Covid - Impverordnung & -reihenfolge

Hey,

ich hätte da mal eine Frage zur Reihenfolge der Covid-Impfung.

Die Impfverordnung sagt unter §4.2d folgendes:

d) Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen, Apoplex oder einer anderen chronischen neurologischen Erkrankung

Quelle: https://www.corona-kvwl.de/fileadmin/user_upload/pdf/patienteninfos/corona_impfungen/Coronavirus-Impfverordnung_31.03.2021.pdf

Das Land NRW hingegen priorisiert §4 wie folgt:

Personen insbesondere mit folgenden Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (BMI über 30)

Quelle: https://www.corona-kvwl.de/praxisinformationen/corona-schutzimpfung/impf-verordnung

(Kurzfassung: ohne die sonstigen chronischen neurologischen Erkrankungen).

Mal angenommen, jemand hätte Migräne (ICD10 G43), die Diagnose steht fest, auch gab es schon einen Aufenthalt in einer Schmerzklinik deswegen.
Wenn man das jetzt stumpf liest, müsste diese Person doch eigentlich unter §4 fallen?

Bitte, ausschließlich eure Einschätzung zum, für mich vorliegenden, Widerspruch in den Quellen.

Ich rate jedweder interessierten Person, beim Hausarzt zu fragen.

Bei mir war es so:
Der Diabetes nicht schlimm genug, ich bin nicht übergewichtig genug, mein Job fällt nicht ganz unter „wichtige Infrastruktur“ und ich arbeite zwar häufig bei älteren Kunden hier im Dorf, aber das fällt nicht unter Betreuung.
Und weil mein Doc letzten Mittwoch eine Ankündigung für mehr Stoff bekommen hat, als er eigentlich geplant hatte, hat er eigenmächtig entschieden, dass „viermal daneben“ in etwa gleichwertig mit „einmal getroffen“ ist und ich habe letzten Donnerstag meine erste Dosis bekommen.

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Hallo,
wenn jemand im Impfzentrum geimpft werden moechte, benoetigt er ein Attest oder Bescheinigung des Hausarztes, dass den Grund fuer die Priorisierung belegt. Wird er beim Hausarzt geimpft, hat dieser dieselbe Entscheidung zu treffen. Beide Wege fuehren zum Hausarzt, oder warten bis alle duerfen.
Wenn jemand den Wortlaut von Verordnungen diskutieren mag, meine Meinung, soll er die anderen beim Impfen nicht behindern.

Es geht hier nicht um das Pro oder Contra einer Impfung, nicht um das Pro oder Contra des Impfortes. Es geht hier ausschließlich um den Text der Veröffentlichungen, das hatte ich auch so geschrieben:

Vielleicht möchte jemand ja nicht erst mit den eh schon gestressten MFK diskutieren und überlegt nun was für NRW denn verbindlich ist bevor überhaupt eh ein weiterer Schritt unternommen wird, da jemand vielleicht auch besseres zu tun hat, als mit Windmühlen zu kämpfen?

Du fällst mir übrigens in der letzten Zeit vermehrt durch die Annahme es schlechtesten Falls auf der anderen Seite des Eingabegerätes auf.

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Ist gar nicht so einfach - die sind massiv überlastet. Bekam gestern früh selbst mein Wiederholungsrezept nur mit langem Schlange stehen. Der Grund dürfte klar sein - und ist keinesfalls als Beschwerde oder Kritik gedacht.

Naja, werde wohl mal mailen… hatte gehofft, mir so den echt kräftezehrenden Krampf abzukürzen und bei Aussichtslosigkeit einfach weiter zu warten. Die andauernde Situation ist kräftezehrend und, vor allem, schmerzhaft.

Hallo,
ja, warten und Tee trinken, mach ich genau so - Ich habe mich vor drei Wochen als Bestandteil der Gruppe 3 (über 60) angemeldet und habe auch die Registrierungsbestätigung aber noch keinen Termin. Meine Gattin meldet sich vor zwei Wochen an (Gruppe 2) und bekommt heute ihre erste Spritze und auch meine Tochter (Gruppe3) hat schon ihre Termine erhalten - alles okay.
Als „Dienstältester“ kann ich warten und das tue ich auch
Gruss
Czauderna

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Servus,

ist aber mit der größten Wahrscheinlichkeit erfolgreich. Das Hübsche ist, dass der Hausarzt bei Zusammentreffen mehrerer chronischer Erkrankungen, die jede für sich allein keine Prio 2 angezeigt sein lassen, nicht großartig begründen muss, was da warum und wie das Risiko erhöhen soll, sondern allein nach seiner Einschätzung als Arzt ohne detailliertere Angaben zu den Vorerkrankungen bescheinigen kann, dass die Voraussetzungen für erhöhte Priorität gem. § 4 Abs 1 Nr. 2i CoronaImpfV vorliegen. Mit diesem Zettel in der Hand kann man sich dann auch in die virtuelle Warteschlange beim Impfverzögerungsperipherikum einreihen. Hat meine geliebte Gattin auch so gemacht und die in Verwaltungsmedizin schnellgebleichte Stud. med. im Impfverzögerungsperipherikum hat, als sie diesen Zettel zusammen mit der Medikationsliste sah, bloß gesagt „Ja, das sieht gut aus“ und den Schlagbaum geöffnet.

