Dachfenster angeschlagen und nichts passiert

Hi,
angenommen, eine Dachgeschosswohnung besteht aus 2 Zimmern, Küche, Bad. In den Zimmern sind neben einem großen Dachfenster jeweils auch gerade Fenster an der Außenwand des Hauses angebracht - es ist also nicht unbedingt notwendig, die Dachfenster zu öffnen. Nichtsdestotrotz ist es in dieser Jahreszeit dort natürlich ziemlich warm.

Nun stelle man sich vor, seit einigen Monaten ließe sich in einem Zimmer das Dachfenster nur noch zu 1/3 öffnen, weil es sich verklemmt hat (selbiger Umstand hat vor einigen Jahren im anderen Zimmer zum Austausch des Dachfensters geführt). Der Vermieter ist informiert, aber nicht gerade von der schnellen Truppe (in 2 Monaten ist nicht mehr passiert als eine Besichtigung des Fensters mit dem Hinweis, es demnächst ausmessen zu wollen). Freundlich formuliert: er versucht das ganze zu verschleppen.

M.E. ist es nicht möglich, deswegen die Miete zu mindern. Andererseits ist das natürlich ein nerviger Zustand, vor allem das Verhalten des Vermieters. Was könnte man tun, damit er handelt?

MfG
Julia

Hallo,

nach angemessener Fristsetzung und vorheriger Androhung selbst einen Handwerker beauftragen und die entstehenden Kosten mit der Miete verrechnen.

Gruß

S.J.

Nun stelle man sich vor, seit einigen Monaten ließe sich in
einem Zimmer das Dachfenster nur noch zu 1/3 öffnen, weil es
sich verklemmt hat (selbiger Umstand hat vor einigen Jahren im
anderen Zimmer zum Austausch des Dachfensters geführt). Der
Vermieter ist informiert, aber nicht gerade von der schnellen
Truppe (in 2 Monaten ist nicht mehr passiert als eine
Besichtigung des Fensters mit dem Hinweis, es demnächst
ausmessen zu wollen). Freundlich formuliert: er versucht das
ganze zu verschleppen.

M.E. ist es nicht möglich, deswegen die Miete zu mindern.
Andererseits ist das natürlich ein nerviger Zustand, vor allem
das Verhalten des Vermieters. Was könnte man tun, damit er
handelt?