Da müssten sie einen Einspruch einlegen

isch kanns net mehr hörn…

jeden zweite mal, wenn ich einen antrag auf änderung eines steuerbescheides am telefon machen will, bekomme ich zu hören, ich soll einen einspruch einlegen

ich will aber nicht, denn ich kann auch einen änderungsantrag machen und zwar telefonisch und das ist m.e. ohnehin besser, da ich dann punktuell ändern lassen kann und nicht der gesamte fall aufgerollt wird

ist das nicht teil der ausbildung beim finanzamt ?

warum weiss das dort nur jeder zweite ?

bitte um hintergrundinformation unserer beamtenriege hier

vielen dank vorab

gruß vom inder

Einspruch vs. Antrag auf schlichte Änderung
Hi !

bitte um hintergrundinformation unserer beamtenriege hier

bin zwar nicht von „unserer Beamtenriege“, hatte aber vor einiger Zeit diese Frage mal einem Sachbearbeiter gestellt.

Nach seiner Auskunft ging es vor allem darum, dass die „schlichten Änderungen“ und die Einsprüche (zumindest im ersten Schritt) von der Veranlagung bearbeitet würden. Dort stapeln sich aber die Akten und es ist nicht absehbar, wann der Antrag bearbeitet werden könnte.

Wenn aber nun der Antrag erst ach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist vom Sachbearbeiter angefasst werden kann, ist die Änderung des Bescheides wegen Verfristung nicht mehr zulässig.

Insoweit bietet ausschließlich der Einspruch die Gewähr, den vom Steuerpflichtigen geforderten Rechtsschutz zu erhalten.

hth

BARUL76

PS: In meinem Fall kannte der Sachbearbeiter sowohl die Vorschrift als auch sein Arbeitspensum und hatte mir deshalb zum Einspruch geraten. Wie es in dem von dir angesprochenen Fall aussieht, kann ich natürlich nicht beurteilen.

.

Hallo…

warum soll es darauf ankommen, wann der Beamte den Antrag bearbeitet??
Dem Wortlaut des § 172 (1) Nr. 2a AO ist lediglich zu entnehmen, dass der Antrag vor Ablauf der Einspruchsfrist gestellt werden muss.

Im Übrigen funktioniert das bei mir häufig mit den telefonischen Änderungsanträgen und wenn doch mal ein Beamter rumzickt, dann bekommt er den Antrag auch schriftlich.
Aufgrund der teils langen Bearbeitungszeiten lege ich aber auch sehr oft Einspruch ein, damit ich AdV bekomme.

Gruß

Tommel

moin,

sehe ich ähnlich… wenn der änderungsantrag innerhalb der einspruchsfrist gestellt wird, sollte es kein problem sein

adv ist natürlich so ne sache am telefon…

gruß inder

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Hallo,

es passt zwar überhaupt nicht zu mir, aber ich möchte an dieser Stelle etwas positives über die Ausbildung (einiger) FA-Mitarbeiter sagen:

Ich war gerade in dieser Woche auf einer fröhlichen Fort-/Weiterbildung und der einzige in der Riege der übrigen fast Mittelmäßigen, der aber wirklich zu jedem Fachthema (einzige Ausnahme evtl. internationale Besteuerung) etwas sagen konnte, war ein vom FA ausgebildeter Diplom Finanzwirt (FH). Eine wundervolle Vorstellung - und das soll auch mal gesagt sein.

Ich kenne auch im richtigen (Außerfinanzamts-) Leben genug Leute, die mit Änderungen so ihre Schwierigkeiten haben - und einfach ist es sicher, einen Einspruch zu verlangen. Dann kann der nächste den Vorgang bearbeiten.

