Eine einspurige Straße teilt sich innerorts in eine Geradeaus und eine Rechtsabbiegerspur. Die Straße wird bereits einige Meter vorher breiter, dieser Bereich ist mit einer durchgezogenen Linie abgetrennt und sozusagen „Niemandsland“. Etwa 50m weiter steht eine Ampel für die Geradeausfahrenden, die Rechtsabbiegerspur führt an der Ampel vorbei und ist mit einem normalen „Vorrang geben“ Schild geregelt.
Die Ampel zeigt rot, und es bildet sich ein Rückstau bis hinter die Abzweigung, d.h. Rechtsabbieger können nicht weit genug vorfahren um rechts abzubiegen, und müssen daher warten.
Die Ampel schaltet auf Grün und der Blechwurm setzt sich in Bewegung. Der Autofahrer der unmittelbar vor der Spurteilung gestanden hatte will nach rechts auf die Abbiegespur und setzt sich langsam in Bewegung. Er hat keinen Blinker gesetzt und schaut nicht in den Innen- oder Außenspiegel, wozu auch. Etwa gleichzeitig versucht ein ungeduldiger Zeitgenosse, der mit hoher Geschwindigkeit auf das Stauende aufgefahren ist, das Niemandsland zu nützen und ebenfalls die rechte Spur zu erreichen. Er überfährt mit hoher Geschwindigkeit die gesperrte Fläche, bemerkt den Abbieger zu spät und crasht in das Heck des Abbiegers.
Kann man dem Abbieger eine Mitschuld anlasten? Hätte er geblinkt, hätte der Hintere ihn sehr wahrscheinlich bemerkt und der Crash wäre vermieden worden. Hätte er in den rechten Außenspiegel geschaut, hätte er ihn eventuell kommen sehen und vorbeilassen können.
Andererseits muss ein Abbieger kaum damit rechnen, dass jemand ein derart absurdes Manöver fährt, oder doch?
Thx Armin.