Wenn ich mich an einer Bushaltestelle verletze, da die aufgestellte Sitzgelegenheit nicht fest verankert war (äußerlich nicht zu erkennen), habe ich dann Schadensersatz Ansprüche gegen die Bus Betreiber? Oder habe ich das mit c.i.c mal wieder völlig falsch verstanden?
ich kenne den c.i.c aus dem Mietrecht (bin leider noch kein Jurastudent) aber soweit ich weiß, liegt der gesetzlich geregelte Tatbestand c.i.c dann vor,wenn ein Vertragspartner den anderen bei Vertragsverhandlungen schädigt.
Ein Vertrag hast du beim Busfahren auch geschlossen, indem du den Betrag entrichtet hast. Insofern sollten auch Schadensansprüche geltend gemacht werden können, da der Betreiber für die Sicherheit seiner Fahrgäste Sorge zu tragen hat.
Sollte der c.i.c doch Anwendung finden, würde ich mich freuen, wenn jemand mich ein bißchen darüber aufklären könnte. Danke !
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Der Unfall ist aber nach der Schilderung zu entnehmen in der BUSHALTESTELLE passiert, und nicht im Bus oder ???
Stellt sich jetzt nur die Frage: Kann sich auch jeder x-beliebige Passant auf diese Sitzgelegenheit setzten ( um sich auszuruhen etc. ?? ) und wenn Nein, woraus begründet sich dieses NEIN, was pasiert wenn sich doch jemand dort hinsetzt ??----
Anzeige ??? glaub ich nicht.
Aber trotzdem würde ich gerne wissen wollen was bei der Sache herauskommt.
MfG
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