"Currywurst - MwSt."

Hallo … werde bitte mal „hellhörig“ in folgender Sache:

meine Frau nimmt noch bis morgen an einem Seminar teil, heute waren Steueren / Fianzamt das Thema. Dabei erwähnte der Referent, dass vom Obersten Finanzgericht erst vor kurzem ein Urteil gesprochen wurde.

Folgender Fall, und dies betrifft viele Fast-Food-Bereiche:

Eine Pizzeria hat ein Lokal, liefert à la Carte ab einem gewissen Auftragswert frei Haus. Ferner kann ich dort anrufen, mir 2 Gerichte bestellen, ich hole diese später ab. Diese werden mir dann durch eine dafür vorgesehene „Reiche“ nach draußen übergeben, ich betrete also weder das Gebäude noch das Lokal.

So müssten eine Pizzeria und viele andere „eigentlich“ 2 Preise in ihrer Speisenkarte aufführen: inklusive 19% mit Bedienung (im Ristorante) UND einen Preis für Abholung, also nur 7%.

Was meinst Du dazu bitte?

CU und schönen Gruß von

Josef

Hallo Josef,
ich bin der gleichen Ansicht.
Volle MWST bei Abholung oder Zufuhr und die reduzierte Hotel- MWST bei Verzehr im Lokal.
MfG h.