Hallo,
ich stehe grad so ziemlich auf dem Schlauch.
Es geht um die unselbständige Arbeit in Irland (Artikel XII DBA alt) und die Besteuerung in D.
Da FA sagt dass der § 50d Abs. 8 EStG wegen dem Artikel XXII DBA nicht zur Anwendung kommt und rechnet die irische Steuer auf die deutsche Steuer an.
Nach allem was die Literatur hergibt müsste doch der § 50d EStG zum Ansatz kommen, ich verstehe es nicht mehr.
Es sind alle Bedingungen der Besteuerung in Irland erfüllt, die irische Steuer ist bezahlt.
Betroffen sind die Jahre 2009 - 2011. In D sind V + V Einkünfte zu versteuern.
Wenn mir jemand dazu eine Antwort hätte wäre ich sehr dankbar.