hallo zusammen. ich bräuchte euren rat.
erstmal zu mir. ich bin zZt student (26) mit einem 400 euro job. bekomme auch noch dieses jahr kindergeld. mache keine einkommensteuererklärungen. jetzt habe ich ein jobangebot als croupier/dealer bei pokerturnieren tätig zu sein. die verdienstaussichten sind monatliche 300-450 euro.
sollte ich für diese tätigkeiten ein gewerbe anmelden oder kann ich das auch als private einnahmen gelten lassen?
nach informationen die ich bisher gesammelt habe, muss ich auf meinen rechnungen an den pokerturnierveranstalter 2 sachen erwähnen.
- nach §19 ustg weise ich keine mehrwertsteuer aus und
- ich werde alle einkünfte in meiner einkommensteuererklärung 2007 angeben.
ich habe auch noch die information, dass ich mit kindergeld und ohne berücksichtigung des 400euro jobs 7680 euro im jahr einnehmen kann ohne, dass diese besonders berücksichtigt werden.
könnt ihr mir noch mehr infos geben?
sollte ein gewerbe angemeldet werden?
nach informationen die ich bisher gesammelt habe, muss ich auf
meinen rechnungen an den pokerturnierveranstalter 2 sachen
erwähnen.
- nach §19 ustg weise ich keine mehrwertsteuer aus und
- ich werde alle einkünfte in meiner einkommensteuererklärung
2007 angeben.
hört sich gefährlich nach scheinselbständigkeitsfalle an!
du müsstest nämlich eigentlich deine dienste als freier croupier gott und der welt anbieten und dann jobs annehmen, wie es dir passt. hier sieht es wohl eher so aus, als müsstest du auf abruf des veranstalters zur verfügung stehen.
dein hinweis in 1) ebnet dir den weg zu allem weiteren:
$19 ustg zeichnet dich als kleinunternehmer aus, der nicht der mehrwertbesteuerung unterliegt. ergo, wer kleinunternehmer ist, muss auch sein gewerbe anmelden.
weiterhin wäre noch zu erkunden, ob der job nicht mit irgendwelchen unbedenklichkeitsbescheinigungen wie z.b. für maklertätigkeiten etc. verbunden ist.
am besten erkundigst du dich bei der nächsten industrie- und handelskammer.
viel erfolg
Servus,
die Frage „Kleinunternehmer gem § 19 Abs 1 UStG“ sollte nochmal gerechnet werden. Der Kleinunternehmer, der für einen Unternehmer tätig ist und für sein Unternehmen irgendwelche Leistungen (z.B. ab und zu einen Kuli, Telefonanschluss etc.) bezieht, stellt sich besser, wenn er auf die Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung verzichtet. Sie ist für ihn bloß sinnvoll, wenn ihm der Aufwand der Verbuchung und Erklärung von USt zu hoch scheint - ohne Berücksichtigung dieses Aufwandes bloß rentabel, wenn der Kleinunternehmer vorwiegend für Endverbraucher tätig ist.
Schöne Grüße
MM
danke erstmal für den tipp
nein ich muss nicht zur verfügung stehen. es kann mich bei angeboteten terminen eintragen. bei terminen die ich nicht kann mele ich mich auch nicht.
in wie fern unbedenklichkeitsbescheinigungen? markler? was hat ein markler damit zu tun?
den tipp mit der ihk werde ich mal befolgen. danke schonmal
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sorry aber deine antwort kann ich so gar nicht verwerten. 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Servus,
rechne mal ein Beispiel, am besten mit den erwarteten Zahlen, und schau, um welchen Betrag der Überschuss bei der Kleinunternehmerbesteuerung geringer ist. Das ist genau der Betrag, den die Option zur Regelbesteuerung kosten darf.
Schöne Grüße
MM
nein ich muss nicht zur verfügung stehen. es kann mich bei
angeboteten terminen eintragen. bei terminen die ich nicht
kann mele ich mich auch nicht.
anders gefragt: bist du an deinem arbeitsplatz weisungsgebunden, wie z.B. eine aufsicht im schwimmbad? stellt der arbeitgeber arbeitsutensilien wie spieltisch, jetons etc.?
hier solltest du gegebenenfalls bei einem sozialversicherungsträger (deine krankenkasse z.B.) nachhaken, inwieweit diese tätigkeit als selbständig betrachtet wird.
in wie fern unbedenklichkeitsbescheinigungen? markler? was hat
ein markler damit zu tun?
es hat nichts mit maklern zu tun, aber es gibt gewisse berufe, die nach der gewerbeordnung mit besonderer genehmigung ausgeübt werden dürfen.
da du als croupier ja wohl mit fremden geld umgehst und damit eine besondere sorgfaltspflicht an dich erwartet wird (unbedenkliches polizeiliches führungszeugnis etwa), damit du da nicht in die eigene tasche oder zugunsten eines dritten arbeitest, könnte es sein, dass du eine spezielle gesetzliche genehmigung benötigst.
so wie z.b. nur rechtsanwälte oder bestimmte eingeschränkte grundsätzlich rechtlich beraten dürfen …
wiegesagt, bei der IHK nachhaken, die müssen es wissen!
nein ich muss nicht zur verfügung stehen. es kann mich bei
angeboteten terminen eintragen. bei terminen die ich nicht
kann mele ich mich auch nicht.
anders gefragt: bist du an deinem arbeitsplatz
weisungsgebunden, wie z.B. eine aufsicht im schwimmbad? stellt
der arbeitgeber arbeitsutensilien wie spieltisch, jetons etc.?
hier solltest du gegebenenfalls bei einem
sozialversicherungsträger (deine krankenkasse z.B.) nachhaken,
inwieweit diese tätigkeit als selbständig betrachtet wird.
also der arbeitgeber stellt alles. sogar shirts. ich selber muss keine untensielien zum arbeiten mitbringen.
in wie fern unbedenklichkeitsbescheinigungen? markler? was hat
ein markler damit zu tun?
es hat nichts mit maklern zu tun, aber es gibt gewisse berufe,
die nach der gewerbeordnung mit besonderer genehmigung
ausgeübt werden dürfen.
da du als croupier ja wohl mit fremden geld umgehst und damit
eine besondere sorgfaltspflicht an dich erwartet wird
(unbedenkliches polizeiliches führungszeugnis etwa), damit du
da nicht in die eigene tasche oder zugunsten eines dritten
arbeitest, könnte es sein, dass du eine spezielle gesetzliche
genehmigung benötigst.
so wie z.b. nur rechtsanwälte oder bestimmte eingeschränkte
grundsätzlich rechtlich beraten dürfen …
wiegesagt, bei der IHK nachhaken, die müssen es wissen!
nein ich gehe nicht mit fremden geld um. dort wird nur mit spielgeld gespielt mit geld darf nur in staatlich litzensierten casinos gespielt werden) es gibt eine startgebühr und dann bekommt man spieljetons.
also der arbeitgeber stellt alles. sogar shirts. ich selber
muss keine untensielien zum arbeiten mitbringen.
hört sich wie eine gewöhnliche aushilfstätigkeit an.
lies mal hier zum thema „unternehmerischere freiheit und unternehmerisches risiko“
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeit…
oder hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit
würde imho alles auf einen croupier zutreffen.