D1 Extra - Anwalt fordert Minussaldo

Moin,

habe letzte Woche ein Schreiben eines Anwaltes erhalten, der mich im Auftrag der Firma Detemobil letztmals (kam vorher noch nie etwas) außergerichtlich auffordert einen Betrag von DM 60,- zzgl. seine Kosten von nochmals ca. DM 60,- erhalten. Dachte zunächst an einen schlechten Scherz. Mittlerweile vermute ich, daß die Forderung ein Prepaidhandy betrifft, daß ich vor ca. 3 Jahren für meinen Sohn kaufte. Dieses Handy haben wir dann nach ca. einem Jahr jemand anderem gegeben. Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Kann es überhaupt sein, daß ich für einen Minussaldo eines Prepaidhandys aufkommen muß (Slogan „Erst aufladen, dann abtelefonieren“ - „Volle Kostenkontrolle“), das mir bzw. meinem Sohn seit 2 Jahren nicht mehr gehört? Gibt es hierzu Rechtsprechung, dürfte ja wohl kein Einzelfall sein?

Gruß
japys

Hallo,
juristische Person ist immer der direkte Vertragspartner.
Die Kosten kann man aber per Gericht vom Verursacher zurück-
verlangen, wenn man es Beweisen kann.

Für den Anbieter (D1) ist der Vertragsparner der Schuldner.
Kann man ja auch verstehen, sonst würde jeder vor der
Rechnung sein Handy verschenken oder verleihen.

mfg: Josef Spies

Das ist soweit klar. Vielen Dank!

Was mich aber darüber hinaus interessiert ist, ob D1 für ein Angebot, bei dem eigentlich gar keine Schulden entstehen können, die dann aber durch eine technische Panne seitens D1 doch entstehen, Zahlung erzwingen kann.

japys

Da bist Du nicht der einzige.

Diese Aktion ist sogar Heise (c’t) eine Meldung wert.
http://www.heise.de/newsticker/data/em-26.01.02-000/

vielleicht findest Du in den Kommentaren irgendwo noch eine Hilfe.

Gruß

mus.
*der zu den 42% Nutzern Mit Vertrag und Grundgebühr gehört
http://www.heise.de/newsticker/data/wst-28.01.02-000/

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ja, Negativguthaben entstehen durch blockweise Abbuchung von SMS-Kosten erst gewisse Zeit nach Auflaufen derselben. Das Einfordern der noch nicht bezahlten Kosten ist das gute Recht des Netzbetreibers / Providers, allerdings gleich Anwaltsinkasso einzusetzen bevor ein Warnschuss losgelassen wird, ist kein angenessenes Geschäftsgebaren.

Ansonsten gilt: IMMER den Benutzerwechsel registrieren lassen ! So erspart man sich Ärger, auch in anderem Zusammenhang: Zum Beispiel wenn das Gerät im Zusammenhang mit Straftaten eingesetzt wird.

HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Da stellt sich zwangsläufig die Frage:

Auf wen ist die Telefonnummer gemeldet? Gem. Fernmeldegesetz oder ähnlichem muss der Besitzer des Telefons gemeldet sein. Hast du beim weggeben die ganzen Umschreibungsverträge ausgefüllt und an deinen Betreiber geschickt? Wenn nein bist du immer noch der Ansprechpartner.

  1. Woher willst du wissen, daß daß Handy immer noch auf einen Prepaid Vertrag läuft?

Mfg Ivo

  1. Woher willst du wissen, daß daß Handy immer noch auf einen
    Prepaid Vertrag läuft?

Ganz einfach: Für eine Wandlung in einen Laufzeitvertrag ist IMMER die Unterschrift des Kartenbesitzers vonnöten.

HM

Mfg Ivo