ein Dachdecker-Meisterbetrieb wurde mit der Isolierung eines Dachstockes beauftragt und hat den Auftrag auch laut eigenen Angaben korrekt durchgeführt. Die alte Isolierung bestand aus den gefährlichen weissen Glasfasern aus DDR Produktion.
Nun stellt sich heraus, es wurde die alte Isolierung nicht fachgerecht aufgenommen und schon gar nicht entsorgt. es kam auch kein Hinweis an den Bauherren, dass das Zeug gefährlich ist. Nun liegen grosse Mengen von der alten isolierung in grossen Haufen unverpackt auf dem Dachstock. Der Ausführende ist der Meinung, dass das so ausreichend ist und ist sich keiner Schuld bewusst.
Meiner Ansicht nach hätte die Firma das gar nicht so ausführen dürfen und es hätte einen Hinweis auf die Gefährlichkeit des Materials, sowie dessen unmittelbare Entsorgung bedurft. Angenommen, die ausführende Firma besitzt als Dachdeckerei-Meisterbetrieb die entsprechenden Sachkundenachweis für den Umgang mit KMF. (künstliche Mineralfasern)
Im Elektrobereich ist klar geregelt, dass die Fachkraft Arbeiten ggf. nicht ausführen darf, wenn Gefahr erkannt wird, -> es gefährlich werden kann, bzw. bei Verlassen des Bestandsschutzes der Bauherr über die Konsequenzen informiert werden muss.
Der Bauherr ist ja sowieso immer in der Pflicht, aber hier wurde einer Fachfirma einen Auftrag erteilt, in Treu und Glauben, die wissen was sie tun.
Inzwischen hat die zuständige Berufsgenossenschaft des Bauherren - welcher aufgrund eines Arbeitsunfalls mit dem betreffenden Material gemeldet hatte , als stark gesundheitsgefährlich eingestuft und neben der alten Isolierung muss nun auch die in 2012 neu eingebrachte und stark kontaminierte isolierung wieder komplett entfernt und der gesamte Dachstuhl gereinigt werden. Die hierfür genannten Zahlen zur Behebung des Schadens sind beträchtlich und im mittleren 5-stellligen Bereich.
Meine Frage :
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besteht hier eine Sorgfaltspflicht der beauftragten Fach-Firma das Zeug (KMF vor 1996) fach- und sachgerecht zu behandeln und gesichert zu entsorgen ? Darf die Firma das einfach so liegen lassen ?
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hätte die Fachfirma den Bauherren im Rahmen der Sorgfaltspflicht auf die Gefahr hinweisen müssen ?
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besteht womöglich eine Haftung der Fachfirma , für die aus der Verletzung der Sorgfaltspflicht resultierenden Folge-Schäden ?
vielen Dank für eure Antworten.