- Rettungsweg
Hi,
Nun hat der
Mieter Bedenken, dass der Dachboden den
Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Was versteht man unter
einem zweiten Fluchtweg ? Reichen dort zwei kleine
Veluxfenster aus ?
Eine abschließende Antwort kann man ohne genaue Ortskenntnis nicht geben. Aber ein paar Hinweise kann ich liefern. Da Du nicht erwähnst um welches Bundesland es geht, beziehe ich mich auf die Musterbauordnung. Je nach Bundesland könnte es aber Abweichungen geben.
Der erste Rettungsweg ist die Treppe zum Dachboden. Diese darf nicht einschiebbar und auch keine Leiter sein.
Für den (oft eintretenden) Fall daß die Treppe im Brandfall nicht mehr benutzbar ist (z.B. wegen der Rauchentwicklung), muß in jedem Geschoß ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein. Bei kleineren Wohnhäusern ist dies eigentlich immer „eine mit den Rettungsgeräten (Leitern) der Feuerwehr erreichbare Stelle“ - auf gut Deutsch: ein geeignetes Fenster. Dieses muß eine lichte Weite von mind. 0,9 x 1,2 m haben. Dachschrägenfenster, die mittig aufschwingen (die man also „umdrehen“ kann) erfüllen diese Forderung i.d.R. nicht. Bei Dachschrägenfenstern kommt als zusätzliche Forderung hinzu, daß der horizontale Abstand zwischen Traufkante (Dachkante) und Fensterunterkante (oder einem Austritt, sofern vorhanden) maximal 1m betragen darf. Ansonsten ist es nicht mehr möglich eine Leiter sicher in Stellung zu bringen. (Natürlich hängt dies vom konkreten Einzelfall - Höhe, Dachneigung - ab, mit dem Meter ist man aber auf der sicheren Seite. Im Zweifel müßte man eine Stellprobe machen.)
Die wichtigste und effektivste Maßnahme zur Verhinderung von Personenschäden im Brandfall ist aber der Einbau von Rauchmeldern! Wenn diese dann auch noch vernetzt sind (bei Ansprechen eines Melders schlagen alle anderen ebenfalls Alarm - in dieser Version kostet ein Rauchmelder dann an die 50€), erreicht man ein höchstes Maß an Sicherheit für Leib und Leben der Bewohner.
Der Mieter hat gehört, dass zudem eine
Wärmeinsolierung vorhanden sein muss, welche scheinbar eben
nicht da ist, da es im Winter dort extrem kalt wird (dort sind
aber auch keine Heizkörper vorhanden).
Hier hört meine professionelle Fachkenntnis auf…aber mein Laienverstand sagt mir, daß die fehlenden Heizkörper ein sicheres Zeichen dafür sind, daß der Dachboden nie als Wohnraum vorgesehen war.
Gruß Stefan