Hallo zusammen,
ich habe einige Fragen bezüglich der neuen Gesetzgebung zur Dachbodendämmung.
Fakten:
- Doppelhaushälfte Bj. 1994
- Krüppelwalmdach mit einem Dachfenster
- Zugang zum Dachboden über Dachlucke
- Decke Obergeschoss gedämmt mit 160 mm Klemmfilz
dazwischen Dampfbremsfolie - das Dach ist nicht gedämmt (nur Dachziegel und
Unterspannbahn) - der Dachboden wird von den dort wohnenden Mietern nur
als Stauraum genutzt welches auch im Mietvertrag
ausdrücklich so geregelt ist
Nun zu meinen Fragen:
- Ist es aufgrund der neuen Gesetzgebung erforderlich auch das Dach zu dämmen? Oder reicht die vorhandene Dämmung der Obergeschossdecke aus?
- Wenn eine Dämmung erforderlich ist, reicht dann das reine anbringen von Klemmfilz aus?
Oder ist das anbringen einer Dampfbremsfolie notwendig? - Da der Dachboden auch nach einer möglichen Dämmung weiterhin als Stauraum genutzt werden soll, wird das dort eingebaute Dachfenster so gut wie nie geöffnet.
Da momentan durch die fehlende Dämmung der Dachboden ausreichend belüftet wird, habe ich Sorge in Zukunft mit Schimmel oder Feuchtigkeit Probleme zu bekommen.
Sind diese Sorgen berechtigt?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.