Dachbodendämmung

Hallo zusammen,

ich habe einige Fragen bezüglich der neuen Gesetzgebung zur Dachbodendämmung.

Fakten:

  • Doppelhaushälfte Bj. 1994
  • Krüppelwalmdach mit einem Dachfenster
  • Zugang zum Dachboden über Dachlucke
  • Decke Obergeschoss gedämmt mit 160 mm Klemmfilz
    dazwischen Dampfbremsfolie
  • das Dach ist nicht gedämmt (nur Dachziegel und
    Unterspannbahn)
  • der Dachboden wird von den dort wohnenden Mietern nur
    als Stauraum genutzt welches auch im Mietvertrag
    ausdrücklich so geregelt ist

Nun zu meinen Fragen:

  1. Ist es aufgrund der neuen Gesetzgebung erforderlich auch das Dach zu dämmen? Oder reicht die vorhandene Dämmung der Obergeschossdecke aus?
  2. Wenn eine Dämmung erforderlich ist, reicht dann das reine anbringen von Klemmfilz aus?
    Oder ist das anbringen einer Dampfbremsfolie notwendig?
  3. Da der Dachboden auch nach einer möglichen Dämmung weiterhin als Stauraum genutzt werden soll, wird das dort eingebaute Dachfenster so gut wie nie geöffnet.
    Da momentan durch die fehlende Dämmung der Dachboden ausreichend belüftet wird, habe ich Sorge in Zukunft mit Schimmel oder Feuchtigkeit Probleme zu bekommen.
    Sind diese Sorgen berechtigt?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Hallo, wo kein Kläger, da kein Richter. Dieser Grundsatz gilt noch in unserem Land,. Ansonsten ist die Gesetzeslage recht klar, was nicht vorgeschrieben ist muss nicht gemacht werden. Meine Empfehlung: ein freundliches, ernstes Gespräch mit den Mitern der Wohnug über Kosten der Dämmung, Mieterhöhung und sonstige Dinge.

Hallo nordmann,

  1. Ist es aufgrund der neuen Gesetzgebung erforderlich auch
    das Dach zu dämmen? Oder reicht die vorhandene Dämmung der
    Obergeschossdecke aus?

Ja, laut ENeV langt die Dämmung der Geschossdecke aus wenn der Raum darüber nicht als Wohnraum genutzt wird.

  1. Wenn eine Dämmung erforderlich ist, reicht dann das reine
    anbringen von Klemmfilz aus?
    Oder ist das anbringen einer Dampfbremsfolie notwendig?

Bei Dämmung (aus was für Gründen auch immer)ist eine Dampfbremse oder Sperre raumseitig zwingend erforderlich

  1. Da der Dachboden auch nach einer möglichen Dämmung
    weiterhin als Stauraum genutzt werden soll, wird das dort
    eingebaute Dachfenster so gut wie nie geöffnet.
    Da momentan durch die fehlende Dämmung der Dachboden
    ausreichend belüftet wird, habe ich Sorge in Zukunft mit
    Schimmel oder Feuchtigkeit Probleme zu bekommen.
    Sind diese Sorgen berechtigt?

Bei Fachgerechter Ausführung sind keine Probleme zu erwarten ( ist halt nur noch ein Raum mehr), der Sinn einer Dämmung ist den raum warm zu halten, ob das bei einem Abstellraum notwendig ist, kann nur der Nutzer oder Eigentümer selbst entscheiden (Kosten-Nutzenverhältnis)

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Das hoffe ich auch -:wink:

Gruß Ralf d.Z.