Dachbodenausbau

Hallo,

nehmen wir an, ein Mieter bewohnt eine Doppelhaushälfte. Ihm wird das Mietobjekt mit „120qm inkl. ausgebautem Dachboden“ vermietet.

Nun will der Mieter den Dachboden nutzen, um dort seine Kinder unterzubringen. Er hat jedoch in der Nachbarschaft gehört, dass der Dachboden „schwarz ausgebaut“ wurde. Nun hat der Mieter Bedenken, dass der Dachboden den Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Was versteht man unter einem zweiten Fluchtweg ? Reichen dort zwei kleine Veluxfenster aus ? Der Mieter hat gehört, dass zudem eine Wärmeinsolierung vorhanden sein muss, welche scheinbar eben nicht da ist, da es im Winter dort extrem kalt wird (dort sind aber auch keine Heizkörper vorhanden).

Wie kommt der Mieter an die notwendigen Informationen ?
Einfach beim Bauamt anrufen ?

Hi!

Wie kommt der Mieter an die notwendigen Informationen ?
Einfach beim Bauamt anrufen ?

Ja genau.
Schwärze Deinen vermieter nur an.

Es wird dann entschieden, dass der Ausbau rückgebaut werden muss und Du hast weniger Wohnfläche und monatelang Dreck.
Ich als Dein Vermieter jedenfalls würde für den Rückbau zwei Jahre brauchen und die evtl. Mietminderung hinnehmen…

Realistischer Tip: sprich den Vermieter an und frage ihn, was es damit au sich hat. Ist doch naheliegend, ich verstehe nicht, weshalb Du hier diese Frage stellst…

Dann wird er Dir schon erzählen, was sache ist und sich evtl. am Einbau einer Heizung beteiligen.

Grüße,

Mathias

Lieber Matthias,

ich vermute mal das du selbst Vermieter bist und deshalb so gereizt reagierst. Es geht mir hier in diesem Beitrag nicht darum, jemanden anzuschwärzen, sonder darum, dass meine Kinder gemäß der bau- und brandschutzrechtlichen Bedingungen eine realistische Chance haben, falls die Bude mal in Brand steht. Ist doch mein Gutes Recht und auch meine Pflicht als Sorgeberechtigter Vater der Kinder. Soll ich erst meckern, wenn es zu spät ist ?

Oliver

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Hallo,

wurde beim Abschluß des Mietvertrages der Dachboden als Wohnraum ausgewiesen?

Gerhard

Ja ! es steht im Mietvertrag:
Vermietet wird eine Doppelhaushälfe mit 120qm Fläche inklusive ausgebautem Dachboden

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… hab nochmal genau nachgeschaut:
Dort steht „zu Benutung als Wohnung“ … „hat folgende Räume: 4 Zimmer, 1 Kammer, 1 Küche … 1 ausgebauter Dachboden“
… „die Wohnfläche beträgt 120qm einschließlich Dachausbau“

ich denke, eindeutiger gehts nicht, oder ?

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hallo,
also „ausgebauter Dachboden“ heisst für mich nicht, dass der Dachboden auch Wohnraum ist. Wir haben auch einen ausgebauten Dachboden zum Wäsche aufhängen etc.
Aus dem Mietvertrag geht nur zur Benutzung als Wohnung die Wohnung für sich hervor plus zusätzlich ein ausgebauter Dachboden.
Ich würde das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Jeder Anruf bei der Baubehörde ist ein Schuss, der nach hinten los geht.

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wenn mit dem Vermieter zu reden wäre, hätte ich dies schon getan.
Zudem wird der Dachboden im Vertrag eindeutig unter Wohnraum aufgeführt (siehe meinen anderen Nachtrag zu der Sache).

Ob Schuss nach hinten oder nicht, ist mir egal. Der Vermieter hat auch schon diverse Male geschossen, nur weil wir berechtigte Mängel festgestellt haben (nicht das mit dem Dachboden). Sonst bin ich auch immer für ein offenes Gespräch unter vier Augen.

