Hallo,
wir sind eine WEG mit 6 Parteien und ich würde mich freuen wenn mir jemand folgende Frage beantworten könnte:
Der Dachboden unseres Hauses ist frei für alle Eigentümer,d.h. es ist so geregelt das ihn jeder benutzen kann.seis zum Wäsche aufhängen oder um etwas abzustellen.Der Zugang zum Dachboden erfolgt über 3 Türen die eigentlich offen sein sollten.Nun hat aber eine ältere Frau im Haus einmal gestört das die eine Tür nicht richtig zu war und sie beim öffnen der Eingangstür im Zug stand und 2 der Türen zu sich genommen,vorher die Türen abgeschlossen und gesagt das wir anderen den Schlüssel bei ihr leihen können wenn wir was nach oben transportieren.Ist das rechtens? MvFG
Hallo Celogogi,
wie die rechtliche Lage genau ist, weiß ich nicht. Aber von der praktischen Seite her: solche Dinge sollte man nicht eigenmächtig tun, sondern vorher absprechen - das ist eigentlich klar. (Dafür gibt es ja Eigentümer-Versammlungen.)
Wobei mir aus dem Text nicht ganz klar war, ob jetzt für die anderen der Zugang zum Dachboden auf eine Tür beschränkt ist, oder ob sie gar nicht mehr 'rein kommen, ohne sich bei der Dame den Schlüssel zu holen? Letzteres wäre natürlich sehr unbequem für beide Seiten.
Mein Tipp: Gesprächsrunde zum Thema (dabei möglichst Vorwürfe vermeiden und sachlich bleiben), evtl. Nachschlüssel machen lassen (Kosten umlegen).
Viel Erfolg!
PS1 Vor dem Treffen würde ich mir mal die Teilungserklärung durchlesen, ob/was da zum Thema Dachboden steht (und, falls vorhanden, auch die Hausordnung).
PS2 Wenn man es ganz offiziell macht: die Einberufung einer Eigentümerversammlung ist nötig, wenn dies 1/4 aller Eigentümer wünscht (also hier 2 Eigentümer). Das muss i.d.R. der Verwalter machen (sofern es einen gibt)
Hallo celogogi,
das ist ja wohl das Letzte. Niemand kann den Dachboden zuschließen, wenn er allgemeines Eigentum ist. Dazu bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses der Versammlung der Wohnungseigentümer, wie die Nutzung geregelt wird. Dieser Beschluss würde dann gelten. Aber so geht es nicht. Diese Rechtslage ist ganz klar.
MfG
Hartmut Eger, Dipl.Verwaltungswirt
Freier Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft
Hallo Birke16,
die Teilungserklärung sieht vor das der Dachboden Allgemeineigentum ist,also für alle Eigentümer frei benutzbar.
Es ist nur die mittlere Tür offen,die beiden seitlichen sind abgeschlossen.
Trotzdem ist diese Tür ungünstig da man z.B.größere Gegenstände durch diese Tür nicht vernünftig rein-bzw. rausbekommt noch kann man an die Lichtschalter ran abends/nachts da diese direkt neben den anderen Türen sind und an der mittleren Tür kein Lichtschalter vorhanden ist.
Vielen Dank für die Antwort.
MfG
Hallo Herr Eger,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Antwort.
Jetzt noch ein paar Ergänzungen an die ich nicht gleich gedacht habe:
Es ist nur die mittlere Tür offen,die beiden seitlichen sind abgeschlossen.
Trotzdem ist diese Tür ungünstig da man z.B.größere Gegenstände durch diese Tür nicht vernünftig rein-bzw. rausbekommt noch kann man an die Lichtschalter ran abends/nachts da diese direkt neben den anderen Türen sind und an der mittleren Tür kein Lichtschalter vorhanden ist.
Noch einmal recht herzlichen Dank.
MfG
Kein Eigentümer hat das Recht allg. Türen zu verschließen. Das ist alleinige Sache der Gemeinschaft und die beschließt alles Vorgänge, wie das gemeinschaftliche Eigentum zu nutzen ist, in der WEV.
Das ist ohne Diskussion Fakt.
MfG
H.Eger