Hallo liebe Wissenden,
mich interessiert seit längerer Zeit, welche Bedeutung der Creditreform neben der allgemein bekannten Schufa zugeteilt wird? Gelten hier die gleichen Voraussetzungen wie bei der Schufa, z. B. das ein Unternehmen oder eine Bank Auskünfte über eine Person nur durch deren schriftliche Zustimmung einholen dürfen, oder ist dies bei der Creditreform außer Kraft gesetzt? Nehmen wir an, Person A gibt Bank B eine schriftliche Zustimmung zur Einholung von Daten über Person A bei der Schufa. Bank B gibt wenige Tage später Person A die Auskunft, „Schufa“ in Ordnung, aber bei „Creditreform“ ist ein Problem. Durfte Bank B diese Daten bei der Creditreform einholen, obwohl es hier von Person A keinerlei schriftliche Zustimmung gab? Besten Dank für Eure/Ihre Hilfe
Hallo liebe Wissenden,
mich interessiert seit längerer Zeit, welche Bedeutung der
Creditreform neben der allgemein bekannten Schufa zugeteilt
wird?
Hier werden Firmen geführt und Daten über ihre Kreditwürdigkeit gesammelt, Schufa führt Privatpersonen.
Gelten hier die gleichen Voraussetzungen wie bei der
Schufa, z. B. das ein Unternehmen oder eine Bank Auskünfte
über eine Person nur durch deren schriftliche Zustimmung
einholen dürfen, oder ist dies bei der Creditreform außer
Kraft gesetzt? Nehmen wir an, Person A gibt Bank B eine
schriftliche Zustimmung zur Einholung von Daten über Person A
bei der Schufa. Bank B gibt wenige Tage später Person A die
Auskunft, „Schufa“ in Ordnung, aber bei „Creditreform“ ist ein
Problem. Durfte Bank B diese Daten bei der Creditreform
einholen, obwohl es hier von Person A keinerlei schriftliche
Zustimmung gab? Besten Dank für Eure/Ihre Hilfe
Bei Abschluß eines Teilzahlungs- oder Kreditvertrages wird der Person A unweigerlich die „Schufa-Klausel“ zur Unterschrift vorgelegt, wo man seine Zustimmung zur Speicherung und Weitergabe seiner Daten erteilt. Ähnlich bei Creditreform. Wer nicht unterschreibt kann sich ausmalen, wie über seinen Kredit beschieden wird…
Mitglieder bzw. Vertragspartner der Schufa bzw. Creditreform können in berechtigten Fällen über Person A Auskünfte einziehen, ohne A jedesmal zu fragen, denn A hat durch Unterzeichnung der Schufa-Klausel bereits zugestimmt. A kann sich nur durch Kontrolle der gespeicherten Daten vor unwahren Auskünften schützen.
Wolfgang D.
Die Creditreform speichert auch Daten über Privatpersonen. Im Rahmen von den von Ihnen übernommenen Inkasso-Mandaten.
Dies darf sie leider - wie die Schufa - bei Negativmerkmalen ohne tun ohne dass der kunde hier was unterschreibt.
Gruss Ivo