Dachdämmung gemietetes Einfamilienhaus seit 1990

Muss bei einem Einfamilienhaus (BJ 1964, EG, OG, begehbares, aber nicht ausbaubares DG), das wir seit 1990 gemietet haben, die oberste Geschossdecke bzw. das begehbare Dach laut EnEV 2009 gedämmt werden?
Danke vorab für die Antworten.

Ja, die begehbare obere Geschossdecke muss lt. EnEV gedämmt werden, denn das Gebäude fällt nicht unter den „Schutz“ der „Eigennutzung“ durch den Eigentümer.

MfG WJ

Eine Dämmung des Dachbodens ist erst ab 2012 erforderlich, da die dann überabeitete Fassung der ENEV eine Dämmung für ihren Fall, so wie ich ihn verstanden habe, zwingend vorsieht.
Ich hoffe ihre Frage ist für sie zufriedenstellend beantwortet.
Mfg
micha 68

Sehr geehrter Herr Jäcker,

herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Es bestätigt meine Interpretation der Informationen von unterschiedlichen Webseiten, auf denen ich keine wirklich klare Aussage gefunden habe.

Viele Grüße
Hans Lindeman

Hallo micha68,

herzlichen Dank für Ihre Antwort. Sie bestätigt meinen Wissensstand.

Viele Grüße
Hans Lindeman

Hallo Herr Lindemann,
bitte achten Sie darauf, daß das Dämm-Material die Verwendungskennung „DAD“ trägt und min. Brandschutztklasse „B1“ hat. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

Schöne Adventszeit
Wolfgang Jäcker