nach EnEV2009 müssen alle Dächer gedämmt werden bis ende 2011.
Es geht um das Haus, Baujahr 1908 - das unter Denkmalschutz steht.
Ich denke, wir dürfen mit §24,25 um Ausnahme bitten, da Dämmung wird jedenfalls mit sehr höhe Kosten verbunden sein.
Ich denke auch, das ein Denkmalgeschütztes Objekt darf immer so bleiben wie es ist,
Fragen:
Muss ein Antrag auf Ausnahme gestellt werden oder geht es einfach so?
Wenn ja dann von Wem (kann es 1 Eigentümer machen , im Hause ist aber 9 Parteien) und wo?
Hausverwalter sagt nein, muss kein Antrag gestellt werden, es bezweifle ich aber.
Soll der Stadt dem Eigentümer helfen, falls diese Dämmung doch gemacht werden muss?
Hallo Jürgen,
leider bin ich nicht der Experte für Deine Anfrage. Wenn Du gestattest, sage ich Dir trotzdem meine Meinung zu diesem Thema.
Die EnEV ist ja eine sehr sinnvolle Bestimmung, die man nur unterstützen kann. Eher sind ihre Bestimmungen nicht streng genug, verglichen mit anderen Ländern. Ich denke, Denkmalschutz bezieht sich nicht auf das, was Du unter Deinen Ziegeln hast und daher empfehle ich Dir, gemäß dem Motto „Eigentum verpflichtet“ in den sauren Apfel zu beißen und der Umwelt und den nachfolgenden Generationen etwas Gutes anzutun.
Hallo Jürgen!
Also eine Ausnahme nach §25 EnEV kann beantragt werden wenn diese Maßnahme in den Bereich der unzumutbaren Härte fällt. Das muss jedoch sehr gut begründet sein und dann kommt es auch noch ein wenig auf den Sachbearbeiter an. Falls Ihr eine solche Ausnahmeregelung erwirken wollt muss ein Antrag gestellt werden. Der Antragsteller kann entweder eine natürliche Person (z.B. Hausbesitzer) oder fall ermächtigt auch eine juristische Person (z.B. Hauseigentümervereinigung) sein.
Nochmal das ist notwendig wenn ihr nicht Dämmen wollt. Der Denkmalschutz bezieht sich nicht zwangsläufig auf die Dämmung. Eine Innendämmung ist nach Denkmalschutz nicht ausgeschlossen. Das heißt also falls Ihr dämmen möchtet um die laufenden Kosten zu senken dürft ihr das tun solange der Geschützte Bereich und das ist in 99% aller Fälle, der sichtbare Außenbereich des Gebäudes(Fassade, Dach). Ich kann mir vorstellen wie unangenehm das mit dem Denkmalschutz ist z.B. kann es auch schon zu Problemen kommen wenn ihr die Fenster austauschen wollt, doch das führt zu weit weg.
Wo der Antrag gestellt werden muss ist Ländersache daher kann ich Dir das nicht sagen, da ich nicht weiß aus welchem Bundesland Du kommst. Ich würde beim Bauamt oder der Unteren Naturschutzbehörde mal nachfragen. i.d.R. solltest Du beim Bauamt schon die notwendigen Informationen bekommen.
Eine Förderung kann in vielen Fällen in Anspruch genommen werden. Förderungen kann es über die Kommune (sehr selten), oder vom Land und in den häufigsten Fällen über die KFW beantragt werden. Antragsteller ist gleich dem Antrag auf Ausnahmeregelung. Eine Förderung über die KFW ist in vielen Fällen zu bekommen manchmal muss man dann zwar etwas mehr machen als es den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht aber das ist schon ohne weiteres möglich.
Die EneV schreibt vor, dass die oberste Geschossdecke - alternativ die Dachschrägen - gedämmt werden muss, wenn der Raum darunter geheizt wird. In der Regel dämmt man vom Dachboden aus einfach und auch rentabel mit Bodenplatten. Ob das dem Denkmalschutz widerspricht (das Erscheinungsbild / die Substanz beeinträchtigt wird), kann das Denkmalschutzamt sagen, hier gibt es auch Informationen zu Förderungen.
Den § 24 lese ich so, dass kein Antrag nötig ist!
bei Denkmalschutz kann ich mir eine durch die Denkmalbehörde ungenehmigte Isolierung nur schwer vorstellen. So viel ich mal hörte hängt das aber davon ab, welche Gewerke geschützt sind (ist es nur die äußere Fassade?). Der Verwalter kann das aber schriftlich klären bei der Stadt. Das sollte nicht jeder Eigentümer für sich machen, wenn es um Gemeinschaftseigentum geht. Das wäre auf dauer für die alle Eigentümer echt anstrengend.
Frage 2 habe ich nicht verstanden. Helfen wobei? Meinst Du der Staat oder die Stadt? Finanziell?
Ich denke nicht, dass es das Denkmal schädigt, das Dach zu isolieren. Es nützt allen, wenn es fachmännisch gemacht wird (die Belüftung eines alten Dachstuhls ist nicht ohne Bedeutung).
ich denke ihr solltet erstmal den Ausnahmeantrag beim Landratsamt einreichen. Diese prüfen, dann sowieso, ob der Ausname stattgegeben wird. Antragsteller muss der Eigentümer sein. Du kann auch vorher mal auf dem Bauamt anrufen und nachfragen. Vielleicht solltet ihr über den Hausverwalter eine Energiepass beantragen, falls du die Wohnung mal vermieten möchstest. (So kene ich es von meienm Vater)
Nur ein Hinweis:
Im letzten Monat haben wir unser Dach dämmen lassen. Wir haben die KFW-Förderung in Anspruch genommen. Vielleicht ist das bei euch auch möglich.