Dachaufsetzer Feuerwehr!

Hallo,
da ich überall viel von den „Feuerwehr im Einsatz“ Schildern lese möchte ich mal versuchen meine Meinung beizutragen.

Zuerst mal bin ich selbst in der Freiwilligen Feuerwehr.
Und nun:

Der Sinn:
Die Feuerwehrleute müssen schnell zum Gerätehaus.

Ein Beispiel:
Man wird in der Ortschaft überholt, auf der Standspur drängelt sich jemand am Stau vorbei, oder ähnliches – man denkt sich: „So ein…“
Mit dem Schild jedoch wisssen fast alle Bescheid und lassen überholen und/oder zeigen Verständnis.

Ich persönlich wahr überascht wie viele Autofahrer mir immer wieder platz machen.(Obwohl sie das ja nicht müssen)

Das Rechtliche:
IN JEDEM BUDESLAND VERSCHIEDEN
In den meisten gilt jedoch folgendes:
Man unterscheidet zwischen Sonderrecht und Wegerecht, Wegerecht haben nur Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn (in ganz Deutschland).
Und in den meisten Bundesländern gilt für Privat PKW’s mit besagten Einsatzschild das Sonderrecht,
was heißt: Man darf schneller fahren als erlaubt und auch über rote Ampeln ABER „… nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden …“

Klartext:
Feuerwehr angehörige im Einsatz mit Schld sind von der StVO befreit, andere Verkehrsteilnehmer müssen jedoch keinen Platz machen.

Falls es noch irgendwelche Korrekturen von euch gibt oder sonstiges, schreibt einfach eure Meinung:wink:

Gruß Michi

Hi,
stimmt soweit ich das sehe alles, allerdings würde ich empfehlen vor dem Anbringen des Aufsatzes mit dem Zugführer zu sprechen, denn bei uns wird soetwas z.b. nicht so gerne gesehen, außerdem kann man über Sinn und Unsinn diskutieren denn ein Warnblinklicht würde theoretisch auch den Zweck erfüllen. :wink:

Liebe Grüße

Hallo Michi,

deine Aussage ist nicht Richtig, denn nach § 35 der StVo sind nur bestimmte Fahrzeuge und Organisationen von der StVo befreit. Das auch nur mit dem Zusammenhang mit dem § 38.
Wenn Du also auf dem Weg zum Einsatz bist, dann gilst Du als Privatperson und hast keine Befreiung von der StVo. Egal ob Du einen Dachaufsätzer hast oder nicht!
Dieses Gesetz gilt in der gesammten Bundesrepublik.
Die Länder können sich darüber nicht hinwegsetzen.
Jeder Richter sieht es so und wenn was passiert wird er jeden verurteilen.
Wünsche dir immer eine gute fahrt zum Einsatz!

Feuerwehr freundlichen Gruß!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Sinn:
Die Feuerwehrleute müssen schnell zum Gerätehaus.

Hallo Michi,
Feuerwehrleute müssen/sollten relativ zügig zum Gerätehaus kommen. Aber wichtiger ist, das sie auch sicher und unversehrt ankommen. :wink:

Und in den meisten Bundesländern gilt für Privat PKW’s mit
besagten Einsatzschild das Sonderrecht,
was heißt: Man darf schneller fahren als erlaubt und auch über
rote Ampeln ABER "… nur unter gebührender Berücksichtigung

Hier möchte und muss ich widersprechen. Wer z.B. bei Rot über die Ampel fährt - und womöglich noch einen Unfall baut - dem hilft keine Macht der Welt mehr. Der wird verknackt ohne wenn und aber.
Von weiteren Folgen möchte ich hier gar nicht reden.

Ist doch schon auf einer Einsatzfahrt - mit Sonder und Wegerecht - eine heikle Geschichte. Wenn du da als Fahrer in einer Kreuzung - oder wo auch immer - einen Unfall baust, schaut der Staatsanwalt schon ganz genau hin. Wehe dem Fahrer, dem man Nachlässigkeit vorwerfen kann.

Klartext:
Feuerwehr angehörige im Einsatz mit Schld sind von der StVO
befreit, andere Verkehrsteilnehmer müssen jedoch keinen Platz
machen.

