ein Bekannter (Cubaner) sagte mir, er sei 1979 in Leipzig als Sohn cubanischer Eltern geboren worden. Er lebt inzwischen in Cuba. Hat er durch die Geburt in D irgendwelche Ansprüche auf deutsche Staatsbürgerschaft oder auf bevorzugte Behandlung hinsichtlich Anwartschaft auf eine solche?
Hallo,
meiner Ansicht nach nicht. Seine Eltern waren Cubaner, also ist er Cubaner nach deutschem Recht. Im Gegensatz z.B. zu den USA. Dort geboren heisst Anrecht auf US-Staatsbuergerschaft, egal welcher Nationalitaet die Eltern sind (ius terra gegen ius sangria oder so aehnlich)
Ralph
meiner Ansicht nach nicht. Seine Eltern waren Cubaner, also
ist er Cubaner nach deutschem Recht. Im Gegensatz z.B. zu den
USA. Dort geboren heisst Anrecht auf US-Staatsbuergerschaft,
egal welcher Nationalitaet die Eltern sind (ius terra gegen
ius sangria oder so aehnlich)
Da er in Leipzig geboren ist gilt in dem Falle auf jeden Fall das Recht der damaligen DDR. Ich weiss aber nicht, ob das dem der BRD glich.