Es grüßt

Berta

Ich war gerade in dieser Woche auf einer fröhlichen
Fort-/Weiterbildung und der einzige in der Riege der übrigen
fast Mittelmäßigen, der aber wirklich zu jedem Fachthema
(einzige Ausnahme evtl. internationale Besteuerung) etwas
sagen konnte, war ein vom FA ausgebildeter Diplom Finanzwirt
(FH). Eine wundervolle Vorstellung - und das soll auch mal
gesagt sein.

das ist nix neues, die meisten seminare werden von ehem. oder aktiven verwaltungsmenschen geleitet

das ist auch kein wunder, denn die müssen ja schließlich ihr eigenes gesetzt kennen und anwenden - daneben haben sie das tagesgeschäft, zumindest ab einer gewissen ausbildungsstufe, nicht im kreuz wie der gemeine steuerfachfuzzi in der kanzlei

Ich kenne auch im richtigen (Außerfinanzamts-) Leben genug
Leute, die mit Änderungen so ihre Schwierigkeiten haben

ist doch ein menschlicher zug - der mensch ist ein gewohnheitstier, wusste schon wilhelm busch und veränderungen bringen immer oft auch negatives mit sich :wink:

  • und
    einfach ist es sicher, einen Einspruch zu verlangen. Dann kann
    der nächste den Vorgang bearbeiten.

eben die meine ich… reine bequemlichkeit m.e. - wobei es für alle beteiligten die wesentlich entspanntere variante ist, als sich briefe hin- und herzuschicken

noch effektiver wäre bei abweichender veranlagung eine kurze rücksprache mit dem ersteller, bevor ! man den falschen steuerbescheid erlässt… ist mir übrigens aufgefallen, dass dies bei veranlagungen, bei denen kein StB im spiel ist, wesentlich häufiger passiert… motto: sollen sie doch nen einspruch einlegen, wenn die kürzungen nicht passen… freude kommt auf, wenn die änderungen wenigstens im erläuterungsteil nachzulesen sind, hatte mal die info, dass das sogar vorschrift wäre, konnte es jedoch nicht glauben und verwies es ins reich der fabel

so genug gejammert, es gibt nämlich größtenteil sachbearbeiter beim FA mit denen man wunderbar zurechtkommt und das geschilderte bildet sicher eher die ausnahme

gruß vom inder

das ist auch kein wunder, denn die müssen ja schließlich ihr
eigenes gesetzt kennen

Eigenes Gesetz ?

Schon mal was von Legislative und Exekutive gehört ?

das ist auch kein wunder, denn die müssen ja schließlich ihr
eigenes gesetzt kennen

Eigenes Gesetz ?

Schon mal was von Legislative und Exekutive gehört ?

moin,

du lebst auch noch :smile:

hast schon recht, war etwas mit stammtischmentalität begründet

sorry für diesen fauxpas

gruß inder

ist das nicht teil der ausbildung beim finanzamt ?

warum weiss das dort nur jeder zweite ?

Tja, das alte Problem.

Besserung wird wohl erst in Sicht sein, wenn das FA nicht mehr Einsprüche gegen Null-Bescheide bekommt.

Ist das nicht auch Teil der Stb- oder Angestellten-Ausbildung ?

Warum weiß das auch nur jeder Zweite, dass man gegen Null-Bescheide keinen Einspruch einlegen kann ? (mal von wenigen Ausnahmen abgesehen)

Vielleicht kann sich die StB-Riege ja mal dazu äußern…

Ich finde das keine Stammtisch-Mentalität. Die Gesetze werden zwar im Bundestag verabschiedet, aber wer von den Abgeordneten hat denn Ahnung davon was er da beschließt?

Also kommen die Gesetze im Endeffekt doch von der Exekutive.

