Dachbodendämmung

Hallo zusammen,

ich habe einige Fragen bezüglich der neuen Gesetzgebung zur Dachbodendämmung.

Fakten:

  • Doppelhaushälfte Bj. 1994
  • Krüppelwalmdach mit einem Dachfenster
  • Zugang zum Dachboden über Dachlucke
  • Decke Obergeschoss gedämmt mit 160 mm Klemmfilz
    dazwischen Dampfbremsfolie
  • das Dach ist nicht gedämmt (nur Dachziegel und
    Unterspannbahn)
  • der Dachboden wird von den dort wohnenden Mietern nur
    als Stauraum genutzt welches auch im Mietvertrag
    ausdrücklich so geregelt ist

Nun zu meinen Fragen:

  1. Ist es aufgrund der neuen Gesetzgebung erforderlich auch das Dach zu dämmen? Oder reicht die vorhandene Dämmung der Obergeschossdecke aus?
  2. Wenn eine Dämmung erforderlich ist, reicht dann das reine anbringen von Klemmfilz aus?
    Oder ist das anbringen einer Dampfbremsfolie notwendig?
  3. Da der Dachboden auch nach einer möglichen Dämmung weiterhin als Stauraum genutzt werden soll, wird das dort eingebaute Dachfenster so gut wie nie geöffnet.
    Da momentan durch die fehlende Dämmung der Dachboden ausreichend belüftet wird, habe ich Sorge in Zukunft mit Schimmel oder Feuchtigkeit Probleme zu bekommen.
    Sind diese Sorgen berechtigt?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Hallo !

Lange Anfrage = kurze Antwort !

Du musst NICHTS ändern.

Die oberste Geschossdecke ist bereits mit 160 mm Dämmung gegen den kalten Spitzboden gedämmt,das reicht,denn eine Nachrüstung auf die Werte der EnVO 2009 ist nicht vorgesehen(würde sicher sogar die Mindestanforderungen schon erfüllen).

Der Spitzboden ist doch nicht für Wohnzwecke vorgesehen. Das gelegentliche Begehen zu Lagerzwecken bleibt unbenommen.

Die Bodenluke sollte allerdings eine Dämmung haben(Lukendeckel und eine gut schließende Dichtung rundum.

MfG
duck313