Moimoin!
Generell kannst du das machen, nur musst du, wie meine Vorredner schon angedeutet haben, dieses bei der GEMA vorher anmelden. (Ich beschäftige mich gerade aktuell mit diesem Thema.)
Zur Geltung kommen hier die Vergütungssätze VR-OD 2 zum tragen. Das ist für „Music on Demand mit Download beim Endbenutzer zum privaten Gebrauch“. Wenn du es kostenpflichtig anbieten willst, dann wird hier 15 % der Berechnungsgrundlage (Downloadpreis+sonstige Einkünfte, die mit mehr oder weniger direkt mit dem Download zu tun haben, wie Sponsoring, Werbung, Provisionen, usw.) berechnet, jedoch mindestens 17,5 cent pro Download (Werk bis 5 Minuten Dauer). Wird der Download kostenfrei angeboten, wird pauschal 26,25 ct pro Download berechnet (Werk ebenfalls bis 5 Minuten). Alle Beträge sind netto, es werden noch 7% Umsatzsteuer draufgerechnet. Zahlen aktuell für 2008. Das gilt übrigens auch für Downloads/Präsentationen bei YouTube und Myspace! Beide verweisen in ihren Nutzungsbedingungen auf die Gesetzgebung des Landes, indem der User wohnt und der User ist selbst dafür verantwortlich. Bei MySpace kommt bei Musikseiten zudem noch hinzu, dass man das Urheberrecht haben muss, um es hochladen zu dürfen.
Bis denne, gitarrejoern
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