Dein „Klartext“ ist in meinen Augen schon fast eine Straftat :wink: Wehe dem Feuerwehrmann der sich darauf beruft. „Der Michi, hat aber doch im Internet gesagt ich habe Sonderrechte…“

Mein Klartext liest sich folgendermassen.
Feuerwehrleute haben keine Sonder oder Wegerechte. Sie genießen aber eine gewisse Nachsicht, wenn sie mal gegen die StVO verstoßen. Kommt aber im Einzelfall immer auf den Verstoß und seine Folgen an.

Zum Schluss noch das obligatorische.
Dies ist keine Rechtsberatung und nur als Hinweis zu verstehen. Rechtswirksame Auskunft bekommt man beim Rechtsanwalt - oder seinem Orts/Stadtbrandmeister.
Aber immer schön aufpassen, das man sich alles schriftlich geben läßt.

Hallo!
Also ganz im Ernst: Wenn ich zu unserem Gerätehaus fahre dauert dies höchstens 3-4 Minuten. Und es würde mit Schild nicht wesentlich schneller gehen ist meine Meinung!
Die übermäßige Gefährdung des restlichen Straßenverkehrs halte ich für nicht angemessen gegenüber dem Nutzen 28sek. schneller am Gerätehaus zu sein.
Denn eines ist für FREIWILLIGE Feuerwehrkameraden auch klar: Eigene Sicherheit geht IMMER vor! Und es hat noch nie jemanden umgebracht, wenn ein Feuerwehrmann 28sek. später zum Einsatz erschien. Wohl jedoch sind schon Feuerwehrkameraden tödlich verunglückt auf dem Weg zum Gerätehaus zu einem Einsatz.

Und da hat man nun wahrlich nichts von, oder?!

MfG, Peter

Danke für die vielen Antworten und Meinungen.

Schaut doch mal alle auf diese Seite:

http://www.dachaufsetzer.net/

Grüße
Michi

Hallo,
da ich überall viel von den „Feuerwehr im Einsatz“ Schildern
lese möchte ich mal versuchen meine Meinung beizutragen.

Zuerst mal bin ich selbst in der Freiwilligen Feuerwehr.
Und nun:

Es wird sie sicher nicht interessieren was wir hier in Österreich darüber denken.

Grüße aus Österreich.

Der Sinn:
Die Feuerwehrleute müssen schnell zum Gerätehaus.

Ein Beispiel:
Man wird in der Ortschaft überholt, auf der Standspur drängelt
sich jemand am Stau vorbei, oder ähnliches – man denkt sich:
„So ein…“
Mit dem Schild jedoch wisssen fast alle Bescheid und lassen
überholen und/oder zeigen Verständnis.

Ich persönlich wahr überascht wie viele Autofahrer mir immer
wieder platz machen.(Obwohl sie das ja nicht müssen)

Das Rechtliche:
IN JEDEM BUDESLAND VERSCHIEDEN
In den meisten gilt jedoch folgendes:
Man unterscheidet zwischen Sonderrecht und Wegerecht,
Wegerecht haben nur Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn
(in ganz Deutschland).
Und in den meisten Bundesländern gilt für Privat PKW’s mit
besagten Einsatzschild das Sonderrecht,
was heißt: Man darf schneller fahren als erlaubt und auch über
rote Ampeln ABER „… nur unter gebührender Berücksichtigung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden …“

Klartext:
Feuerwehr angehörige im Einsatz mit Schld sind von der StVO
befreit, andere Verkehrsteilnehmer müssen jedoch keinen Platz
machen.

Falls es noch irgendwelche Korrekturen von euch gibt oder
sonstiges, schreibt einfach eure Meinung:wink:

Gruß Michi

Hallo Michi,

vorweg sollte ich vielleicht sagen, dass mir im Straßenverkehr bislang noch kein Dachaufsetzer begegnet ist. In unserer Feuerwehr (Stützpunkt) hat auch niemand ein solches Ding. Kurzum, ich kenne Dachaufsetzer nur von Bildern. Besteht eigentlich die Gefahr, dass man die gelben Aufsetzer mit Taxischildern verwechseln könnte?

