Crafter Doppelsitzbank

Hallo!
Ich habe gerade einen VW Crafter gekauft. Leider hat er vorne nur einen Beifahrersitz. Da wir eine Doppelsitzbank benötigen wollen wir diese einbauen (hätte schon eine gefunden). Muss ich die dann vom TÜV auch eintragen lassen?
Danke für eure Antworten
Jass

Hallo,
Meine Meinung - die Anzahl der Sitzplätze steht in den Papieren, wenn man die erhöht (wenn man vorübergehend Sitze ausbaut, aber alle Haltepunkte bestehen bleiben, ist das natürlich was anderes), muß das eingetragen werden. Ohne „Segen“ vom TÜV & Co macht das am Amt aber niemand. Vorher unverbindlich bei der Prüfstelle nachfragen, kostet aber in der Regel noch nichts. Bei Umbauten ist es immer besser die rechtzeitig einzubinden.
Es ist sicher nicht verkehrt beim Hersteller erstmal nachzufragen, ob die Doppelsitzbank in genau dieses Modell eingebaut werden darf. Da gibt es immer mal Überraschungen. Vor allem müssen natürlich auch die Haltepunkte für die Gurte vorhanden sein, sonst kann man es gleich vergessen.

Cu Rene

Hallo,

wenn sich die Sitzplatzzahl ändert ja, und auch der Gurt muß eingebaut werden an dafür vorgesehenen Stellen, wenn eine weitere Person hinzukommt.

Wenn es den Crafter mit Sitzbank gibt, warum nicht gleich ab Werk ?

MfG

Hallo,

Wenn es den Crafter mit Sitzbank gibt, warum nicht gleich ab
Werk ?

Wohl, weil es ab Werk keine Gebrauchtfahrzeuge gibt und man bei gebrauchten eben oft Kompromisse machen muß.

Cu Rene