Schöne Grüße

MM

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Der Eindruck lässt sich dabei kaum vermeiden, dass das nicht ganz zufällig so ist. Ich hab mir die Osterfeiertage (an denen ich nicht so früh aufstehen musste wie sonst) vollständig verderben lassen, als ich erfahren hatte, dass beim Bundes-Portal der KV von Baden-Württemberg täglich um Null Uhr die neuen verfügbaren Termine eingespielt werden, so dass es nur von 0:00 - ca 0:10 h möglich ist, Termine zu bekommen, egal zu welcher Prio-Gruppe man gehört. In meiner kindlichen Einfalt hätte ich geglaubt, sowas würde sinnvoll um 17 h stattfinden, wenn bekannt ist, welche Zweittermine wieder frei sind, weil Leute zum ersten Termin nicht angetreten sind. Aber Fünfe nachmittags wäre dann ja wohl doch zu komfortabel. Da kann man ja gleich nach Hochstett ziehen, wo der Mannheimer OB Dr. Kurz „als Modell“ mit dem Impfbus vorfährt und ohne Termin und Priorisierung impft, was das Zeug hält. Für gewöhnliche Leute hat er offenbar nicht so viel übrig, die sollen froh sein, wenn sie bis 20. September einen Termin im Februar 2022 ergattern können.

Schöne Grüße

MM

Hmm, vielleicht spielt es eine Rolle ein einem dünnbesiedelten Flächenkreis in einem Flächenbundesland zu wohnen (oder anders gesagt im JWD in NRW). Ich höre hier jetzt immer häufiger, dass es schnell und gut klappt - es sei denn man braucht Bedenkzeit von morgens bis nachmittags.

Offen gesagt, hat sich für mich nicht viel geändert. OK, ich war seit Februar 2020 nicht mehr schwimmen (und damit habe ich endlich den Grund gefunden, keinen Triathlon mehr zu bestreiten, aus dem Trainingsloch komme ich nie wieder raus) - aber ansonsten? Zur Erholung in die ausländische Ferne streifen ist nicht. Dafür entdecke und sehe ich meine Heimat neu - immerhin wohne ich ja da, wo andere Urlaub machen.

Und als positives: ich bin fit. So fit wie noch nie. Da ich mich nicht ausschließlich von Tabletten ernähren möchte und weiß, was meinem Körper hilft ist der Sportanteil des Tages größer geworden. Und auf dem Weg habe ich beim Radfahren drinnen auch so einige ebenso Bekloppte weltweit getroffen und schätzen gelernt. Man trifft mich dann irgendwann einmal mit dem Rad in überall :wink:

Grüße aus dem Nachbarkreis.
Erstimpfungen in Arztpraxen:
Dein Kreis: 20600
Mein Kreis: 33100

In den Impfzentren:
Dein Kreis: 44900
Mein Kreis: 80000

Durch mobile Teams:
Dein Kreis: 16.000
Mein Kreis: 13400

Gesamteinwohner:
Dein Kreis: 260 Tsd.
Mein Kreis: 410 Tsd.

Erstimpfquote gesamt: 31,3% bei dir, 30,9% bei mir.

Das sieht doch gar nicht so Scheiße aus. Damit liegen wir beide nur ganz knapp unter der landesweiten Quote.

Habe ich nie behauptet :wink: nur die Priorisierung der älteren Altersgruppen hat bei mir Fragezeichen aufgeworfen. Und jetzt die, augenscheinliche, Diskrepanz zwischen den Verordnungen des Bundes und des Landes.

Naja, habe meinen Doc angemailt, mal schauen was kommt. Diskutieren will ich ja gar nicht, nur wissen wohin ich gehöre (in irgendeine Schublade muss ich mich wohl ausnahmsweise mal stecken lassen).
Im schlimmsten Fall muss ich halt ein paar Wochen weiter warten - geht auch, wenngleich es mir sicherlich helfen würde, diesen Punkt gedanklich abhaken zu können.

