Hallo Miteinander,
welche Möglichkeiten hat ein Vermieter, den gesamten Dachboden
in neuen Wohnraum auszubauen, wenn mit einem Teil der Mieter
laufende Mietverträge bestehen, die einen Kellerraum und einen
Verschlag auf dem Dachboden einschließen?
*** Da müsste der Vermieter erst einmal entsprechende Baupläne sich genehmigen lassen und dann mit den Mieter hinsichtlich des Wegfalls eines mitvermieteten Raumes im Dachgeschoß verhandeln, um den Mietvertrag ändern zu können; einseitige Änderungen des Mietvertrages sind unwirksam.
Wie könnten sich die Mieter gegen eine solche Maßnahme wehren?
***Wenn der Umbau eines Dachgeschosses behördlich genehmigt wurde, besteht nur die Möglichkeit der Klage; wenn kein „Ersatzraum“ angeboten wird, wäre dies ein Mietmangel und berechtigt zur Mietminderung.
Welche Frist zur Räumung ist angemessen, bis der Dachboden auf
Kosten des Mieters entrümpelt wird.
***Der Vermieter müsste den vermieteten Dachboden kündigen .
si
Ciao, Allesquatsch