Dachdeckung

Hallo Experten,
folgendes Problem liegt an: Doppelhaus, bei welchem vor einigen Jahren das Dach des einen Besitzers neu gedeckt worden ist.
Nun lässt der Hausbesitzer der zweiten Haushälfte sein Dach decken.Der damalige WANDABSCGLUSS, der vom Besitzer Nr.1 gelegt worden ist,(zwischen beiden Hälften )muss nun, damit alles wieder dicht wird,etwas umgeändert werden.Die Kosten dafür trägt der Besitzer, der jetzt das Dach decken lässt.
Frage: Hat der Hausbesitzer der ersten Haushälfte Anspruch auf Entschädigung seines damals errichteten Wandabschlusses ?
Er fordert die Kosten in Höhe von 1.600 DM, die er damals bezahlen musste.Oder steht ihm das Recht nicht zu ?
Für eine Antwort vielen Dank!
U.Hoese

Vernünftige, modern denkende Nachbarn teilen sich die Kosten um jeden zukünftigen Ärger aus dem Weg zu gehen in WB
Fredi