Astra Zeneca wird doch jetzt für jeden freigegeben. Für dich als (vermutlich) junge Frau halt fünfmal riskanter als für mich, aber diese blöde Thrombose ist ja dennoch extrem unwahrscheinlich.

Das war ein kleiner, nicht ganz ernster Seitenhieb auf die gänzlich unterschiedlichen Eindrücke, die ich an der Grenze zwischen den beiden Bundesländern vom Covid-19-Management in diesen beiden Ländern habe. Das letzte Mal, dass der Übertritt heimlich stattfinden musste, war kurz vor der Gründung der beiden Bundesländer, als der Schwarzmarkt in der Amerikanischen Zone unter anderem deswegen blühte, weil die Französische Zone viel schlechter mit Nahrungs- und erst Recht Genussmitteln versorgt war. Im Augenblick ist es grade umgekehrt: Östlich des Rheins „holpert“ es an allen Ecken und Enden, während der Eindruck entsteht, dass die Behörden in RHP wenigstens ungefähr in der Nähe davon sind, die ganze Geschichte im Griff zu haben. Das fängt damit an, dass in Baden-Württemberg keiner drauf gekommen ist, etwas Schnelleres und Besseres als das heillos überlastete Impfterminportal der KV auf die Beine zu stellen und geht bis zur täglichen Praxis der Gesundheitsämter - von der ich freilich nur einzelne, nicht repräsentative Episoden kenne, die aber alle in die gleiche Richtung weisen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
ab heute gibt es bei uns eine offizielle Nachrückerliste, da habe ich mich dann auch mal eingetragen.Wait and see :sunglasses:
Es ist natürlich etwas albern, das Procedere in meinem Fall hier zu schildern, wenn das jede/r machen würde - Ich tue es auch nicht wieder :innocent:
Gruss
Czauderna

Hallo,

um noch einmal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:

Rechtlich bedeutend ist beim zitierten Text das Wort „insbesondere“.
Dieses Wort bedeutet bei einer Aufzählung in juristischen Texten immer, daß die Aufzählung nicht abschließend ist - d.h. es kann auch gem. der zitierten Vorschrift aus NRW weitere, in der Aufzählung nicht explizit genannte Grunderkrankungen geben, die die gleiche Priorisierung haben.
Leider hast Du Deine Quelle nicht verlinkt, sondern zweimal die BundesimpfVO, so daß der Gesamtzusammenhang leider nicht ersichtlich ist.

&tschüß
Wolfgang

Danke!

Probiere es noch einmal, sind 2 unterschiedliche Links :wink:

Die Zitate sind, falls es nicht klappt, die beiden entsprechenden Absätze aus den unterschiedlichen VO

Hallo,

ich komme über die KV-Seite (2. Link) nur auf die BundesimpfVO und habe keine große Lust, noch groß rumzurecherchieren.

&tschüß
Wolfgang

Hi,

ich habe lange gebraucht, um herauszufinden, was Du meinst, aber ich habe eine Vermutung: das Land NRW erwähnt die neurologischen Erkrankungen nicht, und Du hast die Stelle beim Land zitiert, in der Du die neurologischen Erkrankungen vermutet hast. Liege ich richtig?

Wenn ja: das Land hat so einiges zusammengefasst, was die bundesverordnung detailliert aufführt. Interessant ist die Formulierung des Landes

„Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht“

Das dürfte so einiges abdecken, was nicht separat aufgeführt ist, und auch erklären, warum Du mit Migräne keine höhere Prio hast (ich vermute, das ist Deine eigentliche Frage)
Mit Migräne ist eine Infektion nicht lebensbedrohlich, mit MS riskiere ich bleibende Behinderungen (beides sind neurologische Erkrankungen - die Bundesimpfverordnung sagt nicht "alle neurologischen Erkrankungen). Trotzdem hat mich das Impfzentrum Prio 3 gesehen - der Hausarzt Prio 2. Jetzt habe ich die erste Impfung, immerhin eine Woche vor den Prüfungen, die in Präsenz nicht immer in gut gelüfteten Räumen stattfinden. Als Lehrer weiterführender Schulen beginnt unsere Impfung nächste Woche. Die Grundschullehrer sind schon geimpft, auch die, die keine Notbetreuung machen.

die Franzi

Hier der komplette Auszug aus dem NRW-Text;
Erhöhte Priorität
Über-60-Jährige
Personen insbesondere mit folgenden Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (BMI über 30)
Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht

Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 60 Jahre alt sind und eine der vorgenannten Erkrankungen haben

Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, im Ausland bei den deutschen Auslandsvertretungen, für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen

Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut

Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen sind, tätig sind sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht

Jain. Ich will es einfach nur zu diesem Punkt wissen.

Hilft mir schon, danke.