Da packt uns die Wut!

Hallo Leute,

also, der Arbeitskollege meines Mannes läßt sich des öfteren krankschreiben, obwohl er gar nicht krank ist. Er kündigt dies regelmäßig an und fehlt dann auch entsprechend. Nun aber hat er sich sogar rückwirkend krankschreiben lassen. Wo andere Urlaub nehmen müssen um sich in den Karneval stürzen zu können, spart er seinen Urlaub auf und nimmt sich lieber eine paar Kranktage.

Der Arbeitgeber weiß darüber bescheid, aber er sagt vor einem Arbeitsgericht hätte er keine Chance diesen Mann ohne eine hohe Abfindung loszuwerden (er ist bereits seit 27 Jahren in dem Betrieb). Die deutschen Gesetzte sind immer auf der Seite des Arbeitnehmers, selbst wenn sich dieser noch so betrügerisch verhält.

Aber wie ist es denn mit dem krankschreibenden Arzt? Kann man nicht gegen den vorgehen? Ich meine er schreibt jemanden immer wieder krank, der gesund ist und stellt sogar rückwirkend Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus. Kann man nicht mal bei der Ärztekammer anrufen oder wo sonst einer bereit ist einem zuzuhören? Das ist doch Betrug, den wir alle bezahlen müssen! Der Kollege meines Mannes weiß, dass er fast unkündbar ist und spielt diese Tatsache ekelhaft überheblich aus. Was tun?

Danke und Gruß
Sarah-Mae

Hallo Sarah-Mae,

wenn er schon die Kankheiten ankündigt, dann ist das sogar ein Grund zur fristlosen Kündigung!!!

Hier die Rechtsprchung:

Erklärt der Arbeitnehmer, er werde krank, wenn der Arbeitgeber ihm den im bisherigen Umfang bewilligten Urlaub nicht verlängere, obwohl er im Zeitpunkt dieser Ankündigung nicht krank war und sich aufgrund bestimmter Beschwerden auch noch nicht krank fühlen konnte, so ist ein solches Verhalten ohne Rücksicht darauf, ob der Arbeitnehmer später tatsächlich erkrankt, an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur ausserordentlichen Kündigung abzugeben."
BAG v. 05.11.92, Az.: 2 AZR 147/92

Hat der Arbeitgeber einen begründeten Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeit (z.B. wegen Rückdatierung) kann er die Untersuchung durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse verlangen.

Ich denke mal der „Arbeitgeber“ ist da wohl die Personalabteilung und das ist wohl einer der nicht gerne Verantwortung für sein Handeln trägt, denn sonst würde er ja vor Gericht seine ausgesprochene Kündigung zu prüfung stellen!!

Gruß
Karl-Heinz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, Sarah!

Da bleiben - imho - im Grunde zwei Möglichkeiten.

Erstens: Die Krankenkasse informieren und dort eine Untersuchung durch den Amtsarzt beantragen. Dieses Verfahren ist nicht ganz einfach. Nach meiner Erfahrung spielen die Krankenkassen dabei nicht so gerne mit. Mit einer ordentlichen Begründung - und die dürfte ja hier nicht sonderlich schwer fallen - müsste es aber funktionieren.

Zweitens: Der Arbeitgeber müsste investieren und zwar in einen Privatdedektiv. Entsprechende Fotos von Aktivitäten auf dem Karneval oder beim Hausbau des besten Freundes dürften den Arbeitsgerichtsprozess einfacher machen. :wink:

Der Ärger über ein solches Verhalten ist mehr als verständlich. Es gibt bestimmt hunderte, die diesen Job sehr gerne machen würden.

Gruß
Paula

Hallo Sarah-Mae,

als Krankenkassenmensch kann ich dir folgendes sagen:

Wer seine „Arbeitsunfähigkeit“ ankündigt riskiert eine
fristlose Kündigung .- da schützt ihn auch keine lange
Betriebszugehörigkeit und da gibts auch keine Abfindung, insofern
ist der Arbeitgeber, sagen wir mal „unwissend“.
Was die Ärzte betrifft, die solche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen, gibt es versch.
Gründe:
1.) Wenn der „Patient“ dem Arzt einigermassen glaubhaft seine
Beschwerden schildert, dannbleibt dem garnichts anderes
übrig als das Attest auszustellen - macht er es nicht, und
es lag keine Schauspielerei vor, dann hat er im Ernstfall
ein Problem - also schreibt er lieber das Attest.
2.) Auch unter den Ärzten tobt ein erbitterter Kampf um den
Kunden - schreibt der eine die Meldung nicht aus, so macht es
der andere und der erste ist einen Patienten los.
Solange das „Doktorhobbing“ nicht verhindert wird, gibt es
solche Fälle immer wieder.
3.) Untersuchungen durch den Gutachter, veranlasst durch die
Kasse.
Auch hier gibt es mancherlei Probleme - es muss zunächst mal
geprüft werden, ob tatsächlich ein berechtigter Grund für
eine solche Untersuchung vorliegt, denn die kostet auch
eine Stange Geld (125,00 EURO).
Meist ist es aber so, wie folgendes Beispiel zeigt:
AU_meldung vom 07.02. - 12.02. - Eingang der Meldung
bei der Kasse am 10.02.02 - Antrag des Arbeitgebers bei
der Ksse am 10.02.02 - Termin für die Nachuntersuchung
am 13.02. - am 13.2. geht er abeir wieder arbeiten !!!
Das geht fast immer aus wie das Hornberger-Schiessen
Das ist zwar grosser Mist, aber Realität.