  1. Rettungsweg
    Hi,

Nun hat der
Mieter Bedenken, dass der Dachboden den
Sicherheitsanforderungen gerecht wird. Was versteht man unter
einem zweiten Fluchtweg ? Reichen dort zwei kleine
Veluxfenster aus ?

Eine abschließende Antwort kann man ohne genaue Ortskenntnis nicht geben. Aber ein paar Hinweise kann ich liefern. Da Du nicht erwähnst um welches Bundesland es geht, beziehe ich mich auf die Musterbauordnung. Je nach Bundesland könnte es aber Abweichungen geben.

Der erste Rettungsweg ist die Treppe zum Dachboden. Diese darf nicht einschiebbar und auch keine Leiter sein.
Für den (oft eintretenden) Fall daß die Treppe im Brandfall nicht mehr benutzbar ist (z.B. wegen der Rauchentwicklung), muß in jedem Geschoß ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein. Bei kleineren Wohnhäusern ist dies eigentlich immer „eine mit den Rettungsgeräten (Leitern) der Feuerwehr erreichbare Stelle“ - auf gut Deutsch: ein geeignetes Fenster. Dieses muß eine lichte Weite von mind. 0,9 x 1,2 m haben. Dachschrägenfenster, die mittig aufschwingen (die man also „umdrehen“ kann) erfüllen diese Forderung i.d.R. nicht. Bei Dachschrägenfenstern kommt als zusätzliche Forderung hinzu, daß der horizontale Abstand zwischen Traufkante (Dachkante) und Fensterunterkante (oder einem Austritt, sofern vorhanden) maximal 1m betragen darf. Ansonsten ist es nicht mehr möglich eine Leiter sicher in Stellung zu bringen. (Natürlich hängt dies vom konkreten Einzelfall - Höhe, Dachneigung - ab, mit dem Meter ist man aber auf der sicheren Seite. Im Zweifel müßte man eine Stellprobe machen.)

Die wichtigste und effektivste Maßnahme zur Verhinderung von Personenschäden im Brandfall ist aber der Einbau von Rauchmeldern! Wenn diese dann auch noch vernetzt sind (bei Ansprechen eines Melders schlagen alle anderen ebenfalls Alarm - in dieser Version kostet ein Rauchmelder dann an die 50€), erreicht man ein höchstes Maß an Sicherheit für Leib und Leben der Bewohner.

Der Mieter hat gehört, dass zudem eine
Wärmeinsolierung vorhanden sein muss, welche scheinbar eben
nicht da ist, da es im Winter dort extrem kalt wird (dort sind
aber auch keine Heizkörper vorhanden).

Hier hört meine professionelle Fachkenntnis auf…aber mein Laienverstand sagt mir, daß die fehlenden Heizkörper ein sicheres Zeichen dafür sind, daß der Dachboden nie als Wohnraum vorgesehen war.

Gruß Stefan

Hi!

ich vermute mal das du selbst Vermieter bist und deshalb so
gereizt reagierst.

In der Tat vermiete ich, habe aber aktuell keinen Ärger mit meinen Mietern. Im gegenteil.

Es geht mir hier in diesem Beitrag nicht
darum, jemanden anzuschwärzen, sonder darum, dass meine Kinder
gemäß der bau- und brandschutzrechtlichen Bedingungen eine
realistische Chance haben, falls die Bude mal in Brand steht.

Hattest Du die Kinder nicht schon bei Einzug?

Ist doch mein Gutes Recht und auch meine Pflicht als
Sorgeberechtigter Vater der Kinder. Soll ich erst meckern,
wenn es zu spät ist ?

Nein, sondern rechtzeitig die Augen aufsperren.
Nur weil ein Nachbar etwas erzählt, ändert sich an dem Haus, welches Du nach einer Besichtigung für gut befunden und gemietet hast, gar nichts.

