Hallo!
Wir sind Mieter in einem Vier-Parteienhaus, Baujahr 1961. Wir wohnen im 1. OG, direkt unter dem unbewohnten, begehbaren und nicht gedämmten Dachboden.
Das mein Vermieter (er wohnt selbst nicht im Hause - nichtmal in den baugleichen Häusern nebenan) den Dachboden bis zum 31.12.2011 gedämmt haben muss, ist mir bewusst. Auch, dass er evtl. unter Umständen das als Modernisierungsmaßnahme mit 11% p.a. auf die Miete aufschlagen kann.
Meine Frage ist aber:
was kann ich denn machen, wenn bis zum Jahreswechsel nichts passiert ist? Kann ich ihm eine Frist setzen? Gibt es irgendeine Behörde, die dafür zuständig ist? Ist Mietvorbehalt oder -kürzung erlaubt?
Oder:
Gibt es für solche Objekte immer noch irgendwelche Schlupfwinkel, die es nicht erfordern den Dachboden zu isolieren?
Ich hoffe, da weiss irgendjemand Rat, denn die Hausverwaltung ist ziemlich tranig und kommt nie so richtig aus dem Quark. Die in Hamburg ab 01.01.2011 verpflichtend zu installierenden Rauchmelden in Mietwohnungen wurden bei uns beispielsweise erst im Mai 2011 montiert.
Besten Dank!
henschwa