Dachdämmung bei Denkmalschutz

Guten Morgen,
folgender Sachverhalt, bei unserem denkmalgescützen Haus steht eine Sanierung an.
Ursprünglich war eine Dach-und Fassadensanierung geplant. Nun aber haben sich die Eigentümer darauf geeinigt, nur die Fassade zu sanieren. Das Dach bleibt wie es ist. Zum Dach, es ist dicht, teilweise mit asbesthaltigen Schindeln bedeckt, hat aber null Dämmung, heisst, unter den Ziegeln bis zur Rigipswand innen ist ein Hohlraum. Sanierung des Daches würde bedeuten, die Balken aufzudoppeln und zu dämmen. Das möchte die Mehrheit der Eigentümer nicht. Frage nun, gibt es eine Verpflichtung der Eigentümer, das Dach dämmen zu lassen?
Gruss
Keune

Hallo guten Morgen,
zu juristischen Fragen bez. Denkmalschutz ubd/oder Dämmpflicht bitte unbedingt das örtlich zuständige Denkmalschutzamt (meistens bei der Kreisverwaltung) einschalten. - Die Ämter haben sämtlich sehr eigene Auslegungen parat.

MfG WJ

Nein,

eine gestzliche verpflichtung dafür gibt es noch nicht (meines Wissens). Wenn das DG bewohnt ist hat das sozusagen einen energetischen Bestandsschutz.

Grüße Mathias

Da kann ich leider nicht weiter helfen.
Mit herzlichen Grüßen
Andreas Scheinast
www.scheinast.at

Frage nun, gibt es eine

Verpflichtung der Eigentümer, das Dach dämmen zu lassen?

Wenn das Dach saniert wird muss gedämmt werden, sonst gibt es keine gesetzliche Verpflichtung.

Grüße Klaus

Guten Morgen,

laut unserem Architekten, gibt es keine Verpfichtung gibt es nach Gesetz für nicht-denmkalgeschütze Objekte nicht. Der Staat kann nicht verlangen, dass Leute Geld ausgeben, das sie ggf. gar nicht haben.

Wenn jedoch eine Sanierung gemacht wird, muss diese nach Energieeinsparverordnung (EnEV) durchgeführt werden. Dabei ist es unerheblich, ob nur eine Teil (also hier nur die Fassade oder das Dach) gemacht wird. Der Teil, der gemacht wird, muss nach EnEV gemacht werden - ansonsten kann es sehr teuer für den Bauherrn und noch teurer für die Handwerker werden (habe Geldstrafen bis 75000Euro im Kopf). Es gibt jedoch unterschiedliche Zuschüsse, wenn man nur teilweise oder gesamthaft energetisch saniert. Dieses sind aber nicht ganz einfach zu durchschauen und teilweise auch landesabhängig.

Bei denkmalgeschützten Objekten ist meines Wissens auch das Bundesland bezüglich Vorschriften maßgebend. Hier kenne ich mich nicht wirklich aus aber ich kann mir nicht vorstellen, dass dort eher eine Verpflichtung zur energetischen Sanierung besteht als im „normalen“ Baurecht. Energetische Sanierungen sind immer noch schwierig und oft auch so gemacht, dass sie die Bausubstanz eher belasten, als die Lebensdauer erhöhen. Gibt es in Eurem Bundesland so was wie ein Landesbaurecht oder Bauordnungsamt? Vielleicht könnt ihr ja da was bezüglich Denkmalschutz und evtl. Verpflichtungen heraus bekommen.

Gruß und viel Erfolg