Daher bleibe ich dabei: rede mit Deinem Vermieter.

Grüße,

Mathias

Hi!

ich vermute mal das du selbst Vermieter bist und deshalb so
gereizt reagierst.

In der Tat vermiete ich, habe aber aktuell keinen Ärger mit
meinen Mietern. Im gegenteil.

Ich hatte in meinem Leben auch noch nie Ärger mit Vermietern.
So sollte es auch sein.

Es geht mir hier in diesem Beitrag nicht
darum, jemanden anzuschwärzen, sonder darum, dass meine Kinder
gemäß der bau- und brandschutzrechtlichen Bedingungen eine
realistische Chance haben, falls die Bude mal in Brand steht.

Hattest Du die Kinder nicht schon bei Einzug?

Die Kinder hatte ich bereits beim Einzug, bin aber auch gerade erst eingezogen.

Ist doch mein Gutes Recht und auch meine Pflicht als
Sorgeberechtigter Vater der Kinder. Soll ich erst meckern,
wenn es zu spät ist ?

Nein, sondern rechtzeitig die Augen aufsperren.

Wie gesagt bin ich gerade eingezogen, ist das nicht rechtzeitig genug ?

Nur weil ein Nachbar etwas erzählt, ändert sich an dem Haus,
welches Du nach einer Besichtigung für gut befunden und
gemietet hast, gar nichts.

Doch, da bei der Besichtigung keine Baugenehmigung rumlag.
Woher soll ich das dann wissen, wenn nicht durch Nachbarn ?

Daher bleibe ich dabei: rede mit Deinem Vermieter.

… bringt nichts, glaub mir.

Grüße,

Mathias

Hi!

Es geht mir hier in diesem Beitrag nicht
darum, jemanden anzuschwärzen, sonder darum, dass meine Kinder
gemäß der bau- und brandschutzrechtlichen Bedingungen eine
realistische Chance haben, falls die Bude mal in Brand steht.

Hattest Du die Kinder nicht schon bei Einzug?

Die Kinder hatte ich bereits beim Einzug, bin aber auch gerade
erst eingezogen.

Ist doch mein Gutes Recht und auch meine Pflicht als
Sorgeberechtigter Vater der Kinder. Soll ich erst meckern,
wenn es zu spät ist ?

Nein, sondern rechtzeitig die Augen aufsperren.

Wie gesagt bin ich gerade eingezogen, ist das nicht
rechtzeitig genug ?

Nein. So etwas sollte man bei der Besichtigung vor Abschluß des Mietvertrages feststellen.
Dass es oben keine Heizung gibt, muss doch auffallen.

Nur weil ein Nachbar etwas erzählt, ändert sich an dem Haus,
welches Du nach einer Besichtigung für gut befunden und
gemietet hast, gar nichts.

Doch, da bei der Besichtigung keine Baugenehmigung rumlag.
Woher soll ich das dann wissen, wenn nicht durch Nachbarn ?

Wen interessiert die Baugenehmigung?
Wenn Du besorgt bist ob der Sicherheit Deiner Kinder, kannst Du einen Architekten beauftragen, sich das anzusehen. Das kostet 100 Euro und Du weisst bescheid, ohne den Vermieter angeschwärzt zu haben.

Daher bleibe ich dabei: rede mit Deinem Vermieter.

… bringt nichts, glaub mir.

…das ist schlecht.

Grüße,

Mathias

Der Vermieter ist zu beneiden. Solche Mieter wünscht sich jeder.

Ob Schuss nach hinten oder nicht, ist mir egal. Der Vermieter
hat auch schon diverse Male geschossen, nur weil wir
berechtigte Mängel festgestellt haben (nicht das mit dem
Dachboden). Sonst bin ich auch immer für ein offenes Gespräch
unter vier Augen.