Dacherneuerung/Sanierung Asbest Mieterhöhung

Guten Tag,
eine Bekannte wohnt in einer Mietwohnung. Das Dach war nicht isoliert. Es stellte sich heraus, dass Asbest im Dach verbaut wurde. Das Dach wurde saniert. Nun hat sie eine Mitteilung über eine Mieterhöhung bekommen.

  1. Kann man dagegen klagen, wenn die Sanierung bzw. Erhöhung der Miete nicht richtig angekündigt wurde?
  2. Wie wird diese Sanierung gewertet? Es wurde gedämmt und das Aspest entfernt. Ich denke, der Vermieter beruft sich auf Gesundheitsschädigung und Energiesparen als Begründung.
  3. Greifen hier die 11 % Mieterhöhung?

Ich denke, es wäre sinnvoll, sich mit einem Anwalt zu beraten. Hat jemand Erfahrungen?

Da dies eher mietrechtliche Fragen sind, kann ich sie leider nicht Beantworten. Hier habe ich leider keinerlei Ahnung, tut mir Leid.

Gunnar

Ich würde die Sachlage wie folgt einschätzen:

Die Modernisierung sollte (sofern möglich) dem Mieter angezeigt werden §554 BGB. Meiner Ansich nach ist der Klageweg immer die letzte Instanz; weiterhin bleibt die Frage offen, ob die Kosten hierfür im Verhältnis zu Sache stehen.

Weiterhin ist eine Mieterhöhung nur dann zulässig, wenn dem Mieter ein tatsächlicher Vorteil entsteht.
Des Weiteren dürfen nur die Kosten für die Modernisierung auf die Miete umgeschlagen werden. Siehe auch §559 BGB.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit sich die Berechnung der Sanierungskosten zukommen zu lassen.

Diese Internetseit scheint evtl. hilfreich zu sein:

http://www.mieterverein-hamburg.de/wohnungsmodernisi…

Gruß

Es wäre sicherlich sinnvoll sich in diesen Dingen von einem Anwalt für Mietrecht beraten zu lassen.