Guten Tag,
wenn man ein Computerspiel (Sims 2 Ikea Home-Accessoires)rechtens im Handel erworben hat, mit einem crack versieht, weil es nicht läuft?
Der Crack würde es ermöglichen das Spiel doch noch zu spielen und schließlich wurde das Spiel gekauft und es wäre doch ärgerlich wenn man es dann nicht spielen könnte.
Vielen Dank für all Ihre Antworten!
Lg R.
Moin,
wenn man ein Computerspiel (Sims 2 Ikea
Home-Accessoires)rechtens im Handel erworben hat, mit einem
crack versieht, weil es nicht läuft?
wenn ein legal erworbenes Spiel nicht läuft, geht man zum Händler um ein anderes Exemplar zu erhalten oder führt eine Wandlung des Geschäfts durch.
Ein Crack sollte kein legales Mittel sein.
Gandalf
Tach,
wenn man ein Computerspiel (Sims 2 Ikea
Home-Accessoires)rechtens im Handel erworben hat, mit einem
crack versieht, weil es nicht läuft?wenn ein legal erworbenes Spiel nicht läuft, geht man zum
Händler um ein anderes Exemplar zu erhalten oder führt eine
Wandlung des Geschäfts durch.
Inwiefern ist das im wirklichen Leben praktikabel? Ein anderes Exemplar der gleichen Software wird vermutlich auf Bit-Ebene genau die gleichen Daten enthalten und daher genau so nicht laufen, man kann sich hoechstens auf einen Patch irgendwann in ferner Zukunft vertroesten lassen.
Wandlung ist auch so eine Sache (und da kenne ich (und vermutlich nicht nur ich) die tatsaechliche rechtliche Situation nicht und haette da gern Aufklaerung. Angenommen ich kaufe ein Spiel auf CD/DVD in einem Ladengeschaeft (also auch kein „Rueckgaberecht“ gemaess ehem. Fernabsatzgesetz). Die meisten nehmen das Spiel im Laufe der naechsten Paar Tage ohne Murren kulanterweise zurueck (evtl. bekommt man einen entsprechenden Gutschein), falls die Verpackung nicht geoeffnet wurde, also eingeschweisst geblieben ist. Hat man das Spiel installiert und es laeuft nicht, wie will man dann beweisen, dass es nicht an dem Rechner liegt (Amoklaufender Graphiktreiber zum Bleistift)? Noch schlimmer: das Spiel musste vor/waehrend/nach der Installation online aktiviert werden. Je nach Mechanismus dahinter, ist der Datentraeger danach praktisch wertlos. Wie wandelt man dann? Und - eine Stufe drauf - das Spiel wurde als Download erworben, direkt beim Hersteller, der womoeglich im Nicht-EU-Ausland sitzt, oder per Steam oder Aehnliches. Was ist dann zu tun?
Ein Crack sollte kein legales Mittel sein.
Sollte. Wenn der Haendler aber sich auf den Standpunkt stellt, dass ein aktiviertes Spiel eben nicht mehr gewandelt werden kann bzw. dass geoeffnete Datentraeger das Wandeln ausschliessen, der Hersteller auf einen Patch in ferner Zukunft verweist und erstmal behauptet, man solle sein System hier und da veraendern, sowohl in Soft- wie auch in Hardware (es sind immer noch genug CD- und DVD-Laufwerke im Umlauf, die mit Starforce-geschuetzten Datentraegern nix anfangen koennen, nur als Beispiel), welche realen Moeglichkeiten hat man als Kaeufer (und nein, zum Anwalt rennen wegen eines 40 Euro Spiels ist zumindest fuer mich keine reale Moeglichkeit)?
Gruss
Paul
Hallo,
Sollte. Wenn der Haendler aber sich auf den Standpunkt stellt,
dass ein aktiviertes Spiel eben nicht mehr gewandelt werden
kann bzw. dass geoeffnete Datentraeger das Wandeln
ausschliessen,
dann erzählt man ihm mal, wie die Rechtslage ist. Ein Mangel hat nichts mit geöffnet oder nicht zu tun.
der Hersteller auf einen Patch in ferner
Zukunft verweist
wen intereesiert hier der Hersteller, mit dem man gar keinen Vertrrag geschlossen hat?
und erstmal behauptet, man solle sein System
hier und da veraendern, sowohl in Soft- wie auch in Hardware
Soll er doch. Sachmangelhaftung gilt auch hier. Und zwar gegenüber dem Händler und nicht gegenüber dem Hersteller.
