Dach Sturmschaden Wasser dringt ein Vermieter untätig

Hallo,
angenommen bei einem Sturm deckt es ein paar Ziegel ab. Man würde es dem Vermieter Freitagsmorgens melden, der daraufhin zusagt, man kümmere sich darum. Bis Montag Abend ist nichts passiert und man gibt erneut Bescheid.Dienstag meldet sich der Vermieter, man solle doch selbst bei Firma XX anrufen, dann könnte man gleich einen Termin vereinbaren. Firma XX sagt, sie hätten Urlaub und könnten sich erst die darauffolgende Woche darum kümmern. Dies gibt man an den Vermieter weiter.

Und bis Montag Abend kommt wieder niemand. Inzwischen würde durch weiter Regentage Wasser in Innere gelangen, die Dämmung wäre bereits teilweise durchtränkt und die Fassade verfärbt sich.

Würde es reichen, dem Vermieter ein Frist von weiteren drei Tagen zu setzen, bevor man selbst jemanden bauftragt? Oder wäre diese Frist zu kurz? Dann wären es genau 14 Tage, in denen nichts geschehen wäre.

Danke und Gruß

Jeder Mangel ist grundsätzlich umgehend zu beseitigen. Aus Mietersicht sollte man aber mindestens zwei Wochen gewähren, da Montagearbeiten beispielweise auch geplant werden müssen (undichte Fenster). In diesem Fall ist Gefahr in Verzug. Der Vermieter kann hier nicht warten. Wenn durch das eindringende Wasser beispielsweise deine Anbauwart beschädigt werden würde, wäre er schadensersatzpflichtig.

Hi,
wichtig ist, dass du nachschaust was im Mietvertrag steht bezüglich der Zeit die Ihr dem Vermieter geben müsst, falls soetwas vorhanden ist. Bei unserem Mietvertrag stand drin das wir unserem Vermieter 1 Monat Zeit geben müssen, bevor wir die Miete kürzen könnten und ähnliches. Am besten macht man sowas immer schriftlich nachher heißt es sonst man hätte von nichts gewusst!