mich interessiert aus gegebenen Anlass, ob Dachdecker im
Winter aufs Dach dürfen.
Die einen sagen, dass es die Berufsgenossenschaft den
kompletten, kalendarischen Winter über verbietet, andere
sagen, dass sie dürfen.
Hallo Darling,
ich denke sie dürfen wenn sie wollen und sie werden schon die richtige Selbstsicherunsausrüstung haben.
Möglicherweise haben jetzt einige Betriebsferien.
Vielleicht muß erstmal massig Schnee beseitigt werden um an die Schadensstelle z kommen, bzw. sie zu finden.
Macht das Ganze natürlich nicht billiger.
Jedenfalls sieht diese Seite seriös aus und die werden sicher auch wissen was die Berufsgenossenschaft erlaubt:
http://www.dachdecker.de/
Nachstehend ein aktueller Artikel dazu.
Gruß
Reinhard
Schneechaos: Dachdecker warnen
In diesem Winter scheint der Schneefall in Teilen des Landes kein
Ende zu nehmen. Der Schnee häuft sich auf den Dächern. Auf den
vereisten Altschnee schneit es erneut. In einigen Regionen sind die
Schneelasten auf den Dächern so hoch, dass Einsturzgefahr besteht. In
solchen Fällen sollte das Dach vom Schnee geräumt werden. Der
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks rät den
Hausbesitzern, nicht selbst zu räumen, sondern einen Dachdecker-
Innungsbetrieb zu beauftragen. Gerade im Winter sei Vorsicht geboten.
Bei Flachdächern bestehe erhöhte Absturzgefahr und bei durch den
Schnee verdeckten Lichtkuppeln bestehe Durchsturzgefahr. Außerdem
könne bei Verwendung des falschen Räumgeräts die Dachhaut beschädigt
werden, mit fatalen Folgen für die Dichtigkeit des Dachs.
Bei Steildächern sei die Gefahr geringer, da der Schnee durch die
Neigung der Dachflächen abrutschen könne. Schneefanggitter könnten
hierbei meist auch verhindern, dass Passanten durch abrutschenden
Schnee getroffen werden.
Der Dachdeckerverband weist darauf hin, dass keine pauschale Aussage
getroffen werden könne, ab welcher Schneehöhe auf dem Dach geräumt
werden solle. Ulrike Heuberger, die Pressesprecherin des Verbandes
rät: „Grundsätzlich sind eher Flachdächer oder flach geneigte Dächer
zu räumen. Der Hauseigentümer sollte im Fall der Räumung des Schnees
den Räumenden über etwaige vorhandene Einbauteile, wie z.B.
Lichtkuppeln, Dachflächenfenster usw. oder bereits vorhandene Schäden
informieren.“
Köln, Dezember 2010