Cubaner in D geboren, was bedeutet das rechtlich?

Hallo,

ein Bekannter (Cubaner) sagte mir, er sei 1979 in Leipzig als Sohn cubanischer Eltern geboren worden. Er lebt inzwischen in Cuba. Hat er durch die Geburt in D irgendwelche Ansprüche auf deutsche Staatsbürgerschaft oder auf bevorzugte Behandlung hinsichtlich Anwartschaft auf eine solche?

Gruß
Uwe

Hallo,
meiner Ansicht nach nicht. Seine Eltern waren Cubaner, also ist er Cubaner nach deutschem Recht. Im Gegensatz z.B. zu den USA. Dort geboren heisst Anrecht auf US-Staatsbuergerschaft, egal welcher Nationalitaet die Eltern sind (ius terra gegen ius sangria oder so aehnlich)
Ralph

meiner Ansicht nach nicht. Seine Eltern waren Cubaner, also
ist er Cubaner nach deutschem Recht. Im Gegensatz z.B. zu den
USA. Dort geboren heisst Anrecht auf US-Staatsbuergerschaft,
egal welcher Nationalitaet die Eltern sind (ius terra gegen
ius sangria oder so aehnlich)

Da er in Leipzig geboren ist gilt in dem Falle auf jeden Fall das Recht der damaligen DDR. Ich weiss aber nicht, ob das dem der BRD glich.

Ciao
Kaj

Hallo Ralph

ius sangria oder so aehnlich)

jus soli = Staatsangehörigkeit des Geburtslandes
jus sanguinis = Staatsangehörigkeit der Eltern

Wie es mit dem „ius sangria“ in Spanien bestellt ist, kann ich dir nicht sagen - dürfte eventuell das jus primae noctis tangieren…*g*

Gruss
Mäni

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