Eben wollte ich Unterlagen vom Dachboden holen und musste mit entsetzen feststellen, dass ALLES weg ist!!!
Mein Vermieter meinte vor über einem Jahr, ich sollte die Sachen des Vormieters in den Vorflur stellen. Er ließe dann den Speermüll kommen. Bis vor 2 Wochen (da war ich das letzte mal oben) stand der Müll da immernoch. Eben wollte ich Zeichenmappen von mir holen, da ich mich für eine Ausstellung beworben hatte und die Bilder morgen einreichen muss. Und da war alles weg… nicht nur der Vorflur, sondern auch meine komplette Kammer!!
Ansonsten hatte ich da noch einen Fernsehr, ein Schränkchen, Klamotten,Kleinkram usw. stehen. Diese Sachen sind mir aber gerade sc***ß egal!! Die sind ersetzbar… Aber meine zwei Kartons voller Bilder der letzten Jahre machen mich echt traurig und wütend!!
Ich muss dazu sagen, dass ich meinen Bereich nicht abgeschlossen hatte. Aber dieser wurde mir damals zugeteilt.
Die Entrümplung muss also innerhalb der letzten zwei Wochen statt gefunden haben ohne das mir bescheid gegeben wurde!!
Hat der Vermieter das Recht, meine Sachen einfach zu entsorgen?? Kann ich Anzeige machen, auch wenn ich nicht abgeschlossen habe??
Sicherlich hat die beauftragte Entsorgungsfirma es zu gut gemeint oder den Auftrag falsch verstanden.
Wenn Kabuff abgeschlossen gewesen wäre, dann hätten die sicherlich auch erst nachgefragt und nicht etwa das Schloss aufgebrochen.
Aber so ?
Sicher ,weg ist weg ! Die Sachen sind ja nicht gelagert sondern entsorgt worden.
Aber Schadenersatz muss ein Vermieter schon leisten, er ist für das Handeln der Firma verantwortlich. Kann sich ja bei der Firma selbst schadlos halten.
Also man beziffere den Schaden und fordere ihn ein.
und verweise gleich mal auf ein Urteil des AG Hannover von vorletzter Woche, wo es sogar Schadenersatz für die in einem ähnlichen Fall mit entsorgte Schildkröte im Winterschlaf gab (gar nicht mal so wenig).
Als was sollte der Dachbodenraum denn sonst vermietet sein und
ich sag es mal so. Zu Studentenzeiten gab es in PB mal ein privates Studentenhaus, in dem Kommilitonen wohnten. In diesem Haus war der immer offen stehende Dachboden gar nicht mitvermietet, aber stand von links nach rechts und von oben bis unten voll mit den Sachen der Mieter und Exmieter …
welche Rolle spielt das für die Legalität des Vorgehens?
Jetzt stellt sich natürlich die Frage nach der Legalität des Wegräumens fremden Eigentums mit (oder ohne) Ankündigung aus einem nicht vermieteten Dachboden…
Ich habe heute morgen mit ihm gesprochen. Es tut ihm Leid, er dachte die Sachen waren alle von Vormietern und er wollte nur mal klar Schiff machen… in Zukunft wird er vorher bescheid geben -.- ’ naja…
Das kann ich aus dem Ursprungstext nicht erkennen.
Ich würde das hier
Mein Vermieter meinte vor über einem Jahr, ich sollte die Sachen des Vormieters in den :Vorflur stellen. … mehr auf http://w-w-w.ms/a4ecj5
dies könnte auch bedeuten, dass diese Sachen noch in der Wohnung des neuen Mieters stehen.
erstmal so interpretieren.
Nur stellt man dann sehr oft fest, dass einzelne Mieter diese
Dachböden als Müllhalde nutzen und ihren unnützen Krempel dort
deponieren.
Das gäbe einem dann das Recht das Eigentum Anderer ohne
Vorankündigung wegzuwerfen?
Nein - aber viele Eigentümer tun auch nach mehreren Hinweisen des Vermieters diese Dinge nicht entsorgen. Man lässt es einfach stehen, obwohl man keine Berechtigung hat den Dachboden als Müllhalde zu verwenden.
dies könnte auch bedeuten, dass diese Sachen noch in der
Wohnung des neuen Mieters stehen.
Nach dem Rest der Fallschilderung wohl eher nicht.
Nein - aber viele Eigentümer tun auch nach mehreren Hinweisen
des Vermieters diese Dinge nicht entsorgen. Man lässt es
einfach stehen, obwohl man keine Berechtigung hat den
Dachboden als Müllhalde zu verwenden.
Also spielt der Status des Dachbodens für die Beantwortung der Frage keine Rolle.
Bis vor 2 Wochen (da war ich das letzte
mal oben) stand der Müll da immernoch. Eben wollte ich
Zeichenmappen von mir holen, da ich mich für eine Ausstellung
beworben hatte und die Bilder morgen einreichen muss. Und da
war alles weg… nicht nur der Vorflur, sondern auch meine
komplette Kammer!!
Solche für dich wichtigen Sachen/Unikate läßt du unverschlossen auf dem Dachboden stehen?
der Vermieter hat sich durch diese Handlung ob versehen oder nicht schadenersatzpflichtig gemacht.
Selbst bei einer gerichtlich angeordneten Wohnungsräumung muss ein Vermieter die aus der Wohnung geholten Sachen mind. 2 Monate vorhalten und keineswegs entsorgen.
Wenn ein Schaden zu beziffern ist in Geldwert, dann solltest du in der Tag einen Rechtsbeistan aufsuchen.