Dachfenster läßt sich nicht schließen

Hallo.

Guter Rat zu folgender Situation wäre prima:

Ein großes (Sonderanfertigung) Dachfenster - das einzige Fenster im Wohnzimmer - läßt sich seit dem Frühling nicht mehr schließen, sondern nur noch anlehnen.

Der Vermieter wurde sofort informiert, als das Fenster erstmals nicht zu ging. Seither geben sich diverse Dachdecker die Klinke in die Hand, aber keiner bekommt einen Auftrag. Insgesamt 8 Dachdecker waren schon da und ein Ende ist nicht abzusehen.

Mittlerweile lösen sich die Tapeten vom Fenstersturz und bei heftigem Wind/Sturm muß man den Fensterflügel zuhalten.

Auch hierüber weiß der Vermieter bescheid: Man könne halt nichts über’s Knie brechen.

Es steht zu befürchten, daß sämtliche Dachdecker der Stadt auch weiterhin vorbeischauen werden, und darüber hinaus wird nichts passieren.

Was kann mieterseits hier unternommen werden?
Abmahnen? Miete mindern (aber um wieviel?)
Muß der geminderte Mietanteil nach Mängelbeseitigung dann wieder erstattet werden?
Selbst einen Auftrag erteilen?

Der Winter naht mit großen Schritten!

Mal von Feuchtigkeit und extremer Zugluft abgesehen, besteht Gefahr, daß der Fensterflügel sich bei Sturm verselbständigt und umschlägt bzw. herausfällt - so die Aussage einiger der anwesenden Dachdecker.

Vielen Dank für zeitnahe Infos

Hi, schriftlich mit Fristsetzung zur Mängelbehebung auffordern, sollte der VM dem nicht nachkommen, würde der Mieter in Eigenregie zu Lasten des VM die Mängelbeseitigung übernehmen.
Mündlich/telefonisch, per Mail nicht mehr mit dem VM verhandeln.
MfG ramses90

Was für eine Frist wäre wohl angebracht?
(Die Fertigung des Fensters dauert schon ca. 15 Tage)

Vielen Dank schon mal auf jeden Fall :smile:

Was für eine Frist wäre wohl angebracht?
(Die Fertigung des Fensters dauert schon ca. 15 Tage)

Vielen Dank schon mal auf jeden Fall :smile:

Hi, bis Ende kommender Woche, am Besten unverzüglich nach Brief Eingang!
in dem Schreiben darauf verweisen, wie lange das Theater schon geht, dass der Winter und Schneefall vor der Tür steht, dass die Bausubstanz durch eindringendes Regen- Schmelzwasser schaden nehmen wird oder sogar schon hat. Und, dass letztendlich das Zimmer als nicht mehr bewohnbar zu definieren ist und der Mieter Schadensersatzansprüche an den VM geltend machen wird.
MfG ramses90