Creditreform, horrende Gebühren

Hallo, ich habe einmal vergessen, bei einem Händler eine Rechnung über 24,90 € zu bezahlen. Darauf
hin bekam ich einen Brief von der Creditreform. Die wollen doch glatt zusätzlich zur Forderung 65,- € Gebühren, das sind mehr als 200 % der Forderung. Ich hab die Rechnung zwischenzeitlich direkt beim Händler bezahlt. Aber ist die Forderung der Creditreform rechtens? Oder was kann ich dagegen tun?
Danke für jede hilfreiche Antwort!

Ingoriere das Schreiben. Dann geben die nach dem 3. Schreiben SPÄTESTENS auf.

Das ist schon übertrieben viel,ich würde das bei der Verbraucherzentrale abfragen,kostet 5.- Euro.

viele grüsse

Hallo, an Ihrer Stelle würde ich dem Inkassobüro in einem Zweizeiler mitteilen, dass der Betrag unterdessen von Ihnen beglichen und der Fall damit für Sie erledigt ist.
Freundliche Grüße
Lothar Kockrick

Ja die Möglichkeit besteht, Inkassounternehmen dürfen nicht mehr an Gebühren Verlangen wie Anwälte da es sich um einen Brief handelt und um eine geringe Summe dürften 15€ angemessen sein

Wenn man nicht bezahlt, bekommt man normalerweise eine 1. und 2. Mahnung mit zusätzlichen Gebühren.

Diese müssen Sie wohl übersehen haben.
Creditreform ist eine Eintreiberfirma und hat hohe Gebühren, ist auch gefürchtet. Die Dienste wurden schon vom Händler in Anspruch genommen, d.h. zahlen.
Und besser niemals Rechnungen vergessen

LG
Uli

Hallo brdd, leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen. Damit würde ich mal zur Schuldnerberatungsstelle gehen, villt können die dir helfen.

Gruß hexe1971

Leider kenne ich mich auf diesem Gebiet zu wenig aus.

Denke allerdings da der Händler die Creditreform beauftragt hat die Schulden einzutreiben müssen die Gebühren wohl bezahlt werden.

Hallo,
eine verbindliche Auskunft auf deine Frage ist, aufgrund der geringen Hintergrundinformation leider nicht möglich. Dazu müßte man wissen, ob Creditreform (CR) einen Inkasso-Auftrag vom Händler bekommen hat. Ob Du vorher, für diesen Vorgang, schon eine Zahlungsaufforderung von ‚CR‘ bekommen hast.
Wenn ja,dann müßte in der ersten Zahlungsauffordrung (von Creditreform) die Gebührensteigerung je Mahnung ersichtlich sein.
Also, hatte die ‚CR‘ KEINEN Inkasso-Auftrag oder sind die Gebühren NICHT im ersten Mahnschreiben bekannt gegeben, dann ist keine Verpflichtung zur Zahlung gegeben.
Es ist auch zu prüfen, ob das Schreiben tatsächlich von der ‚CR‘ kommt oder eine Fälschung ist - die sind zurzeit im Umlauf!

Also hast du die Rechnung vor der Mahnung von Creditreform bezahlt?
Wenn ja ist die Mahnung gegenstandslos. Creditreform schein ein Inkassounternehmen zu sein oder? Wofür sind die 65Euro ? Aufwandskosten?
Also so wie sich das für mich darstellt ist dort Vorsicht geboten. Würde mich da entweder mit der Verbraucherzentrale verbünden. Dies ist meiner Meinung nach das beste. Oder einen Anwalt auf suchen der den Sachverhalt klärt. Meist recht teuer. Die Verbraucherzentralen haben hingegen Deutschlandweit Filialen und sind juristisch sehr gut aufgestellt.

Hi, tja das ist ja die Schwierigkeit: Inkasso-Büros leben und machen Gewinn von und über die Gebühren. Es ist strittig, ob die Höhe derselben rechtens sind, auch wenn diese so hoch sind. Manche haben -bisher meistens vergeblich- versucht, dagegen zu klagen. Das kostet auch wieder Geld und bringt meistens nichts.
Ein Bekannter von mir hat gestern eine Mahnung erhalten über 61,67 €, weil im Oktober letzten Jahres eine Lastschrift (EC-Karte) von 6,19 €!!! nicht einglöst wurde.
Rechtliche Schritte sind m.E. nicht aussichtsreich, ich denke, dass Du hier zahlen musst. Es sei denn, Creditreform lässt mit sich handeln (hatte auch schon mal Erfolg damit) und einigt sich mit Dir auf die Hälfte. Anschreiben und nachfragen?"?
Sorry, positivere Auskunft kann ich hier nicht geben.

Hallo, wende Dich doch bitte an die Verbraucherschutzzentrale. Die können Dir bestimmt helfen. Viele Grüße - Rat

Würde mir bei Gericht beim Rechtspfleger eine Rechtsauskunft holen, ob die Kosten gerechtfertogt sind

hi brdd,

üblicherweise sollte Dich der Händler bezüglich der offenen Forderungen mahnen bzw. in Verzug setzen.
Ab diesem Zeitpunkt kann er dann - wenn Du nicht zahlst - andere einschalten, um an sein Geld zu kommen (Inkasso, Gerichtsvollzieher etc.)

Alle - durch den Zahlungsverzug entstandenen Mehrkosten - hat der säumige Zahler zu tragen.
Wenn das Inkasso-Unternehmen „so teuer“ ist, dann bleibt Dir nur der Gegenbeweis, dass es auch „billiger gegangen wäre“ (d.h. der Gerichtsvollzieher nur … gekostet hätte).

Wenn Du beim Händler bereits bezahlt hast (hoffentlich Quittung vorhanden ?) dann sollte er die Forderung „bremsen“, damit wird aber die bereits geleistete Arbeit des Unternehmens noch immer zu zahlen sein…Auch Du kannst Dich entsprechend an die Inkassofirma wenden.

Im Zweifelsfall könntest Du Dich an eine Schuldnerberatung oder eine Verbraucherzentrale wenden (und das den Herrschaften, sofern sie unverschämt überteuert sind bzw. auch dem Händler) durchaus mitteilen, dass Du „an die Öffentlichkeit“ gehen willst.
Auch Fernsehsendungen (AKTE usw.) greifen teilweise solche Fälle auf.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen

lg

lumini