Desinformation für Existenzgründer
Servus,
grundsätzlich werden bei Eheleuten alle Einnahmen gemeinsam versteuert.
Nein. Versteuert wird das zu versteuernde Einkommen, das ist ganz was anderes als die Einnahmen.
Ob du dich als Kleinunternehmer anmelden musst, hängt von der
Art der Tätigkeit ab und dies entscheidet das Finanzamt.
Nein. Das Finanzamt entscheidet da genau Nix. Erstens gibt es niemanden in D, der sich irgendwo als Kleinunternehmer anmelden muss, so dass da auch nix zu entscheiden ist. Zweitens ist das FA nicht für die Anmeldung eines Gewerbes zuständig, sondern die Gemeinde. Drittens ist die Abgrenzung zum Freien Beruf, auf die Du unsinnigerweise später kommst, auch dem Finanzamt schnurzpiepe, solang der Gewerbeertrag den Grundfreibetrag von 24.500 € nicht erreicht. Versuche mal, in einem zweifelhaften Fall die bei Veranlagung zur ESt getroffene Zuordnung zu „Einkünften aus Gewerbebetrieb“ im Rechtsbehelfsverfahren korrigieren zu lassen - das wird deswegen nicht gehen, weil keine Beschwer vorliegt.
Es gibt Berufsgruppen, die als freiberuflich gelten und für
andere muss ein Gewerbe angemeldet werden.
Erkundige Dich bei Deinem zuständigen Finanzamt.
Da gibt es im vorliegenden Fall genau Nix zu erkundigen - es ist schon eigenartig, wie viele Leute ständig über die Kosten der vielen Beamten im Landesdienst quengeln und gleichzeitig keinerlei Schmerzen damit haben, diese mit dem größten Nonsens von der Arbeit abzuhalten. Es genügt im vorliegenden Fall völlig, § 18 Abs I EStG zu lesen.
Schöne Grüße
MM