Klauen, klauen, und nicht an den Autor denken.
Hallo Ralf,
Also geht es um niemanden. Denn dass jemand Geld verliert,
wenn ich z.B. hier einen ZEIT-Artikel poste und deutlich
Ja, bisher. Bis sich jemand beschwert.
So macht es nicht jeder und so ist es nicht richtig. Letzteres
befinden Richter bis hin zu schweren Bussgeldern. Ersteres
darf jeder fuer sich entscheiden. Wobei, der Betreiber einer
Webseite moechte zuweilen auch mitreden, was seine Nutzer in
Foren fuer geistigen Diebstahl betreiben, koennte naemlich auf
den Betreiber zurueckfallen.
Dann hätten aber wohl alle Betreiber von Foren Probleme. Von
AOL angefangen.
Einige haben manchmal Probleme. Bis zum Gericht. Manchmal ist es angenehme Werbung, manchmal stoert es niemanden, manchmal ist es unerwuenscht, aber die Kosten einer Beschwerde oder gar Klage sind hoeher, als der Schaden durch geistigen Diebstahl. Schaden kann bei Werbebannern bereits austreten. Du kopierst einen ganzen Artikel und die Leute klicken nicht mehr auf die Originalseite, wo ein Counter steht und ein Werbebanner blinkt.
Wann willst Du ermessen, wann es eine erlaubte Bagatelle sein soll und wann es Diebstahl ist? Wann wem Schaden entsteht?
Schaue einmal hier, da liegt ein Fall vor von den Focus-Dieben, die zahlen den Diebstahl dann auch aus der Portokasse:
http://www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?t=922
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/on/14473/1.html
Ich empfehle Dir, Dich schlau zu machen zu Copyright-Rechten. Suche Dir selbst dazu juristische Fachseiten.
Die Seite koennte dazu taugen:
http://www.jere-mias.de/biwi/urheb1.html
UrhG § 97: Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann vom Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung und, wenn dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt, auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. An Stelle des Schadenersatzes kann der Verletzte die Herausgabe des Gewinns, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, und Rechnungslegung über diesen Gewinn verlangen.
http://www.weinknecht.de/ojr/1997/89.htm
8. Tip - Redaktionelle Angebote
Das Anbieten, vor allem von Texten, die nicht bloße Werbung sind, unterliegt auch im Internet den Grundsätzen des Presserechts. Seit dem 1. August 1997 greift speziell der Mediendienste-Staatsvertrag ein. Danach gilt auch für redaktionelle Web-Angebote, daß ein Verantwortlicher angegeben werden muß (Impressum), daß redaktionelle Inhalte und Werbung eindeutig getrennt werden müssen und daß ein Betroffener einen Anspruch auf Gegendarstellung haben kann. Auch bei redaktionellen Web-Angeboten muß man sich also grundsätzlich daran orientieren, was für die gedruckte Presse gilt.
Informiere Dich, es kann und es ist oft eine Bagatelle, es kann aber auch bitterer Ernst sein, geistiger Diebstahl mit nicht nur finanziellem Schaden. Das Du damit lax umgehen willst, wundert mich ein wenig.
Auszuege zitieren und die Quelle benennen ist ueblich und wohl auch legitim. Selbst da streiten sich einige Fachleute.
Barbara weiss da sicherlich mehr, weswegen ich an dieser Stelle die aussenbrett-offtopic-diskussion beenden moechte. wie waere es im jura-brett? 
Jeder fuer sich. Jeder fuer sich darf dann auch die Haeufungen
von Wortmeldungen lesen von diversen Nutzern, wenn sie bei
verlinkung von banalitaeten auf bild-niveau zwecks billiger
agitation nur noch oeffentlich den Kopf schuetteln 
Das ist richtig. Finde die Diskussion mit dem Tenor „Dieses
Posting war nicht intelligent genug, um hier zu erscheinen.“
ja wie gesagt sehr amüsant.
Ich zuweilen auch 
viele Gruesse, Peter