Gruss

Günter

1 „Gefällt mir“

Hallo Leute,

also, der Arbeitskollege meines Mannes läßt sich des öfteren
krankschreiben, obwohl er gar nicht krank ist.

Wer hat festgestellt, dass er nicht krank ist. Krankheit muss man nicht äusserlich sehen.

Er kündigt dies

regelmäßig an und fehlt dann auch entsprechend. Nun aber hat
er sich sogar rückwirkend krankschreiben lassen.

Dies geschieht mit Sicherheit nicht. Was Du hier darstellst ist so als ob der Kollege gearbeitet hätte und rückwirkend krank geschrieben wurde. Es ist wohl doch so, dass der Kollege krank wurde und nach Krankheitsantritt dann die Krankmeldung vorgelegt hat. Dies ist allgemein so üblich, dass man erst eine Meldung des Arztes vorlegt, wenn man erkrankt ist. Und eine Krankmeldung ist je nach Tarifvertrag und Unternehmen spätestens am dritten Tag nach Eintritt der Erkrankung dem Arbeitgeber vorzulegen.

Wo andere

Urlaub nehmen müssen um sich in den Karneval stürzen zu
können, spart er seinen Urlaub auf und nimmt sich lieber eine
paar Kranktage.

Also, wäre dies so, dann wäre der Kündigungsgrund völlig klar. Und der Arbeitgeber müsste hier nichts an Abfindung zahlen. Aus Deinen Hinweisen ist eine tiefe Abneigung gegen diesen Kollegen Deines Mannes ersichtlich und Deine Vorwüfe sind derart schwer, dass kein Arbeitgeber dies mitmachen würde. Ich meine, dass hier etwas anderes eine Rolle spielt, das hier nicht angesprochen wird. Der Grund Deiner Frage liegt nach meiner Meinung weniger in der Krankheit des Kollegen. Was ist zwischen Deinem Mann und diesem Kolegen wirklich im Gange ? Wer von den beiden verdient mehr, wer steht beim Chef höher im Kurs. Kann Dein Mann nicht früher heim, weil er länger bleiben muss und die Arbeit des Kollegen macht ? Muss Dein Mann wegen dem Kollegen länger am Abend arbeiten ?

Der Arbeitgeber weiß darüber bescheid, aber er sagt vor einem
Arbeitsgericht hätte er keine Chance diesen Mann ohne eine
hohe Abfindung loszuwerden (er ist bereits seit 27 Jahren in
dem Betrieb). Die deutschen Gesetzte sind immer auf der Seite
des Arbeitnehmers, selbst wenn sich dieser noch so
betrügerisch verhält.

Dies trifft nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes nicht zu. Wer Krankheit ankündigt , auch wenn er dann tatsächlich krank wird, dem kann fristlos gekündigt werden. Wer Krankheit ankündigt und nicht krank ist, dem kann sowieso fristlos gekündigt werden. Da ist auch nichts mit Abfindung drin. Der Hintergrund in diesem Vorgang ist wohl tiefer. Der Kranheitsgrund ist wohl dem Arbeitgeber bekannt. Den Kollegen nicht (geht diese auch nichts an).

Aber wie ist es denn mit dem krankschreibenden Arzt? Kann man
nicht gegen den vorgehen? Ich meine er schreibt jemanden immer
wieder krank, der gesund ist und stellt sogar rückwirkend
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus.

Du unterstellst hier einem Arzt Betrug.

Kann man nicht mal bei

der Ärztekammer anrufen oder wo sonst einer bereit ist einem
zuzuhören?

Du kannst natürlich Dich an die Ärztekammer wenden, nur, es ist nicht Dein Problem, sondern das des Arbeitgebers. Er muss tätig werden. Wenn Du tätig wirst, kann Dir dies eine Strafanzeige einbringen.

Das ist doch Betrug, den wir alle bezahlen müssen!

Der Kollege meines Mannes weiß, dass er fast unkündbar ist

Er ist entweder unkündbar oder bei erheblichen Verstössen (was eine vorsätzliche Arbeitsverweigerung durch vorgetäuschte Krankheit sein würde) kann ihm selbstverständlich nach Abmahnung fristlos gekündigt werden. Bei groben Verstössen ist niemand durch seine Unkündbarkeit geschützt und darf so handeln.

und

spielt diese Tatsache ekelhaft überheblich aus. Was tun?

Dieser Satz ist Grund, warum ich nachfrage, was zwischen Deinem Mann und diesem Kollegen los ist. Wenn eine Ehefrau sich so äussert, ist meist die Stellung des eigenen Mannes, dessen eigene Position zum Chef, Probleme am Arbeitsplatz ein Grund. Arbeitsüberlastung, tatsächliche oder angebliche Überstunden, kein Urlaub oder private Gründe spielen da oft mit. (Zumindest so meine mehrjährige Erfahrung als Verwaltungsleiter - in einer früheren Berufstätigkeit)

Gruss Günter

DAnke an alle
Es ist halt zu ärgerlich, wenn die anderen doppelt arbeiten müssen, wärend sich einer ein paar schöne Tage macht. Und das auf Kosten der Allgemeínheit.

Tschüß
Sarah