Mir ist etwas dummes passiert. Meinen 2-Jahresvertrag bei D2 habe ich am 09.12.98 unterschrieben (Samstag). Das Handy erhielt ich freigeschaltet dann am 11.12.98. Meine Kündigung datiert vom 10.09.00. Darauf hin bestätigte mir D2 die Vertragsaufhebung. Das subventionierte Handy gab schließlich Mitte November 2000 seinen Geist auf, weswegen ich die SIM-Karte auch Mitte Dezember 2000 weggeworfen habe. Im Januar 2000 bekam ich nun eine erneute Rechnung von D2 über die Grundgebühr von DM 25,-. Als ich mir die Kündigungsbestätigung nochmals ansah, mußte ich feststellen, daß D2 die Vertragsaufhebung zum 09.12.2001 bestätigte, da ich offenbar einen Tag zu spät gekündigt hatte. Ich schrieb also an D2 einen netten Brief und bat, als Kündigungstermin den 09.12.2000 zu akzeptieren, da ich das Gerät und die Karte definitiv nicht mehr nutze. Als Antwort erhielt ich, daß man kulanterweise den 09.06.2001 akzeptiere. D.h. ich kann sechs Monate Grundgebühr zahlen, ohne einen Nutzen zu haben.
Mich würde nun folgendes interessieren:
Im Archiv gab es Beiträge, wonach die Rechtsprechung eine automatische Vertragsverlängerung um ein Jahr angeblich für nichtig erklärt hätte. Es würde nur 6 Monate gelten. Hat hier jemand nähere Infos oder Fundstellen des Urteils? Ggfs. wäre das ja dann keine Kulanz von D2.
Da aufgrund des defekten Handys und der fehlenden SIM-Karte der Vertragszweck nicht mehr erfüllt werden kann, stellt sich die Frage, ob D2 auf eine Fortführung bestehen kann?
Hat jemand mal ein ähnliches Problem gehabt oder davon gehört? Wie haben sich die beiden Parteien geeinigt?
Hat jemand Erfahrungen, wie sich D2 verhält, wenn ich die Abbuchungen einfach rückgängig mache?
Meinen 2-Jahresvertrag bei D2
habe ich am 09.12.98 unterschrieben (Samstag).
Das Handy erhielt ich freigeschaltet dann am 11.12.98.
Irrelevant!
Meine Kündigung datiert vom 10.09.00.
Zu spät!
Im Januar 2000 bekam ich nun eine erneute Rechnung von D2 über :die Grundgebühr von DM 25,-. Als ich mir die :Kündigungsbestätigung nochmals ansah, mußte ich feststellen, :daß D2 die Vertragsaufhebung zum 09.12.2001 bestätigte, da ich :offenbar einen Tag zu spät gekündigt hatte.
Ich schrieb also an D2
einen netten Brief und bat, als Kündigungstermin den
09.12.2000 zu akzeptieren, da ich das Gerät und die Karte
definitiv nicht mehr nutze. Als Antwort erhielt ich, daß man
kulanterweise den 09.06.2001 akzeptiere. D.h. ich kann sechs
Monate Grundgebühr zahlen, ohne einen Nutzen zu haben.
Siehe Überschrift
Mich würde nun folgendes interessieren:
Im Archiv gab es Beiträge, wonach die Rechtsprechung eine
automatische Vertragsverlängerung um ein Jahr angeblich für
nichtig erklärt hätte. Es würde nur 6 Monate gelten. Hat hier
jemand nähere Infos oder Fundstellen des Urteils? Ggfs. wäre
das ja dann keine Kulanz von D2.
Dur hast auch kein Recht auf Kulanz, schau mal bei Mr. Check was Kulanz bedeutet.
Da aufgrund des defekten Handys und der fehlenden SIM-Karte
der Vertragszweck nicht mehr erfüllt werden kann, stellt sich
die Frage, ob D2 auf eine Fortführung bestehen kann?
Wer hat das Handy kaputt gemacht und die SIM-Karte vernichtet, Du oder D2?
Hat jemand Erfahrungen, wie sich D2 verhält, wenn ich die
Abbuchungen einfach rückgängig mache?
Mahnungen und Mahnbescheid, was den Schaden (siehe Überschrift) nur vergrössert, denn Du bist nicht im Recht!
Nich die feine Lösung…
…aber behalte die monatliche Grundgebühr ein, nach spätestens drei Monaten wird Dir der Vertrag gekündigt. Dann zahlst Du die GG nach, fertig. Sicher nicht die feinste Lösung, aber letzlich der einzige Weg, aus dem Vertrag herauszukommen…
…aber behalte die monatliche Grundgebühr ein, nach
spätestens drei Monaten wird Dir der Vertrag gekündigt. Dann
-> soweit so gut… aber ich würd „das Kleingedruckte“ nochmal lesen, insbesondere im Hinblick auf einen Schufa- Eintrag… das kann dann bei der nächsten Finanzierung ganz schön viel kosten…
zahlst Du die GG nach, fertig. Sicher nicht die feinste
Lösung, aber letzlich der einzige Weg, aus dem Vertrag
herauszukommen…
…aber behalte die monatliche Grundgebühr ein, nach
spätestens drei Monaten wird Dir der Vertrag gekündigt. Dann
-> soweit so gut… aber ich würd „das Kleingedruckte“
nochmal lesen, insbesondere im Hinblick auf einen Schufa-
Eintrag… das kann dann bei der nächsten Finanzierung ganz
schön viel kosten…
Hi,
ist richtig. Aber mit bezahlten Schulden kannst Du einen eventuellen Schufa-Eintrag löschen lassen. Wer sich die Mühe macht zumindest…
Ich meinte ja nicht, das gar nicht gezahlt werden soll. Wenn der ausstehende Betrag nach Kündigung seitens des Providers bezahlt wird, gibts auch keine Schufa-Eintragung. Die gibts erst, wenn Du gar nicht zahlst oder zahlungsunfähig bist.
Ist ein kleiner, nicht ganz ordentlicher Weg, aber nur so kann man der Sturheit der meissten Anbieter entgegentreten.
Falsch, der Eintrag bleibt bei der Schufa noch 3 Jahre nach
Bezahlung bestehen.
Sicher? Wenn die Schuld bezahlt ist, kannst Du die Löschung
des Eintrages beantragen. Das wird dann auch erledigt…
Ja, bin mir sicher. Arbeite auf ner Bank. Die Einträge bei der Schufa sollen belegen, dass man irgendwann mal (halt in den letzten drei Jahren) in Zahlungsverzug war, und nicht nur dass man zur Zeit unbezahlte Schulden hat. Da gibts son Abkommen zwischen den Unternehmen (die an die Schufa angeschlossen sind) und der Schufa.
Gruß, Stephan
Ja, bin mir sicher. Arbeite auf ner Bank. Die Einträge bei der
Schufa sollen belegen, dass man irgendwann mal (halt in den
letzten drei Jahren) in Zahlungsverzug war, und nicht nur dass
man zur Zeit unbezahlte Schulden hat. Da gibts son Abkommen
zwischen den Unternehmen (die an die Schufa angeschlossen
sind) und der Schufa.
Okay. Dann versteh ich aber nicht, warum ich auf Antrag einen Eintrag löschen lassen kann? *grübel*
Sollten uns aber diesbezüglich vielleicht per Mail weiterverständigen oder ins Rechtbrett verlegen…