Coversongs kostenlos anbieten

Hallo!

Erstmal alles Gute an wer-weiss-was.de :smile:
Zur Frage:
Darf ich mit meiner Band Songs covern und auf unserer Internetseite kostenlos zum Download bereit stellen, ohne mir die Erlaubnis vom Interpreten zu holen? Natürlich schreib ich mit hin, dass das kein Lied von uns ist. Ich meine, wir verdienen damit ja auch kein Geld (nicht mal durch Werbung o.ä), somit müsste das doch eigentlich in Ordnung gehen, oder?
Wie sieht die Rechtslage aus?

Danke im Voraus
mfg Christoph

nein.

das problem ist nicht, daß ihr geld verdient, was ihr ja nicht tut, sondern daß der urheber keinen verdient.

machen trotzdem alle möglichen leute auf youtube. legal ist es nicht, aber vermutlich wird euch deswegen auch keiner einsperren.

Hallo,

die Rechtslage hier ist eindeutig. Es ist nicht gestattet urheberrechtlich geschützte Musik ohne Abführung der Tantiemen an die Autoren (Die Interpreten sind hier unwichtig) öffentlich aufzuführen oder zu nutzen.
Ihr verdient zwar kein Geld, aber Dritten wird der illegale Download der Werke ermöglicht. Evtl. macht Ihr Euch strafbar.
Zu Youtube:
Das wird nicht mehr lange gut gehen. Es könnte eine Prozessflut auf die Betreiber zukommen.

Grüße
Capman42

Ja… Du darfst dies ohne Erlaubnis des Interpreten tun.

Du darfst dies sogar ohne Erlaubnis der Urheber (Komponist, Texter oder Verlag) tun, sofern du den Song nicht großartig verändert hast, er also noch wie das Original klingt und tatsächlich nur gecovert ist. Du brauchst dazu keinerlei Erlaubnis.

Allerdings musst Du das Ganze der Gema melden und die sagen dir dann unabhängig davon, ob du es kostenlos oder kostenpflichtig anbietest, was jeder Download kostet. Gema fällt also in jedem Falle an.

Soweit ich weiss, hat z.B. You Tube oder My Video mit der Gema Zahlungen in Millionenhöhe vereinbart (hab ich mal irgendwo gelesen). Verbände (wie z.B. der Deutsche Chorverband) haben auch Pauschalverträge mit der Gema.

Gruß Bernd

Moimoin!
Generell kannst du das machen, nur musst du, wie meine Vorredner schon angedeutet haben, dieses bei der GEMA vorher anmelden. (Ich beschäftige mich gerade aktuell mit diesem Thema.)
Zur Geltung kommen hier die Vergütungssätze VR-OD 2 zum tragen. Das ist für „Music on Demand mit Download beim Endbenutzer zum privaten Gebrauch“. Wenn du es kostenpflichtig anbieten willst, dann wird hier 15 % der Berechnungsgrundlage (Downloadpreis+sonstige Einkünfte, die mit mehr oder weniger direkt mit dem Download zu tun haben, wie Sponsoring, Werbung, Provisionen, usw.) berechnet, jedoch mindestens 17,5 cent pro Download (Werk bis 5 Minuten Dauer). Wird der Download kostenfrei angeboten, wird pauschal 26,25 ct pro Download berechnet (Werk ebenfalls bis 5 Minuten). Alle Beträge sind netto, es werden noch 7% Umsatzsteuer draufgerechnet. Zahlen aktuell für 2008. Das gilt übrigens auch für Downloads/Präsentationen bei YouTube und Myspace! Beide verweisen in ihren Nutzungsbedingungen auf die Gesetzgebung des Landes, indem der User wohnt und der User ist selbst dafür verantwortlich. Bei MySpace kommt bei Musikseiten zudem noch hinzu, dass man das Urheberrecht haben muss, um es hochladen zu dürfen.

Bis denne, gitarrejoern

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