Gruß
loderunner (ianal)
Hi,
da die Antworten unten die Frage des UPs ignorieren und irgendwas anderes beantworten hier mein Versuch.
Das Umgehen eines Kopierschutzes von Urheberrechtlich geschütztem Datenmaterial ist verboten. http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
Sollte ein Besitzer eines legal erworbenen Exemplares eines Spiels den Kopierschutz dennoch umgehen, dürfte der Hersteller dies dulden, aber nicht erlauben: Wo kein Kläger, da kein Angeklagter.
Des weiteren entsteht kein wirtschaftlicher Schaden. Eine zivile Schadensersatzklage dürfte hier wohl Blödsinn sein weil es eben keinen beweisbaren Schaden gibt.
Der Besitzer sollte sich über folgendes klar sein. Der Hersteller wird folgende Dinge nicht dulden: Kopie des urheberrechtlich geschützten Materials(Spiel), Verbreitung des Urheberrechtlich geschützten Materials und Verbreitung des Cracks.
MFG
Das Umgehen eines Kopierschutzes von Urheberrechtlich
geschütztem Datenmaterial ist verboten.
http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
Etwas zum Laufen zu bringen, was kaputt ist, ist doch keine Umgehung eines Kopierschutzes, oder? Die Kopie hat der OP ja schon, und sie ist legal - sie hat nur einen Defekt, den man reparieren muss, um sie zum Laufen zu bekommen.
Ist „Umgehung von Kopierschutz“ die (einzige) Rechtsvorschrift, aus der sich die Illegalität von Cracks ableitet?
Grüße,
Sebastian
Das Umgehen eines Kopierschutzes von Urheberrechtlich
geschütztem Datenmaterial ist verboten.
http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
Zum wiederholten Male: §69a(5)
Hallo,
Das Umgehen eines Kopierschutzes von Urheberrechtlich
geschütztem Datenmaterial ist verboten.
http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html
Das: http://dejure.org/gesetze/UrhG/69a.html ist Dir offensichtlich unbekannt? Du liegst daneben.
Lies mal: http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz#Deutschland und http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz#Nachteile_…
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo
Das Umgehen eines Kopierschutzes von Urheberrechtlich
geschütztem Datenmaterial ist verboten.
http://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.htmlEtwas zum Laufen zu bringen, was kaputt ist, ist doch keine
Umgehung eines Kopierschutzes, oder? Die Kopie hat der OP ja
schon, und sie ist legal - sie hat nur einen Defekt, den man
reparieren muss, um sie zum Laufen zu bekommen.
Das da oben ist falsch, also muss etwas anderes her.
Ist „Umgehung von Kopierschutz“ die (einzige)
Rechtsvorschrift, aus der sich die Illegalität von Cracks
ableitet?
Das ganze ist etwas schwammig, das es meines Wissens noch keine Urteile zu dieser Konstellation gibt. Sonst würde ich auf §69c Zustimmungsbedürftige Handlungen tippen:
„2. die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement und andere Umarbeitungen eines Computerprogramms sowie die Vervielfältigung der erzielten Ergebnisse. Die Rechte derjenigen, die das Programm bearbeiten, bleiben unberührt;“
Andererseits stehen in §69d wiederum Ausnahmen, die diesen Fall betreffen.
Meiner Ansicht nach ist das Erstellen/Programmieren eines solchen Cracks verboten, die Anwendung in diesem Fall eher nicht.
Gruß, DW.
Hi,
ein Computerspiel beinhaltet aber Bild und Tonmaterial. So einfach würde ich den 95a nicht wegschmeißen.
Es wundert mich das ausgerechnet Du auf Wikipedia verweist, da wir alle doch wissen, dass Wikipedia keine belastbare juristische Quelle ist.
MFG
Hallo,
ein Computerspiel beinhaltet aber Bild und Tonmaterial. So
einfach würde ich den 95a nicht wegschmeißen.
was genau hast Du an „(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.“ nicht verstanden?
Es wundert mich das ausgerechnet Du auf Wikipedia verweist, da
wir alle doch wissen, dass Wikipedia keine belastbare
juristische Quelle ist.
Besser als Deine Quelle, die trifft nicht mal zu. Und es hindert Dich auch genau gar niemand, einfach den bei Wiki angegebenen Links zu folgen.
Gruß
loderunner (ianal)