Crowdtesting als Hausmann

Hallo Experten,

angenommen die Ehefrau st vollzeitbeschäftigt und der Ehemann derzeit Hausmann. Der Ehemann will Crowdtester bei testbirds werden (Verdienst max. 150-200€/Monat). Da der Verdienst unter 365€/Monat ist, kann der Ehemann familienversichert bleiben.

Wie muss man sich gewerblich anmelden? Kleinunternehmer? Also würde ich bis 17.500€ keine Steuern auf die Einnahmen zahlen. Aber wie verhalten sich die Einnahmen in der Familie? Wird das Einkommen als gemiensames Einkommen in der Steuererklärung angegeben oder wie läuft das? 

Aus dem Beitrag von http://www.esteuerpartner.de/steuerinfo/GruenderBasi… bin ich ehrlichgesagt nicht schlau geworden… :smile:

Vielen Dank

Hallo,

grundsätzlich werden bei Eheleuten alle Einnahmen gemeinsam versteuert.
Steuer und Sozialversicherung sind zwei unterschiedliche Sachen.
Die Familienversicherung bleibt davon unberührt.
Ob du dich als Kleinunternehmer anmelden musst, hängt von der Art der Tätigkeit ab und dies entscheidet das Finanzamt.
Es gibt Berufsgruppen, die als freiberuflich gelten und für andere muss ein Gewerbe angemeldet werden.
Erkundige Dich bei Deinem zuständigen Finanzamt.

Viel Erfolg Gruß C

Servus,

das mit der „Anmeldung als Kleinunternehmer“ ist Nonsens, egal wie oft es einer vom anderen abschreibt. Es wird genährt von der Frage im Formular zur Gewerbeanmeldung, ob das Gewerbe nebenberuflich betrieben werde.

Grundsätzlich gibt es gewerberechtlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder eine Tätigkeit ist die Ausübung eines Gewerbes, oder sie ist es nicht. Der Maßstab dafür ist, was die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr betrifft, recht eng zu sehen: Dass hier auf Dauer nur ein Auftraggeber vorhanden ist und der Gewerbetreibende nur gegenüber diesem öffentlich in Erscheinung tritt, spricht nicht gegen den Betrieb eines stehenden Gewerbes.

Darüber, ob gewerberechtlich ein Gewerbe anzumelden ist oder nicht, entscheidet natürlich nicht das Finanzamt, weil es nur für die Besteuerung zuständig ist, sondern die zuständige Gemeinde.

Eine freiberufliche Tätigkeit kommt, obwohl jedes Mäuselein, das irgendwo mit einem Probierstand in die Supermärkte gejagt wird, sich als „Freiberufler“ bezeichnet (wahrscheinlich eine falsche Wort-für-Wort-Übersetzung von „freelancer“) hier unter keinen Umständen in Frage, da Crowdtesting keiner der in § 18 Abs 1 EStG aufgezählten Tätigkeiten auch nur entfernt ähnelt.

Schöne Grüße

MM

Desinformation für Existenzgründer
Servus,

grundsätzlich werden bei Eheleuten alle Einnahmen gemeinsam versteuert.

Nein. Versteuert wird das zu versteuernde Einkommen, das ist ganz was anderes als die Einnahmen.

Ob du dich als Kleinunternehmer anmelden musst, hängt von der
Art der Tätigkeit ab und dies entscheidet das Finanzamt.

Nein. Das Finanzamt entscheidet da genau Nix. Erstens gibt es niemanden in D, der sich irgendwo als Kleinunternehmer anmelden muss, so dass da auch nix zu entscheiden ist. Zweitens ist das FA nicht für die Anmeldung eines Gewerbes zuständig, sondern die Gemeinde. Drittens ist die Abgrenzung zum Freien Beruf, auf die Du unsinnigerweise später kommst, auch dem Finanzamt schnurzpiepe, solang der Gewerbeertrag den Grundfreibetrag von 24.500 € nicht erreicht. Versuche mal, in einem zweifelhaften Fall die bei Veranlagung zur ESt getroffene Zuordnung zu „Einkünften aus Gewerbebetrieb“ im Rechtsbehelfsverfahren korrigieren zu lassen - das wird deswegen nicht gehen, weil keine Beschwer vorliegt.

Es gibt Berufsgruppen, die als freiberuflich gelten und für
andere muss ein Gewerbe angemeldet werden.
Erkundige Dich bei Deinem zuständigen Finanzamt.

Da gibt es im vorliegenden Fall genau Nix zu erkundigen - es ist schon eigenartig, wie viele Leute ständig über die Kosten der vielen Beamten im Landesdienst quengeln und gleichzeitig keinerlei Schmerzen damit haben, diese mit dem größten Nonsens von der Arbeit abzuhalten. Es genügt im vorliegenden Fall völlig, § 18 Abs I EStG zu lesen.

Schöne Grüße

MM

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