ich möchte fragen, ob man statt „auf Ihrer Seite“, „Ihrerseits“ verwendet und ob diese zwei Ausdrücke ohne Bedeutungsunterschiede und ohne grammatische Komplikationen überhaupt austauschbar sind.
Hallo!
habe ich dich richtig verstanden? Beide sind richtig und es ist keine Differenzierung festzustellen , außer Ungebräuchlichkeit und Bürokratie
„auf Ihrer Seite“ ist mE ziemlich ungebräuchlich.
„Ihrerseits“ ist sehr formal und bürokratisch formuliert.
derartige Wendungen mit dem Substantiv „Seite“ habe ich eigentlich in den letzten Jahren nur noch in Zusammenhang mit prozessualen Formulierungen gehört („Auf Seiten des Klägers …“). Es kann sehr wohl sein, daß es in dem von Dir genannten Zusammenhang schon als Fehler angesehen wird.
Mit der von mir benannten Alternative bist du eigentlich immer auf der sicheren Seite.