Dachdecker, teils keine Dampfsperrfolie

Hallo,
1995 haben wir unser Dach neu decken lassen, dabei wurde auch gleich isoliert und eine Dampfsperrfolie eingebracht, so auch laut Rechnung.

Heute nun, muss festgestellt werden, dass die Firma nur teilweise Dampfsperrfolie eingebracht hat, der Rest ist einen ganz normale Baufolie. Die Eingebrachte Folie ist auch nicht verklebt. Die Isolierung drückt die Folie von den Balken ab.

Soweit mir bekannt ist, haben wir 25 Jahre Garantie auf die Neueindeckung, jetzt zu meiner Frage, kann ich die Firma noch zur Nachbesserung ranziehen?

Hallo!

25 Jahre „Garantie“ gibt womöglich der Dachziegelhersteller, ja selbst der Folienhersteller. Aber aufs Material, nicht auf schlampige Verarbeitung !

Ansprüche an die Dachdeckerfirma wären andere !
Gewährleistungsrechte nach VOB sind längst abgelaufen.

Betrug ? Man hat Dinge zugesagt und abgerechnet,aber nicht eingebaut ?

Das mangelhafte Einbauen kann man m.E. nach jetzt nicht mehr rügen.

mfg
duck313

Verjährung im Strafrecht:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/verjaehrung-im-stra…
und hier ein Zitat daraus:

Wann beginnt die Verjährung?
Die Verjährungsfrist beginnt mit der Beendigung der Tat, also sobald die Tat gänzlich abgeschlossen ist und der Taterfolg eingetreten ist.
Beispiel:
Der Dieb aus dem obigen Beispiel hat seine Tat dann beendet wenn er die Beute in Sicherheit gebracht hat, also sobald er z. B. aus dem Laden gelangt ist.
Anders ist dies z. B. bei mehraktigen Delikten, wenn also noch nicht alle Merkmale der Straftat erfüllt sind oder der Erfolg noch nicht eingetreten ist. So beginnt die Verjährung beim Betrug beispielsweise erst, wenn der Schaden beim Opfer eingetreten ist, nicht schon mit der Täuschung des Täters.

vnA

Hi
Entweder Anwalt oder Hanwerkskammer und Verbraucherzentrale
um Rechtssicherheit zu Rate ziehen 
mfg