine Name muss naturgemäß nicht bedeuten, dass hier auch heute noch neben den Aufführungsrechten auch die für die mechanische Vervielfältigung vertreten und verwaltet werden.

Dieses hat NICHTS mit den URHERBERRECHTEN an einem Song / Text etc. zutun.

Hat auch niemand behauptet.

Das wird aber sehr oft verwechselt und somit ist deine Meinung fast schon gängig…

Kann sein. Ich habe sie aber nicht vertreten.

Schau mal bei „Klaus Kauker“ auf seinem YoutubeChannel nach.
Dieser Musiker hat ein sehr interessantes Interview mit dem Pressvertreter der GEMA geführt.

Es gibt bestimmt viele interessante Interviews mit der GEMA. Ist es auch relavant?

Im Gegenzug heißt das aber auch: Eine Coverversion eines anderen Künstlers ist von Urheber / Verlag zu genehmigen.

Was im hier diskutierten Fall die GEMA tut, da dies vom Urheber an die GEMA übertragen wurde und die GEMA dieses Recht eben gegen einen geringen Unkostenbeitrag einräumt.

Die Verwechselung liegt nun darin, das ja eine beliebige Liveaufführung eines Song auch schon eine Coverversion darstellt. Aber eben eine „vergängliche“, da sie nicht in irgendeiner Weise gespeichert und gar verkauft wird (so wie
bei Heino).

Das steht wo so geschrieben und trifft auf die hier gecoverten Lieder zu?

Und für diese LIVEaufführung, da ist dann die GEMA zuständig.

Nicht nur.

Zugegebenermaßen ein schwieriges Thema.

Offenkundig. Die Frage hier ist allein, ob Heino, die Lieder soweit umgestaltet hat, dass dies einer Genehmigung der Urheber bedarf. Hier sind die Grenzen zweifellos fließend und der o.g. Grundsatz kommt somit erst recht zur Geltung.

Grüße