Richtig: Wegerechte nein, Sonderrechte ja (galt auch schon vor der Dachaufsetzer-Ära). Die Sonderrechte sind meiner Meinung nach aber mit Vorsicht zu genießen. Ich halte es beispielsweise für unverantwortlich über eine rote Ampel mit eigenem PKW (egal ob mit oder ohne Dachaufsetzer) zu fahren.

Stelle dir bitte einmal vor, wie du auf andere wirkst und ob du als Feuerwehrmann im Einsatz auf den ersten Blick zu erkennen bist. Ein Feuerwehrfahrzeug ist natürlich leicht zu erkennen. Es ist rot, es steht Feuerwehr drauf, hat Blaulicht und Martinshorn und hat in der Regel die entsprechende auffällige Form und Größe. Ist das bei deinem privaten PKW (auch mit Dachaufsetzer) gegeben?

Eine Politesse wird dir wahrscheinlich kein Knöllchen geben, wenn du im Halteverbot stehst, mit allem anderen wäre ich allerdings äußerst vorsichtig.

Selbstverständlich fährt niemand im Schneckentempo zum Gerätehaus. Man sollte aber ganz genau abwägen, welche Risiken man eingeht, ob tatsächlich Menschenleben in Gefahr sind und ob die ein oder zwei Minuten, die man evtl. schneller ist, wirklich kriegsentscheidend sind. Vergessen darf man außerdem wohl auch nicht, dass der Eigenschutz an erster Stelle steht. Es hilft niemanden, wenn du gar nicht mehr am Einsatzort ankommst bzw. ein zweiter Einsatz abgearbeitet werden muss. Ich weiß, das hört sich ziemlich abgedroschen an, aber glaube mir bitte, es ist kein Spaß die eigenen Leute retten zu müssen.

Dein Fazit ist inhaltlich zwar richtig, in der Praxis allerdings nur sehr eingeschränkt anwendbar. Dachaufsteller sind sicherlich hilfreich; ich würde mich allerdings nicht darauf verlassen, dass meine „Einsatzfahrt“ als solche erkannt wird und daher so fahren, als ob ich keinen hätte.

Ich hoffe, meine Sicht der Dinge war hilfreich. Ich würde mich übrigens freuen, wenn ich eine Rückmeldung über weitere Ansichten bekommen würde.

Gruß Jana

Hallo,

als angehende Ausbilderin will ich auch noch meinen Kommentar dazu geben…

wie schon des Öfteren erwähnt, geht DEINE Sicherheit IMMER vor. Und man sollte sich vor Augen halten; lohnt es sich mit 70km/h in einer 50er-Zone zu düsen?
a) wie schon erwähnt, die Zeit die man gut mach, liegt im Sekundenbereich. Und b) Was ist, wenn mal eben ein Fußgänger zwischen parkenden Autos auftaucht oder wo anders die Straße überqueren will? Genauso verhält es sich mit anderen Verkehrsteilnehmer. Ich verweise einfach mal auf den §1 der StVO.
Sonderrecht haben wir schon - aber immer die Frage stellen „rentiert es sich risikoreich zu fahren“?
SoRe sollten, _wenn_, dann nur die in Anspruch nehmen, die auf dem Erstangreiferfahrzeug landen würden. Im 2ten und 3ten Abmarsch rentiert es schon mal gar nicht! Merke: WIR entscheiden in Sekunden - der Staatsanwalt hat jede Menge Zeit uns einen Strick zu drehen oder sich einfallen zu lassen, wie hoch er das Strafmaß ansetzt.
Zu den Dachaufsetzer selbst - sie sind erlaubt, solange sie nicht Blinken und leuchten können. Aber auch hier wieder die Frage: Erkennt dich ein anderer Verkehrsteilnehmer überhaupt damit?
Man kann hoffen, das einer dies VIELLEICHT tut und Platz macht. Aber ansonsten eher unwahrscheinlich.
Meine Meinung: Dachaufsetzer sind für die Katz`!

Wenn man mehr über das Thema wissen will, einfach mal gockeln!

Gruß
Trixi

Sorry, diese Anfrage wurde mir jetzt erst bei einer Datenrücksicherung angezeigt.
Bitte um Entschuldigung, dass ich nicht früher geantwortet habe.
Gruß
Norbert