Da falsch versichert (oder garnicht) Geld zurück ?

Hallo
Da habe ich noch eine Frage:
Es bezieht sich auf meinen Vorherigen Artikel "KFZ vers.kaufmann notierte falsche Schlüselnr.!! ".
Da er die Falsche Schlüsselnr. notiert hatte, hatte ich zuwenig gezahlt, da ein falsches Auto versichert war!
D.H. eigentlich war ich doch garnicht versichert oder ?
Beim Schadensfall hätte die doch gesagt, „nee die Angabe über das Fahrzeug sind falsch, sie habe unterschrieben, ihr pech“, und hätten wohl nicht gazahlt!
Jetzt wollen die das zuwenig gezahlte Geld wieder haben. (400 DM)
Aber sollte ich nicht alles zurückfordern da ich ja eigentlich nicht versichert war?
Sollte ich einen Rechtsanwalt mal fragen ?
Danke D.B.

Übertreibst Du nicht ein bisschen??
Hallo,

ich rekapitukiere mal:
Du warst also 3Jahre versichert und hast auf dem Verischerungsschein falsche Angaben unterschrieben. Es ist nichts passiert (Gott sei Dank), aber im Fall des Falles hätte die Versicherung vermtl. Regress genommen und nicht die Leistung komplett 0verweigert. Jetzt möchtest Dun den Komplettbetrag zurück, nachdem Du gestern noch um eine Nachzahlung gebangt hast.

Also, mal abgesehen von der moralischen Betrachtung, solltest Du wirklich froh sein, wenn Du ohne Mehrkosten herauskommst. Wenn die Versicherung das mitbekommt, wird sie Dir Betrugsversuch unterstellen (Beweise bitte, der Vertreter hat das Formular ausgefüllt!), und den Differenzbetrag nachverlangen, zu Recht, wie ich meine.
Meine Auffassung: Zufrieden sein mit dem Eingesparten, schön aufpassen (das Jahr ist noch nicht rum), und die Sache in Ordnung bringen.

gruss
wl

Straßenverkehrsordnung
Hallo D.,

mal ganz davon ab, dass du Versicherungsschutz genossen hast und die Versicherung dir auch diesen nicht verwehren könnte, sehe ich auch keine Chance, dass du das Geld zurückbekommst.

Aber langsam:

Zum Anmelden und gesetzlich zulässigem Lenken von Kraftfahrzeugen in Deutschland mit deutschem Kfz-Kennzeichen benötigst du eine Versicherungsdoppelkarte. Solange diese beim Straßenverkehrsamt vorliegt hast du einen gültigen Versicherungsschutz.

Selbst im Schadensfall und dem Feststellen der Versicherung, dass die Daten falsch waren, hätte die Versicherung keinen Regress nehmen können bei dir, sondern maximal den zuwenig gezahlten Beitrag nachverlangen können.

Es wäre also auch keine „Nicht-Versicherung“ deines PKW´s eingetreten.

Warum die Versicherung keinen Regress machen würde?
Ihr beide habt schließlich an dem eingetretenen Fall gleichermaßen Schuld.

Du, weil die Angaben nicht wahrheitsgemäß getätigt wurden, du dies aber quittiert hast.
Die Versicherung, weil sie die Daten, die von der Zulassungsstelle zu ihr kamen, nicht geprüft hat, denn dann hätte ihr dies auffallen müssen.

Auf einer Versicherungsdoppelkarte wird nämlich von der Zulassungsstelle die richtige Herstellerschlüsselnummer und die richtige Typschlüsselnummer notiert, dazu der Typ und der Hersteller auch in Worten (!!!).

Also selber Schuld. Beide. Somit wird die Prämie nacherhoben und alles ist in Butter, beide Seiten vergessen das Dilemma und tun so, als sei beides nie passiert.

In diesem Sinne…
halt die Füße still und trink einen Kaffee…

Gruß
Marco