Rudi,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Einige weitere Erklärungen zu dem hypothetischen Fall im Text:
Verstehe ich richtig:
Zwischen Vermieter und Mieter wurde vereinbart, die vom Mieter
auf eigene Kosten ausgebaute Wohnfläche soll genau aus dem
Grund als Wohnfläche bei der Mietpreis-Berechnung
aussen vor bleiben?
Ja, genau so ist.
Weitergehende Vereinbarungen (in Bezug auf Anrechnung bei
Betriebskosten) dürfen zumindest nicht auf Kosten der anderen
Mieter/Nutzer gehen.
Ja, das ist einleuchtend.
Überlegung: entstehen durch die zusätzliche Fläche zusätzliche
Betriebskosten?
Vor allem dürfte dies so sein bei: Grundsteuer,
Versicherungen, Allgemeinstrom (evtl. durch mehr
Treppenhausbenutzung?)
Es entstanden durch die neuen Wohnflächen bisher keine zusätzlichen Betriebskosten. Grundsteuer, Versicherung sind laut Nebenkostenabrechnung gleich geblieben. Zusätzliche Gemeinschaftsstromkosten fallen definitiv nicht an. Das kann aufgrund der Zugangsbedingungen zur neuen Fläche eindeutig belegt werden.
Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, d.h. wenn der
Vermieter mit dem Ausbau-Mieter bzgl. des Umlageschlüssels
eine für den/die anderen Mieter unbillige Vereinbarung
getroffen hat, der Ausbau-Mieter zu keiner Änderung bereit
ist, dann wird der Vermieter auf den sich nach korrektem
Umlageschlüssel ergebenden Betriebskosten sitzen bleiben.
Evtl. ist bei der beanstandeten Betriebsksotenabrechnung aber
noch gar keine Kosten-Mehrbelastung aufgetreten?
So ist es. Siehe oben.
Dann gäbe es u.U. auch nichts zu beanstanden.
Auch einleuchtend.
Fazit aus meiner Sicht:
Da durch den Ausbau noch keine höheren Betriebskosten angefallen sind (außer Heizung, was aber in der Abrechnung bereits gemäß neuer Fläche berücksichtigt wurde),
a) ist die Nebenkostenabrechnung korrekt und der Widerspruch der „nicht-ausgebauten“ Partei ist haltlos.
b) kann der Vermieter nicht von der „ausgebauten“ Partei mit einer korrigierten Nebenkostenabrechnung, die die neuen Flächen nun einrechnet, berechtigt Nachzahlung einfordern.
Wenn in Zukunft durch die neue Wohnfläche höhere Betriebskosten anfallen sollten (Grundsteuer,Versicherung), wird die neue Fläche bei der Nebenkostenberechnung berücksichtigt werden (müssen).
Ist das so korrekt?
Viele Grüße,
Kai Sommerfeld.