D arbeitet in NL, PKV wo?

Hallo Leute,

heute brauche ich mal Eure Hilfe, da es sich um einen Präzedenzfall in meinem Kundenkreis handelt:
Ein in Deutschland lebender Selbständiger wird nun zum 01.11.2006 bei einer in Holland beheimateten Firma angestellt (Verdienst ca. 50.000€).
Er ist derzeit in Deutschland PKV versichert.
Frage: Kann das so bleiben?

Frank

Nein, ab 01.01.2006 gilt dort versicherungspflicht. Leider finde ich z.Zt. mein Rundschreiben mit den Details nicht mehr. Sorry

Hawkeye

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Frank,

meines Wissens mußt Du Deinen Wohnsitz in Deutschland haben, wenn Du bei einer deutschen PKV versichert bist. In NL gelten wahrscheinlich völlig andere Abrechnungsregeln, wenn der VN in NL medizinische Leistungen in Anspruch nimmt, allein deswegen wäre es vorzuzihen, er versichert sich in NL.

Gruß

Nordlicht

Hallo Frank,

meines Wissens mußt Du Deinen Wohnsitz in Deutschland haben,
wenn Du bei einer deutschen PKV versichert bist.

Nicht bei allen, es gibt Abweichungen von dem MB/KK bspw. bei der Debeka und der Allianz!

Hallo,

m.E. muss er sich in Holland versichern! Das würde, und das wäre mit den holländischen Behörden zu klären, vermutlich nicht gelten, wenn er in Deutschland wohnt und arbeitet und das so auch bestehen bleibt. Die Frage des Zweitwohnsitzes ist unwichtig, da es um den Lebensmittelpunkt geht und dieser u.U. umfassender zu klären ist.

Die Fortführung der PKV bei Wohnsitzverlegung in den EWR, gilt auch bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes, ggf. als Anwartschaft, gilt für alle PKV`n. Die Anwartschaft ist bei Versicherungspflicht in Holland zwingend zu empfehlen. es gilt eine Frist von zwei Monaten für die Beantragung!

  1. Fallklärung mit den holländischen Sozialbehörden oder mehr Infos über den Job an sich!

  2. Anwartschaft oder Fortsetzung innerhalb von zwei Monaten bei der PKV beantragen!

Thorulf Müller

[email protected]

Nicht bei allen, es gibt Abweichungen von dem MB/KK bspw. bei
der Debeka und der Allianz!

Wie wrid das dann mit der Erstattung gehandhabt? Die Hölländer rechnen doch nicht nach GOÄ ab. Wie macht Ihr das ?

Danke Jungs!

Der Kunde wohnt in Deutschland, arbeitet auch im Außendienst für die Firma fast ausschließlich in Deutschland. Nur die Firma hat ihren Sitz in Wieringerwerf (NL). Wenn Thorul hier also recht hat, würde die PKV-Möglichkeit bestehen bleiben. Ich versuch das mit 'ner NL-Behörde zu klären.

Die Rente zahlt er allerdings (angeblich) in Holland. Kleine Frage hierzu: Man sagte ihm, 5 Jahre einzahlen in das NL-Rentensystem bringen ihm bereits Anspruch auf die ca. 1200€ Einheitsrente? Das kann ich fast nicht glauben.

Frank Wilke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nicht bei allen, es gibt Abweichungen von dem MB/KK bspw. bei
der Debeka und der Allianz!

Wie wrid das dann mit der Erstattung gehandhabt? Die Hölländer
rechnen doch nicht nach GOÄ ab. Wie macht Ihr das ?

Es werden die adäquarten Leistungen abgerechnet!

Die Rente zahlt er allerdings (angeblich) in Holland. Kleine
Frage hierzu: Man sagte ihm, 5 Jahre einzahlen in das
NL-Rentensystem bringen ihm bereits Anspruch auf die ca. 1200€
Einheitsrente? Das kann ich fast nicht glauben.

Da mach ich mit!

Eigentlich ist das doch ne Marktlücke, Expatriots bezüglich Sozialversicheurng zu beraten, oder?