Dachbodennutzung

Eine Familie hat ein Einfamilienhaus in NIedersachsen gekauft , Bj 2000/2001. Das Haus durfte nur 1 1/2 geschossig gebaut werden. Der Dachboden darüber hat aber Stehhöhe. Die Familie hat isoliert, Wände gestrichen, sehr gute und große Dachfenster einbauen lassen, weil die Sicht auf Vogelzuggebiete von dort phänomenal ist. Darf der Raum ohne Baugenehmigung so ausgebaut werden, wenn er nur zur Vogelbeobachtung oder mal zum Spielen der Kinder genutzt wird - also auch mal Spielzeug rumliegt und vielleicht eine Matratze auf dem Boden zum Toben? Ohne Heizung und mit der alten Dachbodenklapptreppe? Gilt das als Wohnraum (ja offensichtlich nicht erlaubt) oder sowas wie Hobbyraum?
Vielen Dank für Antworten!