Dach undicht, Sache des Ver-, Mieters beim zahlen?

Guten Abend,
mein Dach ist undicht, es tropft durch die Decke. Jetzt hab ich so ein Recht- u. Paragrafenreiter als Vermieter. Wer zahlt nun bei einem undichten Dach??? Es steht zwar im Mietvertrag das kleine Reparaturen bis einem gewissen Prozentsatz selbst getragen werden müssen. Aber ist gerade das Dach nicht eher Instandhaltung und muss vom Vermieter getragen werden?

Gruß
Ide

Ich glaub da bist du bei mir falsch. Rechtsberatung in Mietrecht, kann ich nichts zu sagen.

Allerdings würde ich dazu raten, das Dach zumindest provisorisch reparieren zu lassen, bevor noch mehr kaputt geht.

Danke für den Rat,
zur Not mach ich es einfach selbst. Mein Kollege ist Flaschner und hat mir mal gezeigt wie man gerade Blechdächer mit so einer teuren Flüssigkeit, eine art Fließ, wieder dicht bekommt.

Gruß
Ide

hahaha sorry da muss ich lachen,ist die frage ernst gemeint???
natürlich muss der vermieter voll und ganz und unverzüglich das in ortnung bringen lassen
das dach hat mit den sg schönheitsreperaturen gar nichts zu tun sofort schriftlich eine frist setzten 3-5 tage bei leichter feuchte wenn es tropft oder schlimmer unverzüglich. sonst mitminderung Renovierung bzw schimmel entvernen …das muss er dann alles zahlen
dach ist alleine dem vermieter seine sache

Du kennst mein Vermieter nicht. Der würde auch sei Kind aufs Dach schicken damit er es ja nicht machen muss.

Hallo Windhund

Genaue Informationen könnte dir ein Anwalt für Wohnrecht geben.
Da kenne ich mich leider nicht so aus, denke aber auch das dies eine Sache des Vermieters ist.
Hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen.
Ansonsten frag doch hier einen Fachmann für Mietrecht .

Mit freundlichen grüssen

Selbst Vermieter sage ich Ihnen: Sie als Mieter haben nur im Inneren kleine Reparaturen durchzuführen, wie leckende Hähne etc. Der Eigentümer hat sich um das Dach zu kümmern, wenn es undicht ist; denn es ist Teil seines Eigentums, das er vermietet. Gehen Sie zum Mieterbund oder indormieren Sie sich im Internet, wasder BGH dazu sagt. Ihr Vermieter mag so rechtssicher sein, wie er will - er verhält sich so, weil er Kosten vermeiden will, für die er nun mal selbst verantwortlich ist.

Moin Moin,
ich kenne Deinen Mietvertrag nicht, aber das ein Mieter eine Dachreparatur zahlt wäre äußerst ungewöhnlich.
Unter Kleinreparaturen verstehe ich Wasserhahndichtung, Duschschlauch oder Klodeckel.
Grüße Klaus

Jap, hatte heute ein Gespräch mit dem … ist wie einem kleinen Kind das Naschen zu verbieten. - Also ein Ding der Unmöglichkeit.

Danke für deine Antwort, mein Mieter ist da sehr eigen.