Hi,
jeden zweite mal, wenn ich einen antrag auf änderung eines
steuerbescheides am telefon machen will, bekomme ich zu hören,
ich soll einen einspruch einlegen
Gründe für den Spruch „da sollten Sie besser einen Einspruch einlegen“:
1.) Die Sache ist nicht so klar und der Sachbearbeiter ist sich nicht sicher, ob die Änderung durchführbar ist.
2.) oder er hat kein Zeichnungsrecht und muss es seinem Chef vorlegen, was schriftlich besser geht
3.) oder er hat einen kritischen Chef, der immer penibel nachfragt und bei nur mündlichen Änderungsanträgen „rummzickt“
4.) oder er kennt sich tatsächlich mit Einsprüchen besser aus…
…mir sind übrigens Einsprüche auch lieber, wobei ich auch schon schiefgegangene Änderungsanträge nach allen Regeln der Kunst dann abgelehnt habe…
Zu Abweichungen zur Einkommensteuererklärung:
Sachbearbeiter haben intern die Anweisung, so bei ca. 500,-€ Abweichung vorher schriftlich das anzukündigen, darunter soll auch eine Begründung im Bescheid ausreichen.
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__91.html
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__121.html
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__126.html
Da das nur eine interne Vorschrift ist, halten sich auch nicht alle dran.
Aber heutzutage mit Risikomanagement und Elster wird es so gut wie keine Abweichungen mehr geben…
ich will aber nicht, denn ich kann auch einen änderungsantrag
machen und zwar telefonisch und das ist m.e. ohnehin besser,
da ich dann punktuell ändern lassen kann und nicht der gesamte
fall aufgerollt wird
exakt und das ist auch ein Nachteil, denn man kann nicht unbegrenzt noch weitere Änderungswünsche später nachschieben, was im Einspruchsverfahren aber möglich ist.
ist das nicht teil der ausbildung beim finanzamt ?
doch sicher, Korrekturrecht ist ein sehr wichtiges Thema, Einspruchsverfahren aber auch
warum weiss das dort nur jeder zweite ?
Einsprüche sind häufiger
Änderungsanträge sind eher bei § 129 AO geläufig, bei § 172 AO besteht kein Anspruch, dass das glatt durchgeht, sondern es wird erst geprüft und sobald das nicht zu einer Änderung führt, sondern einer Ablehnung, ist das auch schlechter zu handhaben.
bitte um hintergrundinformation unserer beamtenriege hier
ich hoffe, ich konnte das erfüllen…
Schöne Grüße
C.