Grüße

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Hi,

jeden zweite mal, wenn ich einen antrag auf änderung eines
steuerbescheides am telefon machen will, bekomme ich zu hören,
ich soll einen einspruch einlegen

Gründe für den Spruch „da sollten Sie besser einen Einspruch einlegen“:
1.) Die Sache ist nicht so klar und der Sachbearbeiter ist sich nicht sicher, ob die Änderung durchführbar ist.
2.) oder er hat kein Zeichnungsrecht und muss es seinem Chef vorlegen, was schriftlich besser geht
3.) oder er hat einen kritischen Chef, der immer penibel nachfragt und bei nur mündlichen Änderungsanträgen „rummzickt“
4.) oder er kennt sich tatsächlich mit Einsprüchen besser aus…

…mir sind übrigens Einsprüche auch lieber, wobei ich auch schon schiefgegangene Änderungsanträge nach allen Regeln der Kunst dann abgelehnt habe…

Zu Abweichungen zur Einkommensteuererklärung:
Sachbearbeiter haben intern die Anweisung, so bei ca. 500,-€ Abweichung vorher schriftlich das anzukündigen, darunter soll auch eine Begründung im Bescheid ausreichen.
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__91.html
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__121.html
http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__126.html
Da das nur eine interne Vorschrift ist, halten sich auch nicht alle dran.

Aber heutzutage mit Risikomanagement und Elster wird es so gut wie keine Abweichungen mehr geben…

ich will aber nicht, denn ich kann auch einen änderungsantrag
machen und zwar telefonisch und das ist m.e. ohnehin besser,
da ich dann punktuell ändern lassen kann und nicht der gesamte
fall aufgerollt wird

exakt und das ist auch ein Nachteil, denn man kann nicht unbegrenzt noch weitere Änderungswünsche später nachschieben, was im Einspruchsverfahren aber möglich ist.

ist das nicht teil der ausbildung beim finanzamt ?

doch sicher, Korrekturrecht ist ein sehr wichtiges Thema, Einspruchsverfahren aber auch

warum weiss das dort nur jeder zweite ?

Einsprüche sind häufiger
Änderungsanträge sind eher bei § 129 AO geläufig, bei § 172 AO besteht kein Anspruch, dass das glatt durchgeht, sondern es wird erst geprüft und sobald das nicht zu einer Änderung führt, sondern einer Ablehnung, ist das auch schlechter zu handhaben.

bitte um hintergrundinformation unserer beamtenriege hier

ich hoffe, ich konnte das erfüllen…

Schöne Grüße
C.

ist dasselbe in grün… aber mit jedem zweiten überziehst du genauso wie ich oben

allerdings weiss ich nicht genau, auf welche sachverhalte du genau abzielst, denn ohne beschwer macht es ja wenig sinn einen einspruch einzulegen

aber es kommt gelegentlich vor aber da hast du mehr erfahrungswerte

man könnte die einspruchsflut aber auch eindämmen, wenn man bei den vorläufigkeitsvermerken etwas fixer wäre - stichwort verfassungsmäßigkeit von soli und begrenzung der abzugsfähigkeit von RV beiträgen

hatte mit meinem AG diesbezüglich immer ärger, weil er partout darauf bestand gegen jeden!!! bescheid einspruch einzulegen - irgendwann hats dann die sekretätrin gemacht, und da sie nicht wusste, was sie da genau macht, kommen dann die von dir zitierten einsprüche gg. null-bescheide raus

gruß inder

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ist dasselbe in grün… aber mit jedem zweiten überziehst
du genauso wie ich oben

Ja, war ja auch so gewollt :smile:)))

man könnte die einspruchsflut aber auch eindämmen, wenn man
bei den vorläufigkeitsvermerken etwas fixer wäre - stichwort
verfassungsmäßigkeit von soli und begrenzung der
abzugsfähigkeit von RV beiträgen

Ja, aber darauf hat leider auch das FA keinen Einfluss, sondern ist auf die Entscheidungen des BMF angewiesen.
So haben eben beide Seiten jede Menge Mehrarbeit, die durchaus vermeidbar wäre.

irgendwann hats dann die sekretätrin gemacht, und da sie nicht
wusste, was sie da genau macht, kommen dann die von dir
zitierten einsprüche gg. null-bescheide raus

Ja, so kommt’s einem manchmal auch vor.

Wichtig ist eben nur, dass beide Seiten miteinander reden, sonst kann man sich gegenseitig das Leben unnötig schwer machen…