Dachdämmung für Gewerbeobjekt

Hallo,

ich arbeite und wohne in einer Fabrikhalle. Der Arbeitsbereich hat einen Gewerbemietvertrag und der Wohnbereich einen Wohnungsmietvertrag. Muß das Dach (die Halle schließt mit dem Dach ab, keine Zwischendecke) nach der neuen Ernergieeinsparungsverordnung bis 2011 gedämmt werden?

Danke Johannes

Sorry,

bei rechtlichen Fragen kann ich leider nicht weiterhelfen.

Sorry, von juristischen Fragen habe ich leider keine Ahnung.
MfG WJ

Nein, nur oberste Geschossdecken beheizter Räume sind zu dämmen (siehe EnEV § 10, pdf download unter www.solaroffice.de/de/Downloads)
Gruß Klaus

Hallo Klaus,

danke für die Antwort. Die Halle beheize ich über die Pelletheizung im Wohnbereich. In der Halle habe ich einen Wohnbereich eingebaut um nicht so den Temperaturschwankungen ausgesetzt zu sein. Die Halle und ein Teil der Wohnung schließt mit dem Dach nach außen ab ohne Zwischendecke. Das Dach besteht aus Bimsdielen auf einer Metallkonstruktion mit eine Auflage von rud 10 cm Dachpappe, zwei Oberlichter mit einfacher Drahtverglasung sind eingebaut. Deshalb ist es im Winter sehr kalt und im Sommer sehr warm. Eine Dämmung würde den Komfort für Arbeit und Wohnen sehr verbessern.

Seit einem Jahr hat mein Vermieter den Gewerbemietvertrag in einen Wohnungsmietvertrag umgewandelt. Ich möchte ihn wenn möglich dazu zwiengen das Dach nach der neuen Verordnung zu dämmen. Der Mieterverein gab mir die Auskunft, daß das Ordnungs- oder Bauamt die Sachlage prüfen muß. Die haben aber keine Lust dazu, da das Gesetz zu verwirrend ist und schieben die Dinge auf die lange Bank.

Gruß Johannes

Hallo Johannes,
der Vermieter ist nach EnEV nur verpflichtet, am Dach Dämmmaßnahmen durchzuführen, wenn er das Bauteil ändert (z.B. neue Dachhaut).
Klaus

Hallo Klaus,

danke für die Auskunft. Dann muß ich weiter schwitzen bzw. frieren.

Johannes