Hallo Murmeltier1,
grds. gehören Dachfenster zum Gemeinschaftseigentum. Warum die verfault sind, kann ich von hier aus nicht feststellen. Fest steht aber, dass der Verwalter verpflichtet ist, das Gemeinschaftseigentum jährlich mindestens 1 x zu überprüfen, also auch die Dachfenster.
Andererseits muss der Eigentümer der Wohnung das der Verwaltung auch melden. Wohnt er selber drin? Oder ist die Wohnung vermietet?
Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, einen Sachverständigen einzuschalten, um ggf. ein Mitverschulden auch der Hausverwaltung ableiten zu können.
Das kann einfach nicht sein, dass man in Jahren nicht feststellt, dass das Gemeinschaftseigentum „verrottet“, und keiner merkt es.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte sachverständige Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere sachverständige Beurteilung die Folge sein. Es handelt sich nicht um eine rechtliche Auskunft i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes.
Hartmut Eger, Dipl. Verwaltungswirt
Freier Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft
Telefon 07121 9 777 444